Dies ist ein Beitrag zum Thema Bezahlung von Dienstleistungen im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo, meine Betreute hat bislang Nachbarn Geld für's Einkaufen und Gartenmähen gegeben. Welche Möglichkeiten habe ich? Muss ich die Hilfen ...
|
|||||||
| Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
|
|
#1 |
|
Forums-Geselle
Registriert seit: 24.03.2011
Beiträge: 128
|
Hallo, meine Betreute hat bislang Nachbarn Geld für's Einkaufen und Gartenmähen gegeben. Welche Möglichkeiten habe ich? Muss ich die Hilfen als Minijobber anmelden? Wie geht ihr in der Praxis vor?
|
|
|
|
|
|
#2 |
|
Gesperrt
Registriert seit: 18.08.2005
Ort: im Baumhaus
Beiträge: 624
|
Evtl. über's persönliche Budget?
mary |
|
|
|
|
|
#3 |
|
Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,905
|
Hallo Kath,
das hängt meiner Meinung nach von der Regelmässigkeit der Hilfen ab. Wenn das nicht täglich fest installiert ist dann ginge das auch unter Nachbarschaftshilfe. Und/oder gegen Quittung. Gruss Michaela
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. |
|
|
|
|
|
#4 |
|
Dipl. Rechtspflegerin
Registriert seit: 02.01.2010
Beiträge: 84
|
Um welche Beträge geht es denn? Und kassiert nur ein Nachbar oder mehrere?
S-Maus
__________________
... nun weiß ich wieder Bescheid ...
|
|
|
|
|
|
#5 |
|
Forums-Geselle
Registriert seit: 24.03.2011
Beiträge: 128
|
Die Nachbarn (eine Familie(, die auch die Betreuung angeregt haben, haben bisher den Rasen gemäht und eingekauft, wie läuft das denn mit der Nachbarschaftshilfe? Wie hoch dürfen die Beträge denn sein? Muss ich mir von den Einkäufen auch die Quittungen geben lassen? Wie kann man sicher gehen bzw. dem Gericht nachweisen, dass das ausgezahlte Geld auch nur für die Betreute verwendet wird?
|
|
|
|
|
|
#6 |
|
Dipl. Rechtspflegerin
Registriert seit: 02.01.2010
Beiträge: 84
|
Das kommt auf den Einzelfall drauf an und auf das Fingerspitzengefühl des Rechtspflegers. Aufklärung kann da nur ein Ortstermin bringen, wo Betreuer, Betroffene, Rechtspfleger und Nachbarn zu gegen sind. 10 qm Rasen mähen muss anders vergütet werden als 1000 qm mähen, dass kann aber der Rechtspfleger nicht wissen. Zudem wird man feststellen können ob die Nachbarn nur aus Freundschaft helfen oder weil Geld bezahlt wird. Natürlich sollen die Helfer für ihre Dienste nicht zu kurz kommen, der Betroffene soll aber auch nicht wie eine Weihnachtsgans ausgenommen werden. Wegen den Auszahlungsbeträgen würde ich eher darauf abstellen ob sich die Nachbarn etwas dazu verdienen dürfen. Sind sie Leistungsempfänger haben sie ja nur einen bestimmten monatlichen Freibetrag. Wie hoch der zur Zeit ist, bin ich überfragt. Darüber hinausgehende Beträge sind anzeigepflichtig und werden mit den gewährten Leistungen verrechnet. Es kommt also darauf an, ob der Rechtspfleger mitgeht, Nachbarschaftsleistungen im Rahmen von "Taschengeld" zu vergüten oder ob gegebenenfalls zusätzlich ein Dienstleistungsvertrag abgeschlossen werden muss.
S-Maus
__________________
... nun weiß ich wieder Bescheid ...
|
|
|
|
|
|
#7 |
|
Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,905
|
Hallo Kath,
wenn Deine Betreute überblicken kann was sie mit ihrem Geld macht, also Nachbarn bezahlen fürs Rasenmähen z.B., musst Du keinen Nachweis führen. Betreuung heisst ja nicht, dass man dann die Dinge erledigt die der Betreute bislang gut alleine konnte. Was hast Du eigentlich für Aufgabenkreise und warum hat Deine Betreute eine Betreuung? Ohne eine etwas genauere Schilderung um wieviel, wie oft usw. es geht lässt sich schlecht raten. Ortstermine mit Nachbarn, Rpflgern usw. werden bei uns bei solchen Sachverhalten nicht abgehalten. Ob die Nachbarn jetzt Hilfeempfänger sind oder nicht hat mit Dir und Deiner Betreuten nichts zu tun. Sollten sie es sein, liegt es alleine in ihrer Verantwortung einen evtl. regelmässigen Nebenverdienst dem Amt mitzuteilen. Gruss Michaela
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. |
|
|
|
|
|
#8 |
|
Forums-Geselle
Registriert seit: 24.03.2011
Beiträge: 128
|
Halle Michaela,
ich habe alle Aufgabenkreise. Meine Betreute ist bettlägerig, dement, zeitweise verwirrt und desorientiert. Ein Einwilligungsvorbehalt besteht nicht. Habe aber jetzt im Gutachten gelesen, dass sie "ohne rechtswirksame Willensfähigkeit sei". Von der Betreuungsbehörde wurde mit mitgeteilt, dass der Umzug vom Heim in die Wohnung organisiert werden solle und sie hat diesen Wunsch auch deutlich mir gegenüber geäußert. Ich hatte von ihr den Vertrag für die 24-Stunden-Pflegekraft unterschreiben lassen. Upps! (Wird der Rechstpfleger mich lynchen ?) Wie sollte ich jetzt am besten vorgehen? Sollte ich die von ihr unterschriebenen Verträge vom AG genehmigen lassen? Es müsste auch die ungenutzte Wohnung bei ihr im Haus renoviert werden, da dort in Kürze die 24-Stunden-Kraft einzieht? Wie gehe ich am besten in solchen Fällen vor?Die Nachbarn kassieren im Moment für die Gartenpflege 200,00 EUR/Monat. Bei Einkäufen wurden die Quittungen vorgelegt und aufgerundet. Kann das jetzt weiterhin so laufen? Muss ich nicht nachweisen können, wohin das Geld geflossen ist? Wenn ich demnächt für sie das Geld von der Bank abhole und sie dement und bettlägerig ist, wäre mir schon wichtig, dass nachvollziehbar bleibt, wo das Geld geblieben ist? Geändert von kath (02.05.2011 um 10:05 Uhr) |
|
|
|
|
|
#9 |
|
Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,905
|
Hallo Kath,
ich verstehe immer noch einiges nicht. Wenn die Dame ins Heim soll warum muss dann noch eine Wohnung für eine Pflegerin renoviert werden? Das macht doch gar keinen Sinn. Wenn es tatsächlich um eine Heimaufnahme geht dann kann es sich doch nur um ca. 4 Wochen Übergangszeit handeln. Die monatliche Gartenpflege für 200 Euro bei einer bettlägerigen Dame würde ich sofort abbestellen. Da haben ja nur die Nachbarn was von. Den Vertrag mit der Pflegekraft musst Du unterschreiben, das Gericht hat da nichts zu genehmigen. Die Unterschrift einer dementen teilweise verwirrten Dame ist auf jeden Fall ziemlich sinnlos. Was heisst die Quittungen (oder Beträge?) werden aufgerundet? Es wird das gezahlt was gekauft wurde, zu "runden" gibt es da nichts. Wieso kaufen die Nachbarn denn überhaupt ein, da müsste doch bei Bettlägerigkeit ein Pflegedienst da sein? Grüsse Michaela
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. |
|
|
|
|
|
#10 |
|
Forums-Geselle
Registriert seit: 24.03.2011
Beiträge: 128
|
Hallo Michaela,
die Dame ist im Moment im Pflegeheim und möchte zurück in ihr Haus. Der Garten müsste schon gepflegt werden, kann ihn ja nicht verwahrlosen lassen. Danke für die Info, dass der Pflegedienst auch einkaufen geht! |
|
|
|
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
|
|