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KH organisiert Kurzzeitpflege

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Der soziale Dienst vom KH hat mich als Betreuerin gefragt, ob ich damit einverstanden bin, dass für eine von mir ...


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Alt 11.05.2011, 23:09   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 24.03.2011
Beiträge: 128
Standard KH organisiert Kurzzeitpflege

Der soziale Dienst vom KH hat mich als Betreuerin gefragt, ob ich damit einverstanden bin, dass für eine von mir Betreute eine Kurzzeitpflege organisiert wird. Sie soll vom KH direkt ins Heim gefahren werden.
Hintergrund ist der, dass sie seit Monaten im ca. 2-3 Wochen-Rhythmus per PsychKG in der Klinik auf der geschlossenen Station landet. Auslöser jeweils Streitigkeiten mit ihrem Mann, der mit der Pflege von ihr total überfordert ist. Sobald sie in der Klinik ist, ist sie unauffällig und es gibt keine medizinische Indikation, sie weiter dort zu behalten.
Die Kurzzeitpflege könnte evt. für etwas Entspannung sorgen.
Wie ist der Ablauf in einem solchem Fall? Sie wird von sich aus nichts unterschreiben. Heimverträge sind genehmigungsfrei, wird in solchen Fällen den Betreuern der Heimvertrag vorgelegt?
kath ist offline  
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Alt 12.05.2011, 04:53   #2
Admin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,905
Standard

Hallo Kath,

bevor Du zustimmst und den Kurzzeitpflegevertrag unterschreibst - und das ist mit dem Aufgabenkreis Vermögen und Gesundheit deine Aufgabe- solltest Du klären wie die Kurzzeitpflege gezahlt werden wird.
Auch das beantragen ist deine Sache.

Gruss Michaela
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden.
michaela mohr ist offline  
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Alt 12.05.2011, 15:09   #3
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 24.03.2011
Beiträge: 128
Standard

Ganz herzlichen Dank für die immer wieder tollen praktischen Tipps für uns Forums-Azubis, Michaela.
Für alte Hasen ist ja so manches sonnenklar, was ich mir noch Steinchen für Steinchen zusammensuchen muss.
Daher bin ich wirklich dankbar für die "step for step"-Anleitungen hier im Forum!
Ich habe den Antrag bei der Pflegekasse gestellt und auch bei dem Heim nach den anteiligen Kosten für die Bewohnerin gefragt. Jetzt muss ich nur noch wissen, wie hoch die Einkommensgrenze ist, um klären zu können, ob evt. noch ein Antrag beim SozAmt notwendig ist.
kath ist offline  
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Alt 12.05.2011, 16:46   #4
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 04.02.2011
Beiträge: 41
Standard

Hier könnte der Sozialdienst vom Krankenhaus aber sicher dafür sorgen, das eine vorläufige Pflegestufe ( meist 1 ) erreicht wird.
Dann fällt die Kurzzeitpflege für den Betroffenen auch günstiger aus.

Falls noch keine Einstufung bestehen sollte...
Wittgenstein ist offline  
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Alt 12.05.2011, 19:12   #5
ehrenamtliche Betreuerin
 
Registriert seit: 14.04.2009
Beiträge: 163
Standard

Hallo Kath,
ich rate Dir den Antrag auf Hilfe zur Pflege vorsorglich zu stellen.
Du bist dann auf der sicheren Seite, wenn Du Dir nicht sicher bist, dass Deine Betreute Mittel zur Verfügung hat.
Auch kannst Du den Pflegestützpunkt mit ins Boot nehmen. Die sind zumindest hier bei uns sehr rührig und beraten und helfen.
Gruß NaDa
NaDa ist offline  
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Alt 12.05.2011, 19:49   #6
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 28.02.2010
Beiträge: 172
Standard

Zitat:
Zitat von Wittgenstein Beitrag anzeigen
Hier könnte der Sozialdienst vom Krankenhaus aber sicher dafür sorgen, das eine vorläufige Pflegestufe ( meist 1 ) erreicht wird.
Dann fällt die Kurzzeitpflege für den Betroffenen auch günstiger aus.

Falls noch keine Einstufung bestehen sollte...
Das stimmt so nicht. Der Sozialdienst stellt nur einen Antrag auf Schnelleinstufung während dem KH-Aufenthalt. Der Medizinische Dienst der Krankenkasse prüft dann anhand des Attestes, ob eine Pflegestufe erreicht werden könnte. Bei meiner Betreuten ist die Pflegebedürftigkeit so offensichtlich gewesen und trotzdem wurde zwei Mal der Antrag abgelehnt.
Wenn die Betreute trotzdem in die Kurzzeitpflege kommen soll, dann wird während dem Aufenthalt in der Kurzzeitpflege keine Begutachtung vom MDK vorgenommen. Laut Aussage der AOK wird eine Begutachtung nur zu Hause oder in der vollstationären Pflege vorgenommen.
__________________
Wenn man zu Gott spricht, ist man religiös. Wenn Gott mit einem spricht, ist man irre.
bt-nrw2010 ist offline  
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Alt 12.05.2011, 20:15   #7
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 04.02.2011
Beiträge: 41
Standard

War aber bei meinen Vater anders: Keine Pflegestufe vor dem Krankenhaus Aufenthalt, eigentlich völlig fit. Dann in der Zeit Pflegebedürftigkeit, er sollte schnell entlassen werden. Kam am 20.10.10 in die Kurzzeitpflege, am 3.11. war dann MDK-Begutachtung und er bekam die Pflegestufe 1.
Das mit Ablehnen der Anträge kenne ich aber auch. In dieser Zeit ging es urplötzlich meiner Mutter schlechter- sie kam in ein Krankenhaus -Diagnose "Glioblastom" und trotzdem wurde eine Pflegestufe abgelehnt! Dann bekam sie doch eine vorläufige, spätere Begutachtung dann die "2" Nur etwa 3 Monate nach Diagnose ist meine Mutter dann verstorben.
Das alles mit Mutter und Vater innerhalb weniger Wochen, ist echt heftig. Da "fehlen" dann noch solche Auseinandersetzungen...
Wittgenstein ist offline  
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Alt 12.05.2011, 20:33   #8
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 28.02.2010
Beiträge: 172
Standard

Hmm...ich hatte das extra nachgelesen, weil ich es bei meiner Betreuten nicht wahrhaben wollte, dass das so gehandhabt wird.

Wobei ich sagen muss, dass ich mit diesem Thema etwas auf Kriegsfuß stehe. Manchmal vermute ich sogar Willkür bei der Bewertung der Pflege. Meine Betreute hatte zwei Schlaganfälle, Aphasie, HOPS, ist inkontinent, dement, braucht einen Rollator, sieht schlecht, brauchte Hilfe beim An-und Ausziehen, Medistellen+Einnehmen, Hilfe beim Waschen....alles dokumentiert, aber NEIN, sie ist nicht pflegebedürftig.
__________________
Wenn man zu Gott spricht, ist man religiös. Wenn Gott mit einem spricht, ist man irre.
bt-nrw2010 ist offline  
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Alt 12.05.2011, 21:58   #9
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 24.03.2011
Beiträge: 128
Standard

Zitat:
Zitat von NaDa Beitrag anzeigen
Hallo Kath,
ich rate Dir den Antrag auf Hilfe zur Pflege vorsorglich zu stellen.
Du bist dann auf der sicheren Seite, wenn Du Dir nicht sicher bist, dass Deine Betreute Mittel zur Verfügung hat.
Auch kannst Du den Pflegestützpunkt mit ins Boot nehmen. Die sind zumindest hier bei uns sehr rührig und beraten und helfen.
Gruß NaDa
Meine Betreute hat eine kleine Rente und Pflegestufe I. Ihr Lebenspartner hat eine Rente von ca. 1.400 EUR, zusammen haben sie in etwa 2.000 EUR. Vorsorglich werde ich einen Antrag beim SozAmt einreichen, gehe aber davon aus, dass das Haushaltseinkommen zu hoch ist. Desweiteren gibt es noch eine Tochter mit gutem Einkommen. Kennt sich jemand damit aus und weiß, wie das berechnet wird (Einkommen von Lebenspartnern + Kindern)?
kath ist offline  
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Alt 12.05.2011, 22:31   #10
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 04.02.2011
Beiträge: 41
Standard

Vermutlich gilt dann das von der Rente etwa 1050 Euro behalten werden darf und der Rest für die Kurzzeitpflege eingesetzt wird.
Obwohl ich nicht weiß, wie das bei einer Lebenspartnerschaft geregelt ist ?
Die Kurzzeitpflege ist aber in der Regel günstiger wie ein Monat in der vollstationären Pflege.

Könnte so um die 800 bis 1000 Euro liegen.
Frag einfach mal in einem oder wennn schon ein Heim feststeht, nach den Kosten für 4 Wochen Kurzzeitpflege.
Es gibt dann noch im Anschluss die Möglichkeit einer Verhinderungspflege, die ist aber nur möglich, wenn zuvor schon eine gewisse Zeit eine Pflegebedürftigkeit besteht.
Wittgenstein ist offline  
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