Dies ist ein Beitrag zum Thema Bezahlung von Dienstleistungen im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Moin,
in Bezug auf die "Nachbarschaftshilfe" sollte Du Dich nochmal beim Zoll schlau machen, in wie weit es da nicht ...
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#11 |
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Stammgast
Registriert seit: 29.12.2010
Ort: OWL
Beiträge: 512
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Moin,
in Bezug auf die "Nachbarschaftshilfe" sollte Du Dich nochmal beim Zoll schlau machen, in wie weit es da nicht schon Minijobs sein sollten. Denn bei dem Volumen siehts nicht so ganz legal aus... Ansosten schau nochmal in die §§ SchwarzArbG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis Das mit dem Runden siehst genau richtig, bloß nicht mehr machen lassen! Spätestens bei Deiner Rechungslegung könnte sich dies rächen. Grüße! |
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#12 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 24.03.2011
Beiträge: 128
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Das "Aufrunden" wurde vor meiner Zeit von der Betreuten selbst vorgenommen, ich werde jetzt den Pflegedienst einkaufen lassen.
Könnt ihr mir noch Tipps geben bzgl der Renovieren der Wohnung bzw. Einrichtung mit Bett, Tisch etc? Wieviel Geld ist angemessen? Hole ich mir Kostenvoranschläge ein? Spreche ich das besser vorher mit dem Rechtspfleger ab, oder kann ich das so entscheiden? Besten Dank für euren Rat! |
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