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Nach Klinikaufenthalt droht Obdachlosigkeit

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Habe hier eine Frage an die Profis: Betreuung wurde von mir neu übernommen, alle Aufgabenbereiche. Betreuter ist z.Zt. in der ...


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Alt 26.05.2011, 10:48   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 24.03.2011
Beiträge: 128
Standard Nach Klinikaufenthalt droht Obdachlosigkeit

Habe hier eine Frage an die Profis: Betreuung wurde von mir neu übernommen, alle Aufgabenbereiche. Betreuter ist z.Zt. in der Psychiatrie wegen Depressionen, Suizidgefahr etc, keine Pflegestufe.
Es droht ihm die Arbeitslosigkeit bzw. er will selbst seinen Arbeitsplatz kündigen wegen Problemen mit Arbeitgeber, zudem wurde seine Wohnung während seines Klinikaufenthaltes vom Vermieter leergeräumt. Zuvor hatte der Betreute Sachen in der Wohnung gestapelt, Miete wird immer noch bezahlt. Der Vermieter hat ihm mündlich "gekündigt", Kündigung also nicht wirksam.
Der Betreute wird nun in Kürze aus der Klinik entlasen und soll ins Obdachlosenheim. Er will nicht mehr in seine Wohnung zurück, um zu vermeiden, dass er in alte Verhaltensmuster fällt, sucht nun nach einem Zimmer.
Auch die Arbeitsplatzsuche ohne festen Wohnsitz dürfte problematisch werden. Mit dem Vermieter habe ich noch nicht gesprochen.
Danke für praktische Tipps und euren Rat!
kath ist offline  
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Alt 26.05.2011, 12:09   #2
EFB
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 17.05.2011
Beiträge: 135
Standard

Hallo kath,

dringender Rat: nicht selbst kündigen, ansonsten bekommt Dein Betreuter eine 3-monatige Sperre von der Agentur f.A. Besser: Krankmeldung. Gespräch mit Arbeitgeber, ggfls ist dieser bereit, ihn fristgemäß zu kündigen.

gruß
efb
EFB ist offline  
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Alt 26.05.2011, 12:21   #3
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 02.02.2011
Ort: Südwestfalen
Beiträge: 32
Standard

hallo kath,

auch mein dringender Rat: versuch unbedingt die Arbeitsstelle zu halten und Arbeitsunfähigkeitsbesch. dort einreichen!
Warum Obdachlosenheim? Das scheint mir bei dem Krankheitsbild nicht angemessen und könnte sich negativ auf seinen Zustand auswirken. Obdachlosenheim und Suizidgefährdung ist eher kontraproduktiv.
Gibt es bei Euch keine Wohngruppe, WG oder Heim für psych. Kranke? Dort hätte er die Möglichkeit in Gesellschaft und sozial betreut an seiner Gesundung zu arbeiten, Du könntest ggf. die Wohnung auflösen und in Ruhe alles Weitere regeln.
Es wäre sinnvoll, den Fall mit dem Sozialhilfeträger abzuklären, wahrscheinlich gibt es doch ein fachärztl. Gutachten, evtl. ist die Beantragung von Anererkennung von Schwerbehinderung möglich.

Grüße

Marsupilami
Marsupilami ist offline  
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Alt 26.05.2011, 12:42   #4
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 24.03.2011
Beiträge: 128
Standard

Mein Betreuter pendelte bisher (500 km) zur Arbeit und hat die Fahrtkosten nicht oder viel zu spät erstattet bekommen und hat sich unter anderem deswegen verschuldet. Er möchte in der Firma nicht mehr arbeiten.
Ein Attest für die Kündigung zur Vermeidung der Sperrfrist habe ich vom behandelnden Arzt angefordert.
Der soziale Dienst der Klinik hat mir gesagt, andere Unterbringungsmöglichkeiten gäbe es in diesem Fall nicht.
An wen kann ich mich noch wenden außer dem Sozialleistungsträger? Im Moment habe ich noch nicht einmal die Bestellungsurkunde und nächste Woche soll er schon entlassen werden!
kath ist offline  
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Alt 26.05.2011, 13:35   #5
EFB
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 17.05.2011
Beiträge: 135
Standard

Zitat:
Zitat von kath Beitrag anzeigen
Mein Betreuter pendelte bisher (500 km) zur Arbeit und hat die Fahrtkosten nicht oder viel zu spät erstattet bekommen und hat sich unter anderem deswegen verschuldet. Er möchte in der Firma nicht mehr arbeiten.
!

pendelte??? 500 km?? oder meinst Du Wochenendheimfahrer? Dann hätte er ja ein Zimmer dort..
EFB ist offline  
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Alt 26.05.2011, 20:46   #6
Stammgast
 
Registriert seit: 29.12.2010
Ort: OWL
Beiträge: 512
Standard

Zitat:
Zitat von kath Beitrag anzeigen
Es droht ihm die Arbeitslosigkeit bzw. er will selbst seinen Arbeitsplatz kündigen wegen Problemen mit Arbeitgeber,
Auf welche Weise droht ihm die Arbeitslosigkeit ist er in der Probezeit, fristlos, oder weswegen?

Ich würde kein Attest holen, dass die Kündigung rechtfertigt, sondern lieber eine AU. Die ist geldtechnisch besser als nur ALG1 und später dann ALG2, wenns auf Grund der Erkrankungen nichts mit nem neuen Job wird. Auf Grund Deiner Beschreibung müsst doch für Deinen Betreuten eine längere AU, vielleicht verbunden mit ambulater Therapie oder Reha drin sein.


Zitat:
Zitat von kath Beitrag anzeigen
zudem wurde seine Wohnung während seines Klinikaufenthaltes vom Vermieter leergeräumt. Zuvor hatte der Betreute Sachen in der Wohnung gestapelt, Miete wird immer noch bezahlt.
Wie jetzt - die Wohnung wurde einfach leer gemacht!? Solch eine kalte Räumung geht mal gar nicht!

Du solltest auf jeden Fall mit Hilfe eines Anwalts straf- und zivilrechtliche Schritte einleiten. Den Beratungsschein bekommt Dein Betreuter beim AG, wenn er berechtigt ist. Hausfriedesbruch verbunden mit Schadenersatz für die entsorgten Sachen und Möbel ist schon ein dicker Hund, und auch menschlich unter aller Kanone bei einem psychisch Kranken...

Wenn er druch diese Aktion obdachlos wird, weil die Wohnung wieder vermietet ist, oder er auf Grund seiner psychischen Verfassung die leere Wohnung nach dem Schock über den Verlust seiner gesamten Habe und diesem massiven Vertrauensbruch nicht mehr betreten kann, könnte ich mir sogar vorstellen, dass der Vermieter für diesen Umstand belangt werden kann und auch eine alternative Unterkunft zahlen muss, eh eine neue Wohnung gefunden wurde.

Viele Grüße!
gonzo ist offline  
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Alt 26.05.2011, 22:04   #7
fwu
Stammgast
 
Registriert seit: 07.03.2011
Beiträge: 560
Standard

hallo,


bei Suizid-Gefahr ist eine locker betreute Wohngemeinschaft tatsächlich nicht das wahre. Goggle doch mal beim überörtlichen Sozialhilfeträger , oder bei AWO, Caritas, Diakonie.
Wo suchst Du denn überhaupt ne Einrichtung ? Vielleicht kennt ja jemand etwas passendes ?

Es mag paradox klingen, aber denke erst mal an ne stationäre Langzeiteinrichtung mit Kostentragung nach den Vorschriften der Eingliederungshilfe. Nicht mehr in die Wohnung zurück, Arbeit kündigen, klingt nicht so ganz realitätsbezogen . Wenn in einer Einricchtung ein Platz frei ist, und der zukünftige Bewohner so halbwegs ins Konzept passt, findet sich sicherlich auch ein entsprechender Grund für einen Heimaufenthalt.

Im übrigen kann der Klient, wenn es ihm wieder besser geht und alles "eingerichtet" ist, wieder aus dem Heim ausziehen. Wenn er dann noch einen Anspruch auf krankengeld hat, gehts ihm vielleicht ebsser als mit Arbeitslosengeld und dann Hartz 4.

Dem Arbeitgeber würde ich mitteilen, daß der gute Mann derzeit geschäftsunfähig ist , und eine Kündigung wohl unwirksam sein wird.

Beim Betreuungsgericht würde ich wegen der Gefahr der Kündigung den Einwilligungsvorbehalt beantragen, sicherheitshalber für den auch den/für den Bereich Arbeitsverhältnis.

schöne grüße

fwu
fwu ist offline  
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Alt 27.05.2011, 12:17   #8
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 30.07.2007
Beiträge: 1,090
Standard

Hallo,

den Arbeitsplatz würde ich - wie bereits erwähnt - auf keinen Fall kündigen.

Zumindest in der Wohnungsangelegenheit würde ich bei der Rechtsantragsstelle des Amtsgerichts Beratungs- bzw. Prozesskostenhilfe beantragen (Fachanwalt für Mietrecht). Und Abs. 2 hiervon nicht vergessen:
BGB - Einzelnorm

Auch iS Arbeitsplatz erscheint eine entsprechende Beratung sinnvoll.

Zitat:
Der Betreute wird nun in Kürze aus der Klinik entlasen und soll ins Obdachlosenheim.
Der soziale Dienst der Klinik hat mir gesagt, andere Unterbringungsmöglichkeiten gäbe es in diesem Fall nicht.
Es ist m.E. Aufgabe und Pflicht eines Kliniksozialdienstes hier bei dem Finden einer geeigneten Einrichtung (und dies ist mit Sicherheit kein Obdachlosenheim) zumindest behilflich zu sein.
Das Entlassen - vor allem betreuungsbedürftiger Personen - in die Obdachlosigkeit erscheint nach meiner Auffassung rechtlich bedenklich.

mfg
carlos ist offline  
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Alt 27.05.2011, 14:37   #9
Orschi
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Nie selber kündigen

Hatte einen ähnlichen Fall, allerdings mit Aussteuerung und Kündigung durch Bummelei:
Kein Geld, kein Job, keine Krankenversicherung, keine Sozialhilfe ...
Plan:
  1. Depri auskurieren, z.B. 3 Monate Reha-Klinik
  2. Bei Arbeitsunfähigkeit beim Landratsamt/Versorg.amt einen Schwerbehindertenausweis beantragen und Atteste aller Art besorgen
  3. Kommt vom Arbeitgeber eine Kündigung: Innerhalb von 3 Wochen beim Arbeitsgericht (auch per Fax) Klage einreichen
  4. Wohnung behalten: Mit Betreuer bekommt keiner so einfach eine Wohnung! Wohnungsberechtigungsschein bei der Stadt beantragen.
  5. Aus einer Notunterkunft für Obdachlose kommt kaum einer raus
  6. Kopier Dir soviele seiner Unterlagen wie du kriegen kannst und wenn's die Scheidungsurkunde seiner Großeltern ist, dicken Ordner anlegen
 
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