Dies ist ein Beitrag zum Thema Keine Ifos von der Betreuerin,ist das richtig? im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
Meine Großeltern haben eine gesetzliche Betreuerin, weil beide Töchter (meine Mum und Ihre Schwester) mit Ihren Familien weit weg ...
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#1 |
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Gesperrt
Registriert seit: 27.04.2011
Beiträge: 2
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Hallo,
Meine Großeltern haben eine gesetzliche Betreuerin, weil beide Töchter (meine Mum und Ihre Schwester) mit Ihren Familien weit weg wohnen. Leider erhalten beide überhaupt keine Infos von der Betreuerin. Mein Opa war kürzlichst im Krankenhaus,die Schwestern und Ärzte haben auf die Betreuerin verwiesen um zu erfahren wie der Gesundheitszustand ist. Aber die Betreuerin sagt das Sie keine Infos rausgeben muß und auch nicht will. Wir machen uns alle große Sorgen,da mein Opa ja nun auch nicht mehr der jüngste ist, gerade 91 geworden. Ich bin Krankenschwester und habe selber ab und an mit Betreuern zu tun,aber die arbeiten immer mit den Angehörigen zusammen,deshalb bin ich etwas verdutzt über die Aussage der Betreuerin. Ist das richtig,das Sie uns nicht informieren muß über den Gesundhetszustand, so das uns evtl sogar der letzte Abschied dadurch verwehrt wird? Und /oder gibt es irgenwelche Möglichkeiten um informiert zu werden? Betreunung durch uns ist leider nicht möglich,da 500km entfernt und alle Berufstätig. Ich hoffe Ihr könnt mir weiter helfen. Vielen DAnk schon mal. Gruß Danny |
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#2 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 28.02.2010
Beiträge: 172
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Hallo,
Nein, ein Informationszwang gegenüber Angehörige besteht nicht. Die Betreuerin vertritt nur rechtlich die Großeltern und ist nicht für die soziale Arbeit im System zuständig. Mfg bt-nrw2010
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Wenn man zu Gott spricht, ist man religiös. Wenn Gott mit einem spricht, ist man irre. |
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#3 |
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Einsteiger
Registriert seit: 24.03.2011
Beiträge: 11
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Hallo Danny,
nach dem was ich hier gelesen habe ist wohl rechtlich wirklich so, daß die Betreuerin euch keine Auskunft geben muss. Ich persönlich finde solch ein Verhalten aber äußert traurig. Wenn man den Faden mal weiterspinnt und eure Großeltern müssten z. Bsp. in ein Altenheim müsste die Betreuerin euch nicht mal mitteilen in welchem Heim die Großeltern sind. Könnt ihr keinen Kontakt zur Großmutter aufnehmen, evtl. sagt sie euch ja was. Alles Gute ! |
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#4 |
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Stammgast
Registriert seit: 07.03.2011
Beiträge: 559
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hallo,
ganz so einfach sehe ich das nicht. Prinzipiell hat sich der Betreuer am Wohl und den Interessen des Betreuten zu orientieren. Der Angehörige hat zwar zuerst einmal keinen Auskunftsanspruch bezüglich der Gesundheit seines Verwandten, weder gegenüber ihm selbst , noch gegenüber dem Betreuer. Doch hat bei intakten Verwandschaftsbeziehung der Betreute wohl in der Regel zumindest den mutmaßlichen Willen, daß seine Angehörige in bestimmten Angelegenheiten informiert werden. Die Intensität bestimmt sich meiner Meinung nach nach den Verhältnissen vor der Betreuerbestellung . Ich bin froh, wenn es neben mir als Berufsbetreuer noch Angehörige gibt, die sich um den Betreuten bemühen . Ich habe insoweit auch keine Probleme zB das Heim oder das Krankenhaus gegenüber bestimmten Angehörigen von der Schweigepflicht zu befreien ( Natürlich nicht , wenn der Betreute keinen Kontakt wünscht). Allerdings gehe ich nicht davon aus, daß ich gegenüber Angehörigen eine Berichtspflicht habe. Ich betrachte das eher als Holschuld , wer mich anruft bekommt eine Auskunft - allerdings wie gesagt, nur wenn der Klient dies wünscht oder damit einverstanden ist , oder ich davon ausgehe daß es sein - auch mutmaßlicher Wille ist. Der Betreuer unterliegt keiner gesetzlichen Schweigepflicht !!! Im Ausgangsfall würde ich die Betreuerin schriftlich anfragen, warum sie davon ausgeht, daß sie glaubt, daß ihre Klienten keine Auskünfte an die Verwandten möchten. Wenn ich keine oder eine dürftige Nachricht bekäme, würde ich mich beim Betreuungsgericht beschweren. fwu |
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#5 |
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Gesperrt
Registriert seit: 18.08.2005
Ort: im Baumhaus
Beiträge: 624
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fwu. Sie könnten den Antrag stellen, sich als Verfahrensbeteiligte bei Gericht benennen lassen, also nicht außen vor. Und diesen Antrag sollte die Betreute unterzeichnen.
Als Verfahrensbeteiligter, wenn dem keine Gründe der Betreuten entgegenstehen, die das Wohl der Betreuten gefährden, muss das Gericht sie als solche benennen. Dann hätten Sie Recht auf Information durch das Gericht von allen Handlungen des Gerichts (und auf die Auskunft der Betreuerin?) Welche gesetzliche Regelung erlaubt es dann einer Betreuerin, die Auskunft gegenüber Verfahrensbeteiligten zu verweigern, wenn ein Betreuter damit einverstanden wäre? m. Geändert von mary (07.05.2011 um 00:30 Uhr) |
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#6 |
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Gesperrt
Registriert seit: 27.04.2011
Beiträge: 2
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Danke für Eure Antworten.
@mary: Problem ist,mein Opa kämpft nun mittlerweile um sein Leben, ist zu nix mehr in der Lage.Und meine Oma ist so stark verwirrt durch Ihre Demenz.Das heißt keiner der 2 Betreuten ist mehr in der Lage auch nur irgendwas zu unterschreiben. Also das was ich jetzt privat erlebe mit der Betreuerin meiner Großeltern, sowas habe ich beruflich noch NIE erlebt, im gegenteil. Naja,meine Tante hat nun nen Termin bei Gericht gemacht, mit anwesendheit der Betreuerin,wo man dann über die ganze Sache reden und hoffentlich auch klären wird.
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