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Betreuung wegen mangelnder Krankheitseinsicht

Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuung wegen mangelnder Krankheitseinsicht im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo Zusammen, ich hoffe, Ihr habt auch in dieser Hinsicht Erfahrungen gemacht. Zur Situation: der Sohn (22) ist psychisch krank, ...


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Alt 15.05.2011, 19:06   #1
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 05.05.2011
Beiträge: 4
Ausrufezeichen Betreuung wegen mangelnder Krankheitseinsicht

Hallo Zusammen,

ich hoffe, Ihr habt auch in dieser Hinsicht Erfahrungen gemacht. Zur Situation: der Sohn (22) ist psychisch krank, war 2mal in der Klinik, nach dem letzten Aufenthalt vor einem Jahr hat die Medikamente abgesetzt und hoffte, dass die betreute Ärztin sich sonst was einfallen lässt, außer nochmal Krankehauseinweisung zu geben. Die Einweisung hat er nun weg geschmiessen und seit Juli 2010 ist er nur noch zu hause, ohne Therapien, ohne Medis, ohne Ausbildung (die hat er abgebrochen)... Wir sind hin und her gerissen, weil wir den bei besten Willen nicht zum Arzt bewegen können. Wir haben schon den Sozialpsychiatrischen Dienst beauftragt, den mal zu besuchen, aber die gehen zu ihm nicht ins Zimmer, da er damit nicht einverstanden ist. Die Briefe von denen schmeißt er auch in die Mülltonne, am Telefon sagt er, er brauche keine Hilfe. Letzte Woche war bei ihm die Sozialpädagogin von der Klinik, die ihn kennt und hat mit dem gesprochen. Der bekennt sich gar nicht als krank, deswegen weigert er sich, zum Arzt zu gehen. Wir wissen nicht, was wir tun sollen und wollen versuchen, für den die Betreuung zu beantragen, zumindestmal was die Gesundheit angeht... Es scheint alles mit der Betreuung nicht einfach zu sein, aber ich hoffe, jemand von Euch hatte die Erfahrungen und ist bereit, diese hier auszutauschen. Vielen Dank im voraus!!!! Ich werde alles vervolgen, was ihr zu dieser Frage schreibt.

Viele Grüße,
Irene
yasno ist offline  
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Alt 15.05.2011, 22:31   #2
ehrenamtliche Betreuerin
 
Registriert seit: 01.09.2010
Ort: Münsterland
Beiträge: 88
Lächeln Stell baldmöglichst einen Antrag auf Betreuung

der zuständige Richter wird eine Anhörung machen und sich persönlich ein Bild davon machen. Mach wenns geht die Sache eilig, also Eilbetreuung. Wäre auch gut Unterlagen von der Klinik zur Hand zu haben oder die Klinik vorher zu informieren. Jeder kann einen Antrag auf Betreuung stellen. Am besten schriftlich oder persönlich bei einem Rechtspfleger und per Einschreiben.

Lieben Gruß und viel Erfolg Doro
Doro ist offline  
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Alt 16.05.2011, 05:34   #3
Admin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,905
Standard

Guten Morgen zusammen,

zunächst verstehe ich das Problem nicht so ganz.
Da gibt es einen Sohn der schon ein Jahr lang ohne Medis und Ärzte anscheinend zurecht kam. An was macht sich die Notwendigkeit einer psychiatrischen Behandlung denn fest? Alleine zwei Klinikaufenthalte sagen nichts aus.

Daran, das eine gesetzliche Betreuung das richtige Mittel ist wenn jemand nur zu Hause hockt habe ich starke Zweifel.

Vielleicht kannst Du Irene erst noch mal bißchen was zu den Auswirkungen der Erkrankung sagen bitte.

@Doro
Zitat:
Stell baldmöglichst einen Antrag auf Betreuung
Warum denn? Betreuungen sind kein Allheilmittel.

Gruss Michaela
__________________
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michaela mohr ist offline  
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Alt 16.05.2011, 07:54   #4
Gibt einen aus
 
Registriert seit: 07.06.2010
Ort: Bamberg
Beiträge: 111
Standard

Ich stimme Michaela absolut zu - ohne genauere Kenntnis, was er hat, kann man da schlecht Rat geben.

Ihr solltet zwei Ebenen auseinanderhalten:

  1. Die Frage, ob euer Sohn krank ist und was er tun sollte, um an seiner Lage etwas zu ändern - sofern er das will. Ein Betreuung und eine Unterbringung in einer Klinik gegen seinen Willen ist nur dann möglich, wenn er sich durch sein Verhalten direkt selbst schädigt oder zumindest schwer schädigt. Eine "unsaubere" Erwerbsbiographie, eine abgebrochene Ausbildung ist im Sinne des Betreuungsrechts keine schwere Schädigung! Und - so hart das klingt - wenn er sein Leben damit verbringen will (das ist etwas anderes als: nicht anders kann, aber anders wollte), von Hartz IV zu leben und das Muster seiner Zimmerwände zu betrachten, dann darf er das.
  2. Eine andere Frage ist die, ob ihr das in den eigenen vier Wänden beobachten, aushalten und miterleben müßt. Es mag hilfreich sein (das kann je nach Fallgestaltung auch anders sein), wenn ihr ihn vor die Tür setzt. So hart das für euch und für ihn sein mag, eventuell kann das reichen. Aber das hängt nun sehr am Krankheitsbild.
Chrysologus ist offline  
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Alt 16.05.2011, 19:43   #5
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 05.05.2011
Beiträge: 4
Standard

Dass der Sohn krank ist, steht ausser Frage; nach 2 akuten Psychosen hat er jetzt mehr oder weniger (also für mich weniger, für Sozialpädagogin mehr) ausgeprägte Symptome einer Psychose. Falls ich den KRankheitsbild richtig interpretiere, ist's eine Stoffwechselerkrankung, die ohne MEdikamente kaum zu heilen ist (mit Medis eigentlich auch nicht, aber damit können die Betroffene zumindestmal ein geregeltes Leben führen).. Da kann man von 'Normalität' kaum die REde sein, wenn man die Tatsache betrachtet, dass der 22-Jährige einfach nur noch daheim rum sitzt und sich für nichts interessiert.
Ehrlich gesagt, mit'm Kopf verstehe ich, dass ihn vor der Tür zu setzen vielleicht eine Lösung wäre... Aber als Mutter kann ich's meinem Sohn nicht antun, wenn ich bedenke, dass die Selbstmordgefahr bei solch Kranken so hoch ist...

Genauso verstehe ich, dass die rechtliche Betreuung kein Allheilmittel ist, bloß will ich's versuchen, mit der Hoffnung, dass der Betreuer den hin bewegen kann.
Es ist mir auch ersichtlich, dass man den MEnschen nicht gegen Willen in die Therapie schicken kann (ohne Selbst- oder Fremdgefährdung), aber die Leute mit der Diagnose 'Schizophrene Psychose' sind doch mal in gewisser Maße selbsgefährdert, wenn die nicht therapiert werden..

Ich wollte damit ein bißchen Klarheit in die Sache bringen und Euch auch offen legen, dass ich versuche, adäquat zu handeln..
yasno ist offline  
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Alt 17.05.2011, 06:04   #6
Admin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,905
Standard

Guten Morgen zusammen,

zunächst ist mir immer noch nicht klar was er hat. Ich halte weder die "Diagnose" einer Sozialarbeiterin noch die einer Mutter für fachlich/sachlich richtig. (Bitte yasno nimm den Satz nicht persönlich aber Diagnosen zu erstellen ist Arztsache. Mit dem, ich meine er hat dies und das oder jene Symptome ist es immer so eine Sache)

Zitat:
Da kann man von 'Normalität' kaum die REde sein, wenn man die Tatsache betrachtet, dass der 22-Jährige einfach nur noch daheim rum sitzt und sich für nichts interessiert.
Das machen leider viele aber deswegen sind sie nicht krank. "Normalität" ist ein dehbar wie ein Kaugummi und hängt in erster Linie vom Lebensbild des jeweiligen Beobachters ab.

Zitat:
mit der Hoffnung, dass der Betreuer den hin bewegen kann.
Das ist nicht Betreueraufgabe, das ist die Angelegenheit des Arztes. Wenn dieser eine Gefährdung durch eine Erkrankung sieht sollte er handeln, intervenieren usw.

Zitat:
aber die Leute mit der Diagnose 'Schizophrene Psychose' sind doch mal in gewisser Maße selbsgefährdert, wenn die nicht therapiert werden..
Auch das lässt sich pauschal nicht so beantworten, bzw. zustimmen.
Es gibt z.B. schizophrene Schübe die kurzzeitig auftreten und danach auch vollständig wieder verschwinden- ohne Therapie, ohne Medis. Es ist möglich das sie nach kurzer Zeit wieder auftreten, manchmal nach langer Zeit und manchmal- selten zwar- gar nicht wieder.

Ich will Dich yasno in der Sorge um deinen Sohn nicht entmutigen oder diese kleinreden aber ich rate Dir Dich unbedingt an einen Arzt zu wenden um zunächst mal eine klare Diagnose und ein evtl. Behandlungskonzept zu bekommen.

Wenn Dein Sohn nicht zum Arzt geht dann sollte der/ein verantwortungsvoller Arzt vielleicht zu Deinem Sohn?
Oder man kann dem Sohn mitteilen, dass man die Situation für sehr bedenklich hält und sich nicht damit arrangieren möchte. Es gäbe die Alternative zum Arzt zu gehen und das abklären zu lassen oder aber halt auszuziehen und seine Lebensvorstellung dann wirklich alleine zu verwirklichen- wenn es das ist was er will.

Solange dein Sohn bei Dir unterkriechen und sich entziehen kann hätte auch ein Betreuer mit allen Vollmachten keine Chance. das nur nebenbei.

Gruss Michaela

PS: @yasno, fühl Dich durch meine Antwort bitte nicht einfach abgeschmettert. Ich kenne die Situationen von meinen Kunden wo alles schief zu laufen scheint und sie sehr, fast ausschliesslich, auf Hilfe von "aussen" hoffen. Auch um sich selbst aus dem Schussfeld zu kriegen.
Leider funktioniert das nie und nirgendwo. An Problemen sind immer alle Beteiligten beteiligt und jeder muss seinen Teil dazu beitragen damit es gelöst werden kann. Das kann manchmal auch den Mut bedeuten sich Situationen auszusetzen, Angst zu überwinden und Bedingungen zu stellen.
__________________
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michaela mohr ist offline  
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Alt 17.05.2011, 10:54   #7
ehrenamtliche Betreuerin
 
Registriert seit: 01.09.2010
Ort: Münsterland
Beiträge: 88
Lächeln Guten Tag Yasno

Also bei einer schizophrenen Psychose sollte er unbedingt Medis nehmen wenn der Arzt das sagt. Man kann nie sagen wann diese zu Ende ist oder ob sie einfach nur symptomfrei ist.
Mein Sohn hat die gleiche Diagnose, allerdings in Zusammenhang mit einer geistigen Behinderung, war lange unauffällig und hat dann so "einfachmal einen Suizid unternommen". Hintergrund war allerdings, das wurde später im Krankenhaus festgestellt, daß er schon einige Zeit gar keine Medikamente genommen hatte. Hat weder der Arzt, noch seine Betreuer in der Einrichtung noch ich mitgekriegt.
Wollte dir damit sagen, daß es schon eine Eigengefährdung auslösen kann wenn er keine Medis nimmt, allerdings auch eine Fremdgefährdung durch optische oder akustische Halluzinationen.

Wenn Michaele meint Betreuung sei kein Allheilmittel, das ist schon klar. Aber bei einer solchen Diagnose (hast du sie schwarz auf weiß?) ist es schon angebracht wenigstens für den Bereich Gesundheit eine Betreuung anzuregen. Zum Schutze des Patienten alleine schon.

Habe bei meinem Sohn nach der Krankenhausentlassung einen Beschluß beim Amtsgericht erwirkt, wonach ihm auch gegen seinen Willen ein Neuroleptikum als Depotspritze verabreicht werden konnte. Allerdings war er dann einsichtig und ich habe nie Gebrauch davon machen müssen.

Es ist also keine Therorie wovon ich hier schreibe sondern die eigene Praxis.

Traust du dir zu diese Betreuung selber zu übernehmen?
Ansonsten gibt es sicher bei euch einen Betreuungsverein oder sowas. Ist immer gut wenn man evtl. schon einen Betreuer benennen kann.

Lieben Gruß Doro
Doro ist offline  
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Alt 27.05.2011, 15:26   #8
Orschi
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Psychische Erkrankung ist guter Grund zur Besorgnis

Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Guten Morgen zusammen,

zunächst verstehe ich das Problem nicht so ganz.
..

Warum denn? Betreuungen sind kein Allheilmittel.

Gruss Michaela
§1896 (1) Kann ein Volljähriger auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen, so bestellt das Betreuungsgericht auf seinen Antrag oder von Amts wegen für ihn einen Betreuer. Den Antrag kann auch ein Geschäftsunfähiger stellen. Soweit der Volljährige auf Grund einer körperlichen Behinderung seine Angelegenheiten nicht besorgen kann, darf der Betreuer nur auf Antrag des Volljährigen bestellt werden, es sei denn, dass dieser seinen Willen nicht kundtun kann. (1a) Gegen den freien Willen des Volljährigen darf ein Betreuer nicht bestellt werden.
(2) Ein Betreuer darf nur für Aufgabenkreise bestellt werden, in denen die Betreuung erforderlich ist. ....
usw.

Allerdings: Wenn alle froh und glücklich sind mit der Situation, sollte man ohne Not auch nichts ändern.
Kenne Leute, die mit 50 noch mit der Mama in der Wohnung wohnten.
Arbeiten und am Leben teilnehmen ist keine Pflicht, siehe (1a): Wer will kann in seinem Zimmer hocken bleiben und TV-Glotzen bis ans Lebensende (z.B. Hungertod) bzw. solange das soziale Netz (Eltern, Hartz-4) ihn trägt.
 
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Alt 28.05.2011, 13:29   #9
Stammgast
 
Benutzerbild von mungo
 
Registriert seit: 10.09.2010
Ort: Hamburg
Beiträge: 522
Standard

Zitat:
Zitat von Doro Beitrag anzeigen
Also bei einer schizophrenen Psychose sollte er unbedingt Medis nehmen wenn der Arzt das sagt.
Das sehe ich anders: Medikamente sollte nehmen, wer sie will.
Alles andere ist Zwangstherapie und das gehört nicht so.

Zitat:
Zitat von Doro Beitrag anzeigen
Wollte dir damit sagen, daß es schon eine Eigengefährdung auslösen kann wenn er keine Medis nimmt, allerdings auch eine Fremdgefährdung durch optische oder akustische Halluzinationen.
Es gibt keine absolute Sicherheit, und es ist klar, daß sowohl mit als auch ohne Medis Risiken bestehen.

Die Frage ist, ob man sie kennt und damit umgehen kann.

Zitat:
Zitat von Doro Beitrag anzeigen
Traust du dir zu diese Betreuung selber zu übernehmen?
Das halte ich für eine fragwürdige Idee: Wenn yasnos Sohn sich - auch vor ihr - so weit zurückgezogen hat, fiele es wahrscheinlich nicht auf fruchtbaren Boden, wenn Mutters nu auch noch mit einem Betreuerausweis winken würde.

Es wäre sicher sinnvoll, z.B. mit einem Betreuungsverein oder einem Berufsbetreuer Kontakt aufzunehmen und gemeinsam zu klären, was für Möglichkeiten bestehen und was erreichbar und gewollt ist.
Da kann man sicherlich auch ein Angebot an den Sohn machen, sich zu beteiligen.
__________________
Es ist kein Ding an sich weder gut noch schlecht.
Unser Denken macht es erst dazu.

Theophrastus Bombastus von Hohenheim
mungo ist offline  
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Alt 28.05.2011, 13:39   #10
ehrenamtliche Betreuerin
 
Registriert seit: 01.09.2010
Ort: Münsterland
Beiträge: 88
Lächeln Hi Orschi, jaja, Theorie und Praxis

Wenn die Eltern oder Angehörigen etwas über den Tellerrand blicken können, sollten sie unbedingt ab einem bestimmten Alter Vorsorge treffen, was dann mit ihrem behinderten Kind oder Erwachsenen wird "meine bezüglich Hungertod", ist ein Soll kein Muß.

Also ich als Mutter eines mehrfachbehinderten Erwachsenen würde es auf jeden Fall tun!!!!! Dies ist die Praxis wovon ich schreibe

Geändert von Doro (28.05.2011 um 13:43 Uhr)
Doro ist offline  
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