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Auszahlung der Lebensversicherung an den LVR

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Hat jemand einen Tipp für mich bezüglich des allgemeinen Ablaufs der Auszahlung einer Lebnsversicherung an den LVR? Meine Betreute erhält ...


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Alt 30.04.2011, 11:55   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 24.03.2011
Beiträge: 128
Standard Auszahlung der Lebensversicherung an den LVR

Hat jemand einen Tipp für mich bezüglich des allgemeinen Ablaufs der Auszahlung einer Lebnsversicherung an den LVR?
Meine Betreute erhält z Zt. Eingliederungshilfe, der LVR hat die Auszahlung der Lebensversicherung nach Abzug des Vermögensfreibetrags iHV 2.600 gefordert. Den Freibetrag möchte die Bertreute, da sie kein eigenes Konto mehr hat, in bar ausgezahlt bekommen und im Heim aufbewahren lassen. Wie gehe ich jetzt am Besten vor bzgl Anweisung der Auszahlung an den LVR, Genehmigung des AG und Übergabe des Barbetrages an meine Betreute? Danke für eure Praxistipps!
kath ist offline  
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Alt 30.04.2011, 16:42   #2
Admin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,905
Standard

Hallo Kath,

da wirst Du Dir etwas anderes überlegen müssen denke ich. Die Heime die ich kenne führen keine Barbetragskasse mit 2600 Euro und der Betreuten im Heim diesen Betrag in bar auszuhändigen hielte ich für grob fahrlässig.

Gruss Michaela
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michaela mohr ist offline  
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Alt 30.04.2011, 16:46   #3
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 24.03.2011
Beiträge: 128
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Hallo Michaela,
ich war da auch etwas unsicher, daher meine Anfrage hier im Forum. Welche Möglichkeit gibt es in diesem Fall? Ein Sparbuch eröffnen? Ihre Konten hat sie alle löschen lassen?
kath ist offline  
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Alt 30.04.2011, 18:03   #4
Admin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,905
Standard

Hallo kath,

dazu kann ich schlecht raten, sowas hängt sehr von den persönlichen Lebensumständen eines Einzelnen ab. Bei dem was Du dann veranlasst solltest Du berücksichtigen ob die Dame immer mal wieder schnell was von dem Betrag haben muss/möchte oder ob Du den betrag auf dauer nur wirst verwalten müssen.
Am besten lässt Du Dich von der Bank beraten nachdem Du weisst was ungefähr gebraucht werden wird.

Gruss Michaela
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michaela mohr ist offline  
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Alt 30.04.2011, 23:41   #5
Gesperrt
 
Registriert seit: 04.04.2004
Ort: NRW
Beiträge: 2,302
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Hallo Kath,

Zitat:
Wie gehe ich jetzt am Besten vor bzgl Anweisung der Auszahlung an den LVR, Genehmigung des AG und Übergabe des Barbetrages an meine Betreute
Irgendwohin muss die Versicherung ja zunächst den Betrag auszahlen, deshalb wäre ein Sparbucheröffnung nicht schlecht.

Mit der Kontonr. stellst Du den Antrag auf Kündigung und Auszahlung auf dieses Konto, das wird dann in dem Beschluss festgehalten.

Für die Zahlung an den LVR kannst Du das Geld in bar abheben und einmal an den LVR überweisen, das kostet zwar Gebühren, aber das ist ja eine einmalige Sache.

Da Du für jeden Schritt eine Genehmigung vom Gericht brauchst, wird das dauern, sprich - der LVR muss sich in Geduld fassen.

Das Sparbuch könntest Du ja nach der Abwicklung an Deine Betreute aushändigen bzw. in der Verwaltung für sie hinterlegen. Ich weiß ja nicht wie fit Deine Betreute ist, ob sie noch zur Bank kommt usw.... Bar würde ich so eine Summe auf keinen Fall auszahlen.

Die Leutchen möchten oftmals etwas mehr Bargeld bei sich haben, selbst wenn sie es nicht ausgeben, ist das für sie eine Art Ruhekissen. Gibt es keinen Safe im Zimmer, kann auch schnell mal mehr als etwas Kleingeld wegkommen

Wenn Du dieses Sparbuch verwalten solltest, dann kannst Du Dir für wiederkehrende Auszahlungen bis zur Höhe einer bestimmten mtl. Summe auch eine Genehmigung bei Gericht beantragen. Sofern Deine Betreute tatsächlich immer wieder mal etwas von dem Geld haben möchte. Sonst müsstest Du für jede einzelne Abhebung einen Antrag stellen.

Das Problem dabei dürfte klar sein. Deine Betreute könnte Dich jeden Monat um etwas Geld bitten, bis das Sparbuch leer ist und sie die Taschen mit Bargeld voll hat. Deshalb würde ich Dir raten herauszufinden was ihre Beweggründe sind. Vielleicht hilft es schon, wenn Du das Sparbuch im Heim hinterlegst und ihr deutlich machst, dass es sicherer ist.

Du könntest auch einen Teil auf dem Sparbuch belassen und einen Teil aufs Bargeldkonto einzahlen. Das ist übrigens auch immer ein guter Anhaltspunkt. Wird das Bargeldkonto im Heim bis zum Anschlag leergeräumt, oder sammelt sich Geld an. Daran siehst Du schon in welche Richtung es gehen kann...
Tina L. ist offline  
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Alt 01.05.2011, 15:05   #6
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 24.03.2011
Beiträge: 128
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Danke Tina für die vielen Hinweise, vor allem, dass ich mir jeden Schritt genehmigen lassen muss! Das wusste ich noch far nicht! Vielleicht kann mir das Heim ja auch weiterhelfen bzw. Geld weiterleiten?
kath ist offline  
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Alt 01.05.2011, 22:12   #7
Gesperrt
 
Registriert seit: 04.04.2004
Ort: NRW
Beiträge: 2,302
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Hallo Kath,

Zitat:
Vielleicht kann mir das Heim ja auch weiterhelfen bzw. Geld weiterleiten?
Welches Geld meinst Du genau? Die Kostenerstattung an den LVR? Das wäre mir zu viel Kuddelmuddel und ich kann mir auch nicht vorstellen, dass das Heim so etwas übernimmt. Das ist ja schließlich kein Geldinstitut.

Zudem solltest Du gegenüber dem Gericht nachweisen können wohin das Geld gegangen ist. Die Heimeinrichtung wäre ja quasi nur die Zwischenstation und wofür sollte das gut sein?
Tina L. ist offline  
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Alt 02.05.2011, 09:07   #8
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 24.03.2011
Beiträge: 128
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Ok, da hast du völlig Recht. Ich war etwas unsicher, ob ich ein Sparkonto für die Betreute eröffnen soll, obwohl sie Leistungen vom LVR bezieht und alle Konten gelöscht wurden.
Habe jetzt mit dem LVR und der Versicherung besprochen, dass der Anteil, der über die 2.600 EUR hinaus geht, auf ein neu eingerichtetes Sparbuch überwiesen werden.
Da habe ich jetzt aber noch eine Frage: Kann ich mir die Unterschrift nicht von der Betreuten einholen? Sie ist ja völlig einsichtig und versteht den Vorgang? Oder wird das vom AG nicht gerne gesehen? Und sollte ich besser die Genehmigung vom Rechtspfleger einholen?
kath ist offline  
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