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Betreuung anregen wg. OP?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuung anregen wg. OP? im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo, ich habe da mal eine Frage: Dürfte "man" eine gesetzliche Betreuung anregen, wenn zum Beispiel ich jetzt Krebs hätte ...


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Alt 03.05.2011, 16:27   #1
"Flying Soul"
 
Benutzerbild von Franzi19
 
Registriert seit: 25.02.2009
Ort: Schleswig-Holstein
Beiträge: 847
Standard Betreuung anregen wg. OP?

Hallo,

ich habe da mal eine Frage:

Dürfte "man" eine gesetzliche Betreuung anregen, wenn zum Beispiel ich jetzt Krebs hätte und nur durch eine OP "gerettet" werden könnte? Also, wenn ich mich nicht freiwillig operieren lassen würde und am Krebs sterben wollen würde. Aber eben durch eine OP ich noch weiter leben könnte.

Ich komme darauf, weil ich iwo mal gelesen habe, dass wenn man psychisch krank ist, das so gesehen wird, dass man nicht mehr "klar" entscheiden kann, eben weil man "psychisch krank" ist... !?

Hoffe ich konnte das so einigermaßen verständlich erklären was ich wissen möchte...

Liebe Grüße, Franzi
__________________
...sitzt ein Patient auf der Couch:
Psychologe: "Was führt Sie zu mir?"

Patient: "Herr Doktor, Herr Doktor. Um meinen Kopf schwirren lauter Schmetterlinge!" (wedelt dabei fürchterlich mit den Armen)


Psychologe: (ärgerlich mit abwehrenden Bewegungen) "...na und? ...aber doch nicht alle zu mir!"
Franzi19 ist offline  
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Alt 03.05.2011, 18:42   #2
Admin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,905
Standard

Hallo Franzi,

das war schon verständlich genug.
Zu deiner Frage- es ge nicht alleine ander psychischen Erkrankung sondern daran ob Ärzte sagen, sie ist so krank, das kann sie nicht- oder doch selbst entscheiden.

Gruss Michaela
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden.
michaela mohr ist offline  
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Alt 03.05.2011, 19:10   #3
"Flying Soul"
 
Benutzerbild von Franzi19
 
Registriert seit: 25.02.2009
Ort: Schleswig-Holstein
Beiträge: 847
Standard

Hallo,

vielen Dank für die Antwort... dann weiß ich ja jetzt bescheid *seufz*

Einen schönen Abend. Franzi
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...sitzt ein Patient auf der Couch:
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Patient: "Herr Doktor, Herr Doktor. Um meinen Kopf schwirren lauter Schmetterlinge!" (wedelt dabei fürchterlich mit den Armen)


Psychologe: (ärgerlich mit abwehrenden Bewegungen) "...na und? ...aber doch nicht alle zu mir!"
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Alt 03.05.2011, 23:06   #4
Gesperrt
 
Registriert seit: 18.08.2005
Ort: im Baumhaus
Beiträge: 624
Standard Franzi19

Na das ist ja toll, Ärzte könnten denken, ob jemand ne Therapie ablehnt bei Krebs z.B. ,und denjenigen womöglich für nicht einsichtsfähig erklären?

Wenn ich meinem Hausarzt erkläre, er könne sich die Tabletten sonstwo ..., nee selber einverleiben, mit mir nicht und die Patientenakte herausfordere, den für unfähig halte, nicht vertrauenswürdig, könnte er mir dann voll eins reinwürgen.

Der Arzt könnte dann ohne weiteres beim Gesundheitsamt anrufen, "mein Patient scheint nicht so ganz richtig im Kopf zu sein, Vorladung und Gutachten notwendig".

Mit dem Begriff und der Difinition Einsichtsfähigkeit wird gerade in der Psychiatrie ne Menge angerichtet. Dieser Begriff wird genauso verwendet wie zum Kindeswohl und scheint behördliches Handeln zu rechtfertigen.

Gruss mary
mary ist offline  
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Alt 03.05.2011, 23:18   #5
ehrenamtliche Betreuerin
 
Registriert seit: 01.09.2010
Ort: Münsterland
Beiträge: 88
Lächeln Na Franzi

ist das jetzt von dir so angedacht oder hat mir das gesagt mit der Betreuung? Nicht jeder der psychisch krank ist braucht eine Betreuung.

Gruß Doro
Doro ist offline  
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Alt 04.05.2011, 02:58   #6
agw
Admin/Dipl. Sozialarbeiter / Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Hessen
Beiträge: 1,155
Standard

Zitat:
Zitat von Franzi19 Beitrag anzeigen
Dürfte "man" eine gesetzliche Betreuung anregen, wenn zum Beispiel ich jetzt Krebs hätte und nur durch eine OP "gerettet" werden könnte?
Hallo Franzi,
also der Arzt dürfte schon eine Anregung an das Gericht geben.
Ob allerdings nur aus diesem Grund eine Betreuung eingerichtet würde ist sehr fraglich.
Ob du eine Therapie ablehnst ist erst einmal deine Angelegenheit wie bei jedem anderen Patienten auch.
Lediglich wenn du durch eine weitere Erkrankung an deiner freien Willensbildung gehindert wärst käme überhaupt ein Betreuungsverfahren in Betracht.
Hier wird in einem solchen Fall ein externer Facharzt hinzugezogen der seine Meinung zur Einwilligungsfähigkeit abgibt.

In der Regel ist alleine die Tatsache das du eine Psychische Erkrankung hast nicht ausschlaggebend für die Betreuungseinrichtung.

Gruß,
Andreas
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Die Nutzung der Suchfunktion verursacht weder kurz- noch langfristige Schäden , führt aber oft zu Erhöhung des Wissensstandes.
agw ist offline  
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Alt 04.05.2011, 10:36   #7
"Flying Soul"
 
Benutzerbild von Franzi19
 
Registriert seit: 25.02.2009
Ort: Schleswig-Holstein
Beiträge: 847
Standard

Hallo,

Zitat:
Na Franzi
ist das jetzt von dir so angedacht oder
Mag sein, ja...

Vielen Dank, Andreas! Muss das nochma überdenken...

Einen schönen Tag... Liebe Grüße, Franzi
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