Dies ist ein Beitrag zum Thema Haftpflichtversicherung für Heimbewohner im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
grüßt Euch, genau die, die fwu beschreibt, meine ich auch, nur scheinen sie mittlerweile etwas geändert zu haben und rechnen ...
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#11 |
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ehrenamtliche Betreuerin
Registriert seit: 14.04.2009
Beiträge: 163
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grüßt Euch, genau die, die fwu beschreibt, meine ich auch, nur scheinen sie mittlerweile etwas geändert zu haben und rechnen jeden Klienten gleich ab.
Gruß NaDa |
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#12 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 07.05.2011
Beiträge: 7
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Hallo!
Ich bin noch neu hier und hoffe, dass mir jemand weiterhelfen kann. Mein Chef ist Berufsbetreuer und hat für unsere nicht haftpflichtversicherten Klienten ebenfalls eine Sammel-Haftpflicht abgeschlossen. Darunter ist auch ein Heimbewohner, dessen Rente vom Bezirk eingezogen ist und der den üblichen Barbetrag erhält. Außerdem "verdient" er sich monatlich ein winziges Taschengeld über Arbeitstherapie. Nun hatten wir beim Bezirk Oberbayern beantragt, die Kosten für die Haftpflichtversicherung gem. § 82 Abs. 2 SGB XII vom Einkommen abzusetzen. Der Bezirk hat den Antrag abgelehnt und darauf hingewiesen, dass das Heim im Rahmen der Aufsichtspflicht eine Haftpflichtversicherung für ihre Bewohner abschließen muss. Das leuchtet mir insoweit ein, wenn es sich um Bewohner handelt, die sich ausschließlich innerhalb des Heims bzw. auf dem Heimgelände aufhalten. Unser Betreuter jedoch geht zur Arbeitstherapie und kann sich auch sonst außerhalb des Heims frei bewegen. Ich bin der Ansicht, dass in diesem Fall eine private Haftpflichtversicherung durchaus anzuraten ist, weil das doch über die Aufsichtspflicht des Heims hinausgeht. Und ich kann nicht glauben, dass die Kosten für diese Haftpflichtversicherung nicht vom Einkommen abgesetzt werden können, sondern - wie der Bezirk ausführt - aus dem Barbetrag zu bezahlen sind. Da es sich um eine Sammel-Haftpflicht handelt, ist der Betrag zwar nicht hoch, aber es geht mir hier auch ein bisschen ums Prinzip. Vielleicht hat von Euch jemand einen Rat für mich, denn bisher blieb meine Suche nach einer gesetzlichen Grundlage leider ergebnislos - abgesehen eben vom § 82 SGB XII, den die Sachbearbeiterin des Bezirks aus den genannten Gründen aber nicht anerkennt. Im voraus schon mal herzlichen Dank für die Hilfe! Viele Grüße Jutta |
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