Dies ist ein Beitrag zum Thema vermögenssorge ohne einwilligungsvorbehalt im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
ich erbe 3100 euro. kann ich über das geld frei verfügen, wenn es keinen einwilligungsvorbehalt gibt....
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#1 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 11.04.2011
Beiträge: 5
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ich erbe 3100 euro. kann ich über das geld frei verfügen, wenn es keinen einwilligungsvorbehalt gibt.
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#2 |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,905
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Hallo,
das kommt darauf an ob die Staatskasse die Betreuungskosten zahlt oder ob Sozialleistungen in Anspruch genommen werden müssen. Wenn vom Erbe keine Verpflichtungen zu begleichen sind (s.o.) kann man darüber frei verfügen. Gruss Michaela
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. |
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#3 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 11.04.2011
Beiträge: 5
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was heißt denn, diese kommunikation wird gespeichert und kann weltweit gegen sie verwendet werden. ansonsten, danke für deine antwort.
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#4 |
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Volunteer
Registriert seit: 02.05.2009
Ort: Ruhrgebiet
Beiträge: 110
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Hallo Renate,
es ist so, wie Michaela sagt. PS. Das mit der Überwachung ist doch nur scherzhaft gemeint. Es ist ihre Grußformel.
__________________
LG Chrissi |
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#5 | |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,905
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Zitat:
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. |
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