Dies ist ein Beitrag zum Thema Nach Klinikaufenthalt droht Obdachlosigkeit im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Habe hier eine Frage an die Profis: Betreuung wurde von mir neu übernommen, alle Aufgabenbereiche. Betreuter ist z.Zt. in der ...
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#1 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 24.03.2011
Beiträge: 128
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Habe hier eine Frage an die Profis: Betreuung wurde von mir neu übernommen, alle Aufgabenbereiche. Betreuter ist z.Zt. in der Psychiatrie wegen Depressionen, Suizidgefahr etc, keine Pflegestufe.
Es droht ihm die Arbeitslosigkeit bzw. er will selbst seinen Arbeitsplatz kündigen wegen Problemen mit Arbeitgeber, zudem wurde seine Wohnung während seines Klinikaufenthaltes vom Vermieter leergeräumt. Zuvor hatte der Betreute Sachen in der Wohnung gestapelt, Miete wird immer noch bezahlt. Der Vermieter hat ihm mündlich "gekündigt", Kündigung also nicht wirksam. Der Betreute wird nun in Kürze aus der Klinik entlasen und soll ins Obdachlosenheim. Er will nicht mehr in seine Wohnung zurück, um zu vermeiden, dass er in alte Verhaltensmuster fällt, sucht nun nach einem Zimmer. Auch die Arbeitsplatzsuche ohne festen Wohnsitz dürfte problematisch werden. Mit dem Vermieter habe ich noch nicht gesprochen. Danke für praktische Tipps und euren Rat! |
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#2 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 17.05.2011
Beiträge: 135
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Hallo kath,
dringender Rat: nicht selbst kündigen, ansonsten bekommt Dein Betreuter eine 3-monatige Sperre von der Agentur f.A. Besser: Krankmeldung. Gespräch mit Arbeitgeber, ggfls ist dieser bereit, ihn fristgemäß zu kündigen. gruß efb |
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#3 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 02.02.2011
Ort: Südwestfalen
Beiträge: 32
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hallo kath,
auch mein dringender Rat: versuch unbedingt die Arbeitsstelle zu halten und Arbeitsunfähigkeitsbesch. dort einreichen! Warum Obdachlosenheim? Das scheint mir bei dem Krankheitsbild nicht angemessen und könnte sich negativ auf seinen Zustand auswirken. Obdachlosenheim und Suizidgefährdung ist eher kontraproduktiv. Gibt es bei Euch keine Wohngruppe, WG oder Heim für psych. Kranke? Dort hätte er die Möglichkeit in Gesellschaft und sozial betreut an seiner Gesundung zu arbeiten, Du könntest ggf. die Wohnung auflösen und in Ruhe alles Weitere regeln. Es wäre sinnvoll, den Fall mit dem Sozialhilfeträger abzuklären, wahrscheinlich gibt es doch ein fachärztl. Gutachten, evtl. ist die Beantragung von Anererkennung von Schwerbehinderung möglich. Grüße Marsupilami |
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#4 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 24.03.2011
Beiträge: 128
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Mein Betreuter pendelte bisher (500 km) zur Arbeit und hat die Fahrtkosten nicht oder viel zu spät erstattet bekommen und hat sich unter anderem deswegen verschuldet. Er möchte in der Firma nicht mehr arbeiten.
Ein Attest für die Kündigung zur Vermeidung der Sperrfrist habe ich vom behandelnden Arzt angefordert. Der soziale Dienst der Klinik hat mir gesagt, andere Unterbringungsmöglichkeiten gäbe es in diesem Fall nicht. An wen kann ich mich noch wenden außer dem Sozialleistungsträger? Im Moment habe ich noch nicht einmal die Bestellungsurkunde und nächste Woche soll er schon entlassen werden! |
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#5 | |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 17.05.2011
Beiträge: 135
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Zitat:
pendelte??? 500 km?? oder meinst Du Wochenendheimfahrer? Dann hätte er ja ein Zimmer dort.. |
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Stammgast
Registriert seit: 29.12.2010
Ort: OWL
Beiträge: 512
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Zitat:
Ich würde kein Attest holen, dass die Kündigung rechtfertigt, sondern lieber eine AU. Die ist geldtechnisch besser als nur ALG1 und später dann ALG2, wenns auf Grund der Erkrankungen nichts mit nem neuen Job wird. Auf Grund Deiner Beschreibung müsst doch für Deinen Betreuten eine längere AU, vielleicht verbunden mit ambulater Therapie oder Reha drin sein. Zitat:
Du solltest auf jeden Fall mit Hilfe eines Anwalts straf- und zivilrechtliche Schritte einleiten. Den Beratungsschein bekommt Dein Betreuter beim AG, wenn er berechtigt ist. Hausfriedesbruch verbunden mit Schadenersatz für die entsorgten Sachen und Möbel ist schon ein dicker Hund, und auch menschlich unter aller Kanone bei einem psychisch Kranken... Wenn er druch diese Aktion obdachlos wird, weil die Wohnung wieder vermietet ist, oder er auf Grund seiner psychischen Verfassung die leere Wohnung nach dem Schock über den Verlust seiner gesamten Habe und diesem massiven Vertrauensbruch nicht mehr betreten kann, könnte ich mir sogar vorstellen, dass der Vermieter für diesen Umstand belangt werden kann und auch eine alternative Unterkunft zahlen muss, eh eine neue Wohnung gefunden wurde. Viele Grüße! |
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#7 |
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Stammgast
Registriert seit: 07.03.2011
Beiträge: 560
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hallo,
bei Suizid-Gefahr ist eine locker betreute Wohngemeinschaft tatsächlich nicht das wahre. Goggle doch mal beim überörtlichen Sozialhilfeträger , oder bei AWO, Caritas, Diakonie. Wo suchst Du denn überhaupt ne Einrichtung ? Vielleicht kennt ja jemand etwas passendes ? Es mag paradox klingen, aber denke erst mal an ne stationäre Langzeiteinrichtung mit Kostentragung nach den Vorschriften der Eingliederungshilfe. Nicht mehr in die Wohnung zurück, Arbeit kündigen, klingt nicht so ganz realitätsbezogen . Wenn in einer Einricchtung ein Platz frei ist, und der zukünftige Bewohner so halbwegs ins Konzept passt, findet sich sicherlich auch ein entsprechender Grund für einen Heimaufenthalt. Im übrigen kann der Klient, wenn es ihm wieder besser geht und alles "eingerichtet" ist, wieder aus dem Heim ausziehen. Wenn er dann noch einen Anspruch auf krankengeld hat, gehts ihm vielleicht ebsser als mit Arbeitslosengeld und dann Hartz 4. Dem Arbeitgeber würde ich mitteilen, daß der gute Mann derzeit geschäftsunfähig ist , und eine Kündigung wohl unwirksam sein wird. Beim Betreuungsgericht würde ich wegen der Gefahr der Kündigung den Einwilligungsvorbehalt beantragen, sicherheitshalber für den auch den/für den Bereich Arbeitsverhältnis. schöne grüße fwu |
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#8 | |
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Berufsbetreuer
Registriert seit: 30.07.2007
Beiträge: 1,090
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Hallo,
den Arbeitsplatz würde ich - wie bereits erwähnt - auf keinen Fall kündigen. Zumindest in der Wohnungsangelegenheit würde ich bei der Rechtsantragsstelle des Amtsgerichts Beratungs- bzw. Prozesskostenhilfe beantragen (Fachanwalt für Mietrecht). Und Abs. 2 hiervon nicht vergessen: BGB - Einzelnorm Auch iS Arbeitsplatz erscheint eine entsprechende Beratung sinnvoll. Zitat:
Das Entlassen - vor allem betreuungsbedürftiger Personen - in die Obdachlosigkeit erscheint nach meiner Auffassung rechtlich bedenklich. mfg |
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#9 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Hatte einen ähnlichen Fall, allerdings mit Aussteuerung und Kündigung durch Bummelei:
Kein Geld, kein Job, keine Krankenversicherung, keine Sozialhilfe ... Plan:
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