Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuung wegen mangelnder Krankheitseinsicht im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo Doro, bin zwar Deiner Ansicht, würde selber ja auch in jedem Fall die Sache nicht schleifen lassen, habe aber ...
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#11 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Hallo Doro, bin zwar Deiner Ansicht, würde selber ja auch in jedem Fall die Sache nicht schleifen lassen, habe aber den Eindruck, dass Yasno ("...Psychose ...sitzt seit Juli 2010 zu Hause ....") den Aufwand, eine Entscheidung zu treffen, entweder gerne weiter aufschieben möchte oder auf wundersame Lösungen von außen hofft.
Habe einen Herren (30, Psychose seit 10 Jahren, Alk, Drogen) seit fast 7 Monaten, zwischenzeitlich habe ich ihn einmal in der Psychiatrie untergebracht (18 Aufenthalt in 10 Jahren), einmal wurde er im Ausland einige Tage zwangssediert (Nr.19), kurz war er in einer Rehawerkstatt, eine Reha-WG hat er verweigert. Die rechtlichen Möglichkeiten einer Depotspritze - vergesst es! Nach FamFG kann er jederzeit den Betreuer wechseln. Seit Februar befasst sich der Amtsrichter mit Anträgen von mir und gibt mir telefonische Rechtsseminare. Im Augenblick würden die Gutachten für meine Anträge sprechen, aber jetzt kommt das Landgericht: §20 StGB - der Mann wird nach Bewährungsbruch einige Monate in der forensischen Psychiatrie absitzen und - so mein juristischer Trainer und Amtsrichter - die Unterbringungsprozedur geht von vorne los. Neuer Antrag, neue Gutachten - vielleicht auch neuer Betreuer (er braucht nur den richtigen juristischen Wink und -ZACK- darf er sich weiter den Kragen zusaufen und Leute verdreschen, braucht keine Psychopharmaka ...). Und die ganze Wohlfahrtspflege vom Bewährungshelfer, Betreuer, psychosozialem Dienst, hegt und pflegt seine Rechte und Bedürfnisse, ohne dass das Geringste bewegt wird. |
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#12 |
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ehrenamtliche Betreuerin
Registriert seit: 01.09.2010
Ort: Münsterland
Beiträge: 88
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na wenn ich das so lese dann ist das je recht bescheiden was du so erlebst. Bei meinem Sohn habe ich einmal eine Entscheidung, auch gegen seinen Willen, bezüglich Depotspritze durchgekriegt( allerdings hatte er vorher einen Suizidversuch gemacht.
Daß er davor lange Zeit keine Medis mehr genommen hatte, hat keiner bemerkt, weder die Betreuer im Heim, der Doc oder ich. Ist im Krankenhaus aufgefallen bei der Blutuntersuchung. Er hatte aufgrund der fehlenden Medis Wahnvorstellungen bekommen und daraufhin der Suizidversuch). Das hat den Richter, der die Anhörung machte, dann dazu bewogen meinem Antrag auf Depotspirtze, auch gegen seinen Willen, zuzustimmen. Hatte sich nachher aber erledigt, da er Macumar nehmen mußte und das mit der Spritze nicht mehr ging. Ist schon recht schwierig jemanden zu betreuen mit einer psychischen Erkrankung und wenn dann noch Alkohol mit im Spiel wie ich es bei dir so lese, wirds noch schwieriger. Was du schreibst zu yasno, laß ich mal so stehen, ist vielleicht nicht jedem gegeben mit sowas umzugehen. Daher denke ich ist sicher eine Fremdbetreuung angezeigt. Ich selber habe 20 Jahre in der Psychiatrie gearbeitet und kenne daher die Fälle, wo es jemandem gut geht, er seine Medis absetzt und dann wieder im Krankenhaus landet!! Mein Sohn hat glaube ich daraus gelernt, er nimmt jetzt regelmäßig seine Medikamente, bekommt jetzt ein neues, sehr teures sogar, aber er weiß, ohne geht nicht. Lieben Gruß Doro
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#13 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 05.05.2011
Beiträge: 4
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Hallo Zusammen,
inzwischen hatten wir mit Betreuungsverein-Mitarbeiterin gesprochen und mir wird langsam klar, dass ich tatsächlich auf 'Wunder von Außen' warte und hoffe... So wie's aber aussieht, ist's 1. nicht so einfach, eine Betreuung zu krigen und 2. ist's genauso ungewiss, ob damit das eigentliche Problem behoben wird, sprich, der Betreuer kann den Sonnemann zur Therapie bzw. zum Arzt bewegen. Bei all den Zweifeln will ich's versuchen mit der BEtreuung, bevor ich den Sohn auf der Strasse aussetze. Vielen Dank nochmal und Grüße, Irene |
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