Dies ist ein Beitrag zum Thema Aufgabenkreis der Betreuung im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo zusammen,
ich hätte da folgende, ganz allgemeine Frage:
An wen können sich Betreute wenden, wenn eine Änderung des Aufgabenkreises ...
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#1 |
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Volunteer
Registriert seit: 02.05.2009
Ort: Ruhrgebiet
Beiträge: 110
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Hallo zusammen,
ich hätte da folgende, ganz allgemeine Frage: An wen können sich Betreute wenden, wenn eine Änderung des Aufgabenkreises bzgl. der Betreuung gewünscht wird? Ist das Amtsgericht zuständig oder eine Betreuungsstelle? Wie finde ich den richtigen Ansprechpartner?
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LG Chrissi |
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#2 |
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Stammgast
Registriert seit: 07.03.2011
Beiträge: 559
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hallo Chrissi,
nachdem das Betreuungsgericht über die Aufgabenkreise des Betreuers zu entscheiden hat, würde ich mich dort hin mit einem entsprechenden Schreiben wenden. schöne Grüße fwu |
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#3 |
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Volunteer
Registriert seit: 02.05.2009
Ort: Ruhrgebiet
Beiträge: 110
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Hallo fwu,
vielen Dank für die Auskunft. Ich hab nochmal im Wikipedia gestöbert. Demzufolge ist das Betreuungsgericht eine Unterabteilung des Amtsgerichts. Zuständig ist wohl das Gericht, wo der Betreute seinen Aufenthaltsort hat.
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LG Chrissi |
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