Dies ist ein Beitrag zum Thema KH organisiert Kurzzeitpflege im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Der soziale Dienst vom KH hat mich als Betreuerin gefragt, ob ich damit einverstanden bin, dass für eine von mir ...
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#1 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 24.03.2011
Beiträge: 128
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Der soziale Dienst vom KH hat mich als Betreuerin gefragt, ob ich damit einverstanden bin, dass für eine von mir Betreute eine Kurzzeitpflege organisiert wird. Sie soll vom KH direkt ins Heim gefahren werden.
Hintergrund ist der, dass sie seit Monaten im ca. 2-3 Wochen-Rhythmus per PsychKG in der Klinik auf der geschlossenen Station landet. Auslöser jeweils Streitigkeiten mit ihrem Mann, der mit der Pflege von ihr total überfordert ist. Sobald sie in der Klinik ist, ist sie unauffällig und es gibt keine medizinische Indikation, sie weiter dort zu behalten. Die Kurzzeitpflege könnte evt. für etwas Entspannung sorgen. Wie ist der Ablauf in einem solchem Fall? Sie wird von sich aus nichts unterschreiben. Heimverträge sind genehmigungsfrei, wird in solchen Fällen den Betreuern der Heimvertrag vorgelegt? |
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#2 |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,905
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Hallo Kath,
bevor Du zustimmst und den Kurzzeitpflegevertrag unterschreibst - und das ist mit dem Aufgabenkreis Vermögen und Gesundheit deine Aufgabe- solltest Du klären wie die Kurzzeitpflege gezahlt werden wird. Auch das beantragen ist deine Sache. Gruss Michaela
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. |
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#3 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 24.03.2011
Beiträge: 128
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Ganz herzlichen Dank für die immer wieder tollen praktischen Tipps für uns Forums-Azubis, Michaela.
Für alte Hasen ist ja so manches sonnenklar, was ich mir noch Steinchen für Steinchen zusammensuchen muss. Daher bin ich wirklich dankbar für die "step for step"-Anleitungen hier im Forum! ![]() ![]() ![]() Ich habe den Antrag bei der Pflegekasse gestellt und auch bei dem Heim nach den anteiligen Kosten für die Bewohnerin gefragt. Jetzt muss ich nur noch wissen, wie hoch die Einkommensgrenze ist, um klären zu können, ob evt. noch ein Antrag beim SozAmt notwendig ist. |
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#4 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 04.02.2011
Beiträge: 41
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Hier könnte der Sozialdienst vom Krankenhaus aber sicher dafür sorgen, das eine vorläufige Pflegestufe ( meist 1 ) erreicht wird.
Dann fällt die Kurzzeitpflege für den Betroffenen auch günstiger aus. Falls noch keine Einstufung bestehen sollte... |
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#5 |
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ehrenamtliche Betreuerin
Registriert seit: 14.04.2009
Beiträge: 163
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Hallo Kath,
ich rate Dir den Antrag auf Hilfe zur Pflege vorsorglich zu stellen. Du bist dann auf der sicheren Seite, wenn Du Dir nicht sicher bist, dass Deine Betreute Mittel zur Verfügung hat. Auch kannst Du den Pflegestützpunkt mit ins Boot nehmen. Die sind zumindest hier bei uns sehr rührig und beraten und helfen. Gruß NaDa |
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#6 | |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 28.02.2010
Beiträge: 172
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Zitat:
Wenn die Betreute trotzdem in die Kurzzeitpflege kommen soll, dann wird während dem Aufenthalt in der Kurzzeitpflege keine Begutachtung vom MDK vorgenommen. Laut Aussage der AOK wird eine Begutachtung nur zu Hause oder in der vollstationären Pflege vorgenommen.
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Wenn man zu Gott spricht, ist man religiös. Wenn Gott mit einem spricht, ist man irre. |
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#7 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 04.02.2011
Beiträge: 41
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War aber bei meinen Vater anders: Keine Pflegestufe vor dem Krankenhaus Aufenthalt, eigentlich völlig fit. Dann in der Zeit Pflegebedürftigkeit, er sollte schnell entlassen werden. Kam am 20.10.10 in die Kurzzeitpflege, am 3.11. war dann MDK-Begutachtung und er bekam die Pflegestufe 1.
Das mit Ablehnen der Anträge kenne ich aber auch. In dieser Zeit ging es urplötzlich meiner Mutter schlechter- sie kam in ein Krankenhaus -Diagnose "Glioblastom" und trotzdem wurde eine Pflegestufe abgelehnt! Dann bekam sie doch eine vorläufige, spätere Begutachtung dann die "2" Nur etwa 3 Monate nach Diagnose ist meine Mutter dann verstorben. Das alles mit Mutter und Vater innerhalb weniger Wochen, ist echt heftig. Da "fehlen" dann noch solche Auseinandersetzungen... |
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#8 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 28.02.2010
Beiträge: 172
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Hmm...ich hatte das extra nachgelesen, weil ich es bei meiner Betreuten nicht wahrhaben wollte, dass das so gehandhabt wird.
Wobei ich sagen muss, dass ich mit diesem Thema etwas auf Kriegsfuß stehe. Manchmal vermute ich sogar Willkür bei der Bewertung der Pflege. Meine Betreute hatte zwei Schlaganfälle, Aphasie, HOPS, ist inkontinent, dement, braucht einen Rollator, sieht schlecht, brauchte Hilfe beim An-und Ausziehen, Medistellen+Einnehmen, Hilfe beim Waschen....alles dokumentiert, aber NEIN, sie ist nicht pflegebedürftig.
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Wenn man zu Gott spricht, ist man religiös. Wenn Gott mit einem spricht, ist man irre. |
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#9 | |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 24.03.2011
Beiträge: 128
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Zitat:
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#10 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 04.02.2011
Beiträge: 41
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Vermutlich gilt dann das von der Rente etwa 1050 Euro behalten werden darf und der Rest für die Kurzzeitpflege eingesetzt wird.
Obwohl ich nicht weiß, wie das bei einer Lebenspartnerschaft geregelt ist ? Die Kurzzeitpflege ist aber in der Regel günstiger wie ein Monat in der vollstationären Pflege. Könnte so um die 800 bis 1000 Euro liegen. Frag einfach mal in einem oder wennn schon ein Heim feststeht, nach den Kosten für 4 Wochen Kurzzeitpflege. Es gibt dann noch im Anschluss die Möglichkeit einer Verhinderungspflege, die ist aber nur möglich, wenn zuvor schon eine gewisse Zeit eine Pflegebedürftigkeit besteht. |
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