Dies ist ein Beitrag zum Thema Ebenfalls Probleme mit dem Betreuer im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
mein Vater ist verheiratet und die Frau hat ihn verlassen, von allen Konten die Hälfte mitgenommen und sich dann ...
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Gesperrt
Registriert seit: 02.05.2011
Beiträge: 4
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Hallo,
mein Vater ist verheiratet und die Frau hat ihn verlassen, von allen Konten die Hälfte mitgenommen und sich dann abgesetzt bis seine Wut auf sie verflogen war. Da er in dieser Zeit massiv getrunken hat, bis man ihn ins Krankenhaus eingeliefert hatte und er noch diverse Krankheitsbilder hat, die es auch in sich haben, u, A. Demenz, Zucker, Bluthochdruck, ehem, Schlaganfälle... haben meine Schwester und ich uns als noch übrige direkte Verwandte entschlossen mit meinem Vater abzustimmen, dass er in ein Altenheim einzieht. Dort ist er ja gut versorgt, sein Haus und der Garten war ja eh zuviel für ihn allein. Seit er nun im Heim wohnt, taucht seine Noch Ehefrau wieder auf, hat sich total eingeschleimt, und tut Alles dass er sich massiv verschuldet. Mein Vater hatte im Ausland eine Eigentumswohnung. Sie hat ihn gebeten mit ihr dorthin zu reisen, um die Wohnung zu Geld zu machen, damit sie sich dieses Geld dann unter den Nagel reissen konnte. Weiterhin besitzt mein Vater eben ein Haus, das nun leer steht und verkauft werden muss, da die Frau nicht bereit ist sich scheiden zu lassen, da sie dann später keine Witwenrente bekommt und Nichts erbt. So ihr eigener Wortlaut. Sie hat einen Anwalt beauftragt, der dafür sorgt, dass sie getrennt lebenden Unterhalt bekommt. So kam mein Vater in Schulden, da seine Rente für Altenheim und Unterhalt nicht reicht, sondern gerade mit den Heimkosten 1:1 aufgeht. Nun wurde per Gericht ein Betreuer bestellt, der für die Vermögenssorge da ist und seine Aufgabe sollte sein, sich über alle Konten meines Vaters ein Bild zu machen und dafür zu sorgen, dass mein Vater an seine Noch Ehefrau nicht wiederkehrend Geld verschenkt, indem er seinen Kredit auf der Bank erhöht, um ihr Geld zu geben, weil sie ihm sagt, sie würde ihn sonst nicht mehr besuchen kommen. Weiterhin soll er schnellstmöglich das Haus verkaufen, damit mein Vater seine bestehenden Schulden begleichen kann. Ich habe ein Gutachten auf meine Kosten erstellen lassen, das der Betreuer beim Gericht eingereicht hat, das aussagt, was das Haus wert ist. Mittlerweile sagen aber auch mehrere Bankangestellte, die für Immobilienverkäufe zuständig sind, dass der Preis in dem Gutachten weitaus zu hoch ist. Nun hat sich der Herr von der Bank bereit erklärt mit dem Gutachter zu verhandeln, dass das Gutachten korigiert wird. Allerdings ist das nun 4 Wochen her und der Betreuer wollte bei der Bank nachfragen, was sich ergeben hat, tut dies aber nicht. Weiterhin bat ich den Betreuer gegen den Getrennt lebenden Unterhaltstitel was zu unternehmen, da mein verschuldeter Vater keinen Unterhalt zahlen kann. Auch dies tut der Betreuer schlichtweg nicht. Er sagt, das möchte mein Vater nicht, weil ihn seine Frau sonst nicht mehr besuchen kommt, und dann kann er das nicht machen. Er sagt, er kann auch Nichts dagegen tun, wenn mein Vater Geld von einem Konto holt und seiner Frau schenkt, das er dem Betreuer verschwiegen hat. Dieses Konto habe ich dem Betreuer nun ausfindig gemacht und ihn gebeten ein Auge drauf zu haben. Er hat sich aber auch bis heute nicht drum gekümmert. Nun habe ich ihm einen Käufer für das Haus genannt, allerdings sagte der Betreuer, für den Preis bringt man das Haus immer an, da muss man nicht drauf achten, dass der potentielle Käufer es schnell über die Bühne haben will. Der Betreuer meint die Ehefrau meines Vaters sagte vor 8 Wochen sie hätte jemanden, der das Haus für mehr Geld kaufen wollte. Da hat aber der Betreuer auch nicht drauf reagiert. Der mann tut einfach garnichts, aussser alle 2-4 Wochen meinen Vater zu besuchen und zu schauen, wie es ihm geht. Ich habe das Gefühl der macht einfach Nichts und wartet nur drauf, dass er stirbt, weil er dann keine Arbeit mehr hat. Das wofür er eingesetzt wurde, nämlich um zu verhindern, dass die Schulden meines Vater noch mehr werden, und dieser Geld sinnlos verschenkt und das das Haus endlich schnell verkauft wird, macht er nicht. Der Beauftragten von der Betreuungsstelle, die die Betreuer kontrollieren soll und vermitteln soll, wenn es Probleme gibt, habe ich auch schon mehrfach um Hilfe gebeten, aber auch da kommt Nichts, ausser, der Betreuer hat auch seine Weisungen und darf Nichts machen, was gegen den Willen meines Vaters geht. Aber der schadet sich doch selber finanziell und das soll doch mit dem Betreuer verhindert werden. Also im Endeffekt, ist all das eingetreten, was der Betreuer verhindern sollte. Und Alles wird gerechtfertigt mit dem Kommentar: Der Wunsch des Betreuten steht an erster Stelle? Was kann ich tun, damit endlich mal was voran geht? Muss ich mich da direkt ans Gericht wenden mit meiner Beschwerde und kann mir da jemand anderes weiter helfenß Ich hoffe auf viele hilfreiche Antworten und bedanke mich schon jetzt dafür bei Euch. LG Jennylein. |
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#2 |
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Berufsbetreuerin / Rechtsanwältin
Registriert seit: 01.04.2009
Beiträge: 529
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Wenn der Vater geschäftsfähig ist und kein Einwilligungsvorbehalt angeordnet wurde, dann sollte der Betreuer in der Tat den Willen seines Betreuten respektieren. Er muss es sogar, solange er nicht zu der Überzeugung kommt, dass der Betreute sich selbst schädigt, so dass er einen Einwilligungsvorbehalt beantragen könnte.
Von einer solchen Selbstschädigung ist aber nicht ohne weiteres auszugehen, wenn er seiner Noch-Ehefrau Trennungsunterhalt zahlen möchte oder ihr Gelder zuwendet, solange er sich selbst nicht finanziell nicht ruiniert. Da aber zwei verwertbare Immobilien vorhanden sind, wird diese Gefahr wohl nicht bestehen. Ob nach vier Wochen ein korrigiertes Gutachten vorliegen müsste, kann ich nicht beurteilen.
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Die gefährlichsten Unwahrheiten sind die Wahrheiten, mäßig entstellt. (Georg Christoph Lichtenberg) |
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#3 |
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Gesperrt
Registriert seit: 02.05.2011
Beiträge: 4
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Das Problem ist aber, dass mein Vater sich in der Tat mittlerweile finanziell ruiniert hat, da er durch seine Zuwendungen an seine Frau nun Schulden hat. Die Auslandsimmobilie wurde bereits von den beiden veräußert- das Geld hat sich seine Frau unter den Nagel gerissen. Mein Vater hat nichts davon bekommen. Er hat nur Schulden. Er ist übrigens nicht mehr geschäftsfähig.
Das Haus in D muss verkauft werden, ist aber bereits am Zusammenfallen- bringt also auch nicht den großen Erlös. Wenn es nicht schlimm wäre dass würde der Betreuer mich doch sicher nicht bitten, die Unterhaltskosten für das Grundstück als Kredit vorzustrecken, da die Bank das Konto nicht mehr weiter belastet. Ich bin nicht bereit das zu tun, wenn auf der anderen Seite jeder Cent, der irgendwo auffindbar ist der Ehefrau in den Rachen geschmissen wird. |
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#4 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Sage mal als Betreuer:
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Gast
Beiträge: n/a
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Zitat:
Außer: Die Mutti hat (gültige!) Vollmachten und darf das Haus verjodeln ... |
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#6 | |
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Gast
Beiträge: n/a
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Zitat:
Aber mal vom Grundsatz her: Wieso kann ich nicht bei Demenz immer und ausnahmslos von Geschäftsunfähigkeit ausgehen? Im Grunde muss ich schon durch die Bestellung und die Voraussetzungen der Bestellung nach 1896 davon ausgehen, dass die Frage der Geschäftsfähigkeit zu stellen ist. Der "Einwilligungsvorbehalt" bedeutet ja nichts anderes als: Papa darf ein Geschäft machen, hinterher soll aber der Betreuer entscheiden, ob es okay war. Das wäre in jedem Fall NUR eine Einschränkung der Geschäftsfähigkeit - im Ernstfall ein bisschen wenig, ein Heftpflaster auf's Auto, nachdem ein Panzer drüber gefahren ist. Als Betreuer habe und hätte ich keine Lust, hinter dem Papa herzureisen, um unter jedes Geschäft einen "Yes/No"-Stempel zu machen. Ent oder weder. |
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#7 |
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Gesperrt
Registriert seit: 02.05.2011
Beiträge: 4
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Ich würde Euch gerne noch um Infos bitten, falls Ihr das wisst:
Sollte sich ein bestellter Betreuer nicht anhand der vorhandenen Akten ein Bild über die finanzielle Situation machen dürfen, oder ist es sinnvoll zu sagen- Der Betreute mag nicht, dass der Anwalt in den Ordner sucht, und dann weiss halt der Betreuer wegen Rücksicht auf den Willen des Betreuten nicht welche Konten da sind, und welche nicht? Mein Vater ist ja verschuldet und soll aus dieser Misere raus. Allerdings denke ich ist das doch unmöglich wenn mein Vater nicht sagt, wo er noch Konten hat und der Betreuer daher keine Infos bekommt. Kann man da garnichts machen? ![]() Und: Wie lange sollte sich das denn hinziehen mit dem Hausverkauf, denn ds soll ja laut Betreuungsstelle oberste Priorität sein, um Geld herbei zu schaffen? Im Moment hat der Betreuer das Haus nach 6 Monaten, die er im Amt ist noch immer kein Angebot inseriert oder Ähnliches. Was ich auch sehr ungünstig finde ist die Tatsache, dass wir als Angehörige 2 Kaufinteressenten haben und der Betreuer das weiss, aber da abwinkt mit dem Kommentar: Die Ehefrau meines Vater hatte gesagt sie hätte einen Käufer der zugesagt hat, das Haus für mehr Geld zu kaufen. Es weiss aber niemand einen Namen oder Kontaktdaten von diesem potentiellen Käufer. Der Betreuer hackt da aber auch nicht nach und fragt mal- so als ob das haus garnicht zum Verkauf stünde. Abgesehen davon hatte die Ehefrau zu meinem Vater gesagt, das Angebot wäre von ihr mal so in den Raum gestellt worden, damit keiner das Haus billiger bekommt und wenns nicht anders geht möchte sie bewirken dass ihre Freundin dort einzieht und monatlich Miete bezahlt und so den Kaufpreis"abarbeitet" und sollte mein Vater sterben, bevor der erreicht ist, dann soll das Haus der gehören die es dann ihr wieder überschreiben sol, damit sie den Verkaufserlös bekommt. Kann da denn wirklich keiner einen Riegel vorschieben, denn im Grunde genommen habe ich den Eindruck kann der Betreuer nun auch nicht mehr machen, als ich als Angehörige, solange die Ehefrau so einen masiven negativen Einfluss auf meinen Vater hat? Vielen Dank für Eure Hilfe. |
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#8 | |
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Gesperrt
Registriert seit: 02.05.2011
Beiträge: 4
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Zitat:
nein sie hat keine Vollmachten das Haus verkaufen zu dürfen.Im Grundbuch sind mein Vater und ich als Erbengemeinschaft meiner leibl. Mutter, bzw. 50% gehören meinem Vater und 50% gehörten meiner Mutter.( daher Erbengemeinschaft) |
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#9 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Das Betreuungsgericht hat die Konten- und Vermögensstände. Muss und wird Dir aber nichts erzählen. Dito der Betreuer.
Der Betreuer könnte eine Schufa-Auskunft einholen. Werde selber 2. Betreuerin, eine Vollmacht bekommst du keine, ein Anwalt kostet und wird auch nicht mehr Akteneinsicht bekommen als du, weil sich im "Verfahren" nichts bewegt. Werde : Betreuer/in für das Geltendmachen der Rechte des Betreuten gegenüber seinen Bevollmächtigten (1896, 3 BGB) Oder: Wenn Anwalt, dann ein moderierender, der eine gütliche finanzielle Auseinanderaussetzung mit der Ehefrau und anderen zukünftigen Erben organisieren kann. Mediatorenausbildung hülfe. Geändert von Orschi (01.06.2011 um 09:00 Uhr) |
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#10 |
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Stammgast
Registriert seit: 07.03.2011
Beiträge: 560
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Hallo orschi,
Deiner Aussage, wonach Demenz mit Geschäftsunfähigkeit gleichzusetzen ist, kann ich nicht folgen, zumal es verschiedene Stufen und Formen von Demenz gibt. Früher gabs mal die Gleich-setzung zwischen Vormunschaft und Geschäftsunfähigkeit . Schon die Römer kannten im Bereich ihres Vormundschaftsrechts den Aspekt des " lichten Moments", bei dem jemand , der eigentlich als geschäftsunfähig galt, plötzlich mal einen Moment hatte , in dem er ganz sinnvolle Sachen äußern konnte . Die lichten Momente gibts auch relativ häufig, wenn ein Betreuungsrichter zur Anhörung kommt. Wennste Dir das BGB anschaust findest Du zB keine Bezüge zwischen dem Erbrecht- und Eherecht einerseits , und dem Betreuungsrecht andererseits, insbesonders gibt es keine entsprechende Einwilligungsvorbehalte. Die rechtliche Fähigkeit, ein Testament zu schreiben , bleibt auch nach Anorrdnung der Betreuung bestehen. Wer ein solches Testament anfechten will, muß beweisen, daß der Erblasser auf Grunde seines Zustandes nicht mehr in der Lage war "klar" zu denken , also seine Äußerungen nicht mehr von einem freien Willen getragen waren . Solange er dem Standesbeamten noch irgendwie klarmachen kann, daß er diese Frau da als Ehefrau jetzte heiraten will und den Begriff der Ehe noch kennt , muß er auch verehelicht werden. schöne Grüße fwu |
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