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Heimvertrag:Kann ich einfach so gehen?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Heimvertrag:Kann ich einfach so gehen? im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo, es geht um folgendes: Ich lebe derzeit in einem Wohnheim für psychisch Kranke Menschen. Ich würde gerne die Einrichtung ...


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Alt 27.05.2011, 20:12   #1
Gesperrt
 
Registriert seit: 27.05.2011
Beiträge: 2
Standard Heimvertrag:Kann ich einfach so gehen?

Hallo,

es geht um folgendes:

Ich lebe derzeit in einem Wohnheim für psychisch Kranke Menschen. Ich würde gerne die Einrichtung verlassen und nicht wiederkehren. Ich möchte gerne zu meinen Eltern. Ich habe das alles meiner Betreuerin schon mitgeteilt. Sie meinte nur ich soll das machen was ich für richtig halte.

Dem Heim habe ich das auch schon mitgeteilt. Die meinten nur es würde ein Heimvertrag geben und es gibt 4 Wochen Kündigungsfrist. Ich kann also nicht raus. Was würde passieren wen ich einfach so gehe ohne zu kündigen. Also meine Sachen packe und gehe. Kann das Wohnheim mich zwingen überhaupt zu bleiben?

Hinzu kommt noch das ich nie einen Heimvertrag unterschrieben habe. Auch mündlich ist mir nichts bekannt. Nach Aussage der Betreuerin bin ich auch voll geschäftsfähig und kann Verträge unterschreiben. Also sie kann das auch nicht unterschrieben habe.

Also was würde passieren wen ich einfach so gehen würde?

Für was wird so ein Heimvertrag überhaupt abgeschlossen? Wird darin auch geregelt wie lange ich in dem Heim leben muss?

Geändert von großermann32 (27.05.2011 um 20:15 Uhr)
großermann32 ist offline  
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Alt 28.05.2011, 06:26   #2
Admin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,905
Standard

Hallo grosserman,

einer muss den Heimvertrag unterschrieben haben, denn ohne Unterschrift bekäme das Heim letztendlich kein Geld.
Der heimvertrag wird aus denselben Gründen wie ein Mietvertrag abgeschlossen, beide Parteien wissen so auf was sie sich einlassen bzw. wozu sie sich gegenseitig verpflichtet haben.

Und genau wie bei einem Mietvertrag kann man natürlich persönlich woanders hin gehen. Seinen Vertrag sollte man allerdings unbedingt kündigen!

Gruss Michaela
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden.
michaela mohr ist offline  
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Alt 28.05.2011, 09:51   #3
Gesperrt
 
Registriert seit: 27.05.2011
Beiträge: 2
Standard

Also ich weiß nichts von einem Heimvertrag. Habe nie was unterschieben.

Was würde passieren, wen ich einfach so gehe ohne zu kündigen? Wie gesagt ich bin voll geschäftsfähig, habe nie was unterschrieben und bin deshalb an keinen Vertrag gebunden. Und die Betreuerin darf nur unterschreiben, wen ich nicht mehr geschäftsfähig bin.
großermann32 ist offline  
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Alt 28.05.2011, 11:25   #4
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 15.08.2010
Ort: 38384 Gevensleben
Beiträge: 45
Standard

Hallo großermann 32,

1. natürlich kannst Du gehen, hat nur finanzielle Konsequenzen, wenn Du Die Kündigungsfrist nicht einhälst. Das Sozialamt (ich nehme an, das ist der Leistungsträger, der die Heimkosten zahlt, oder?) wird natürlich die Monatsmiete nicht überweisen, wenn Du dort nicht mehr wohnst, also wird das Heim Dir die Miete in Rechnung stellen.
Was ist so schlimm daran, mit dem Auszug noch zu warten und so der Betreuerin die Gelegenheit zu geben, alles ordentlich zu regeln?

2. Lass Dir vom Heim den unterzeichneten Mietvertrag vorlegen - wahrscheinlich hat Deine Betreuerin für Dich unterzeichnet. Das darf sie nämlich machen als Deine gesetzliche Stellvertreterin - auch bei weiter bestehender Geschäftsfähigkeit Deinerseits

Viele Grüsse
Sikoba
Sikoba ist offline  
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Alt 30.05.2011, 10:58   #5
fwu
Stammgast
 
Registriert seit: 07.03.2011
Beiträge: 560
Standard

Hallo Großermann 32,

ich denke mir, daß die Geschichte mit der Sozialhilfe andersrum läuft.
Die Zahlung für den Monat Juni wird wohl schon auf den Weg zum Heim sein. Gekündiogt ist noch nicht, also zahlt der Staat dort für Dich Verpflegung und Unterkunft.

"Draußen" wirst Du also für Juni weder Hartz 4 Sozialhilfe oder sonst was bekommen.

Ich würde mal den Heimvertrag zum nächst möglichen Termin kündigen.

Sind Deine Eltern eigentlich bereit, dich wieder zu Hause aufzunehmen.
nachdem Du ja eine Unterkunft hast, sind sie weder "moralisch" noch irgend wie rechtlich verpflichtet Dich aufzunehmen.


schöne grüße


fwu
fwu ist offline  
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Alt 31.05.2011, 19:34   #6
Orschi
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Mit 32 zurück ins Kinderzimmer? Schlechter Plan. Papa und Mama sind nicht ewig in der Lage für Dich zu sorgen und müssen das auch nicht.

Die Betreuerin muss vorsichtig sein:
  • Wohnungskündigung muss vom Gericht genehmigt werden. VORHER.
  • Den @großermann32 kann man nicht auf der Straße campieren lassen, Obdachlosigkeit ist verboten: Unterkunft muss klar sein.
  • Prinzipiell ist eine offene Wohn- und Unterbringungsform kein Zwang, niemand kann festgehalten werden.
Fragt sich, ob nicht ein Wechsel der Wohngruppe Dein Problem lösen würde oder mal zwei Wochenenden bei den Eltern, um mal andere Luft zu schnuppern. Dann merkst du auch, ob deine Idee auch denen gefällt, von denen du unterhalten werden willst.

Geändert von Orschi (31.05.2011 um 19:39 Uhr) Grund: keine
 
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Alt 31.05.2011, 20:13   #7
agw
Admin/Dipl. Sozialarbeiter / Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Hessen
Beiträge: 1,155
Standard

Zitat:
Zitat von Orschi Beitrag anzeigen
Wohnungskündigung muss vom Gericht genehmigt werden. VORHER.
Hallo Orschi,

das betrifft aber nur Erklärungen der Betreuerin und hat keine Relevanz wenn der Betreute selber kündigt.

Zitat:
Den @großermann32 kann man nicht auf der Straße campieren lassen, Obdachlosigkeit ist verboten: Unterkunft muss klar sein.
Wie kommst du denn darauf? Solche Weisheiten mit dem Verbot der Obdachlosigkeit kannst du ja mal in der Obdachlosenszene weitergeben.

Gruß,
Andreas
__________________
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agw ist offline  
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Alt 31.05.2011, 20:34   #8
Stammgast
 
Registriert seit: 29.12.2010
Ort: OWL
Beiträge: 512
Standard

Zitat:
Zitat von Orschi Beitrag anzeigen
  • Den @großermann32 kann man nicht auf der Straße campieren lassen, Obdachlosigkeit ist verboten: Unterkunft muss klar sein.
  • Prinzipiell ist eine offene Wohn- und Unterbringungsform kein Zwang, niemand kann festgehalten werden.
da widerspricht Du Dir aber - da der "großemann" über 18 ist, kann er leben wo und wie er es für sich richtig findet somit auch als freiwillig Obdachloser - natürlich nur solang er sich dabei nicht gefährdet.

Grüße!
gonzo ist offline  
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Alt 01.06.2011, 07:15   #9
Orschi
Gast
 
Beiträge: n/a
Daumen runter Danke der Belehrung! Ist aber dennoch -pardon- komplett neben dem Thema

Zitat:
Zitat von gonzo Beitrag anzeigen
[/list]da widerspricht Du Dir aber - da der "großemann" über 18 ist, kann er leben wo und wie er es für sich richtig findet somit auch als freiwillig Obdachloser - natürlich nur solang er sich dabei nicht gefährdet.

Grüße!
Wie ungemein richtig:

Um dem Ordnungsrecht (Unterbringungspflicht der Kommunen bei unfreiwilliger Obdachlosigkeit) und dem SGB XII auszuweichen, kann er gegen den Rat der Betreuerin also folgendes machen
  • freiwillig obdachlos werden
  • selber seine Unterkunft kündigen/aufgeben
"Wau" - wie der Ami sacht. Was für eine Rechtsauskunft! Und so zutreffend.
Bevor ein falscher Eindruck entsteht: @Goßermann32 ich rate Dir davon ab, deine Wohnung aufzugeben und freiwillig obdachlos zu werden.Ebenso rät Dir das Landesrecht der meisten Bundesländer von freiwilliger Obdachlosigkeit ab, wie auch das Berufsethos der Betreuer.

@@agw, gonzo: Nix für ungut, aber diese Form von schwarzem Juristenhumor ist nicht so direkt mein Ding. Oder leistet euer Hinweis einen Beitrag zur Lösung eines Problems? Sollte ich was Sachdienliches in euren Beiträgen entdecken, nehme ich jede spitze Bemerkung zurück.
 
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Alt 01.06.2011, 07:34   #10
Orschi
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Zitat:
Zitat von agw Beitrag anzeigen
Hallo Orschi,

...Solche Weisheiten mit dem Verbot der Obdachlosigkeit kannst du ja mal in der Obdachlosenszene weitergeben.

Gruß,
Andreas
Lieber Andreas,
ich rate zur Anschaffung eines SGB II und SGB XII: Der Staat sieht einige Maßnahmen zur finanziellen Absicherung der Existenz/Grundversorgung vor, auch Unterkunftskosten sind darin vorgesehen.
Die Kommunen sind in Baden-Württemberg und NRW (Rest weiß ich nicht) gesetzlich verpflichtet, für menschenwürdige Unterkünfte zu sorgen, Notunterkünfte bereit zu stellen .
In Baden-Württemberg sieht so nicht nur die Theorie aus.

Trotzdem darf man freiwillig alles Mögliche mit sich machen, da stehen die Grundrechte oben drüber. Das GG sollte man also auch noch anschaffen.
---------------------
Persönliche Angriffe werden im Forum nicht toleriert

Geändert von agw (01.06.2011 um 09:48 Uhr)
 
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