Dies ist ein Beitrag zum Thema Hilfe! im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo ich bin neu hier!Ich habe folgendes Problem!Mein Lebensgefährte hat einen gerichtlichen Betreuer bekommen und der hatte nichts beserres zu ...
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#1 |
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Gesperrt
Registriert seit: 31.05.2011
Beiträge: 4
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Hallo ich bin neu hier!Ich habe folgendes Problem!Mein Lebensgefährte hat einen gerichtlichen Betreuer bekommen und der hatte nichts beserres zu tun als ihn in ein Heim zu stecken.Und an die Schweigepflicht hält er sich auch nicht würglich.Oder darf er so einfach mit einem ehemaligen Kunden aus seiner Kneipe reden.Diese Person behauptet zwar von sich selber ein Kumpel zu sein,aber das ist er nicht.Mein Lebensgefährte selber findet es auch nicht gut das er mit dieser Person über alles redet.Denn da gibt es ein parr Situationen die mir überhaupt nicht zusagen und auch meinem Lebensgefährten sagen die nicht zu.Er hat z.B.:sein Auto verkauft,ich muss dazu sagen das er nicht endmündigt ist.Darf er dann überhaupt das Auto so einfach verkaufen?Oder müste er das nicht mit ihm besprechen?Er kümmert sich sowiso nicht richtig um ihn.Seit er in diesem Heim ist,hat er sich nur ein mal blicken lassen und nur nach ganz massiven Druck.Er hat mal eine Kneipe gehapt,über der er auch gewohnt hat.Dieses Kündigungsschreiben hat der Betreuer auch nicht persönlich vorbeigebracht sondern hat es diesem sogenanten Kumpel mitgegeben zum unterschreiben.Darf er das überhaupt?Und außerdem wuste mein Lebensgefährte auch nicht das er da die Kündigung für seine Kneipe und Wohnung unterschreibt.Ist die Kündigung dann überhaupt gültig?Auch das Heim geht sehr großzügig mit der Schweigepflicht um.Darfür habe ich auch eine Situation die ich schildern kann.Meinem Lebensgefährten ging es mal nicht gut und er wollte ein Gespräch mit der Heimleitung,das hat er dann auch bekommen.Wenn hat die Heimleitung angerufen,diesen Kumpel,nicht mich.Dürfen die das überhaupt?Ich hoffe es kann mir einer helfen!
LG Hasi100!
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#2 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 02.02.2011
Ort: Südwestfalen
Beiträge: 32
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Hallo Hasi100,
schade, dass Ihr keine Vorsorgevollmacht ausgestellt habt, sonst hättet Ihr Euch gegenseitig als Betreuer einsetzen können und das Gericht wäre daran gebunden gewesen. Erstmal: Ohne Einwilligung Deines Lebensgefährten oder des zuständigen Gerichts (!!!) kann man niemanden im Heim unterbringen oder sein Auto verkaufen usw.! Außer es besteht ein sog. Einwilligungsvorbehalt, der aber auch vom Gericht ausgesprochen wird. Da Du mit der Situation sehr unglücklich zu sein scheinst, solltest Du Dich mit dem zuständigen Rechtspfleger beim Gericht besprechen (bei uns ist das nach Anfangsbuchstaben geordnet). Wenn Dir Zweifel bleiben, dann kannst Du dort Beschwerde einlegen. Das geht auch mündlich! Du mußt nur sagen, dass Du eine Beschwerde zur Niederschrift geben möchtest. Das Gericht MUSS sich dann mit Deinen Sorgen befassen. Am allerbesten wäre es aber, wenn Du zuerst mit dem Betreuer sprichst! Viel Erfolg!! Marsupilami |
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#3 |
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Stammgast
Registriert seit: 07.03.2011
Beiträge: 560
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sorry Marsupilami,
a) aber das Gericht muss sich nicht um Hasis Sorgen kümmern, sondern darum, ob der Betreuer die Betreuung ordnungsgemäß führt und hierbei die Interessen des Betreuten wahrt, unter Umständen auch die objektiven Interessen des Betreuten, die dieser wegen seiner möglichen psychischen Erkrankung selbst nicht erkennen kann. b) wo steht bitte im BGB eine Bestimmung,wonach der Betreuer für den Verkauf eines Autos eine betreuungsgerichtliche Genehmigung braucht ? Oder stellst Du auf die analoge Anwendung irgend einer Bestimmung ab, da vor über 110 Jahren, als die §§ 1793 bis 1847 BGB in Kraft traten noch keine Autos vorhanden waren ? c) für die Kündigung der Wohnung braucht der Betreuer nach § 1907 BGB eine richterliche Genehmigung, nicht aber für die Kündigung eines Gaststättenmietvertrages. Die rechtskräftige Genehmigung muß nur dem Vertragspartner mitgeteilt werden. Sofern der Hauptgegenstand des Mietvertrags die Kneipe ist , und die Wohnung nur ein "Anhängsel" , ist möglicherweise keine Genehmigung erforderlich. d) Im übrigen hat der Betreuer möglicherweise das Aufenthaltsbestimmungsrecht und kann bestimmen, daß der Betreute in einem Heim seinen Aufenthalt nimmt. Er kann bei entsprechenden Aufgabenkreisen auch einen Heimvertrag abschließen. Was er nicht kann, sofern keine Genehmigung einer mit Freiheitsentzug verbundenen Unterbringung nach § 1906 BGB vorliegt, ist , daß er den Betreuten mit Gewalt den Aufenthalt in einer stationären Einrichtung aufzwingen kann. Wenn der Betreute keine Lust mehr hat, oder keine Einsicht mehr in die Notwendigkeit des Aufenthalts in einer stationären Einrichtung hat, kann er diese ja jederzeit verlassen. e) nachdem ein Platz in einer stationären Einrichtung bis zu 4.000 € pro Monat kostet , muß das ganze Vermögen für den dortigen Aufenthalt verwendet werden. Die Sozialhilfe übernimmt keine weitere Miete für Wohnung und Kneipe, für Auto und sonstige Betriebskosten fwu ps und mit einer Vorsorgevollmacht kann man niemand "zum Betreuer bestellen" , sondern nur zum Bevollmächtigten ( § 1896 Abs 2 BGB) - oder man schlägt in einer Betreuungsverfügung ( § 1901 a BGB) eine Person vor , die gegebenenfalls vom Gericht zum Betreuer bestellt wird. |
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#4 |
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Gesperrt
Registriert seit: 31.05.2011
Beiträge: 4
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Hallo fwu!Genau darum geht es ja.Das ich nicht finde das er sich nicht ordnungsgemäß um meinen Lebensgefährten kümmert.Er wahrt weder die die Interressen noch die objektiven Interessen.Und was die Kündigung der Kneipe betrifft,ging es darum das ich wissen wollte ob das überhaupt rechtens ist,wenn der Betreuer das Kündigungsschreiben einem ihm im Grunde völlig fremden Menschen mitgibt.Denn ich finde dann verstöst er doch gegen das Postgeheimis.Und außerdem wuste mein Lebensgefährte gar nicht was er da unterschreiben,weil dieser Bekannte ihm das gar nicht gesagt hat was er da unterschreibt.Somit dürfte die Kündigung doch gar nicht gültig sein.Oder?Schon mal danke für deine Hilfe!
LG Hasi100!
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Stammgast
Registriert seit: 07.03.2011
Beiträge: 560
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Hallo Hasi100,
um Dir mehr Infos geben zu können, müsste man den Sachverhalt besser kennen . Was die Übergabe des Kündigungsschreibens betrifft so gibt es durchaus einen Sinn, wenn ich eine Person bitte, zB ein Kündigungsscheiben beim Vermieter abzugeben , bzw in den Briefkasten zu werfen . Damit ich dann einen Zeugen habe , der auch bestätigen kann, daß er die Kündigung abgegeben hat, muß der Zeuge den Inhalt des Schreibens kennen. Mag jetzt spitzfindig klingen, könnte aber so Sinn machen. Wer hat jetzt was unterschrieben ??? Hat Dein Lebensgefährte jetzt die Kündigung der Kneipe selbst unterschrieben. Hat ihn der Betreuer vielleicht davon überzeugt, daß es nich mehr geht. Im Zweifel hätte der Betreuer ja auch selbst entscheiden und unterschreiben können. schöne Grüße fwu |
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Gesperrt
Registriert seit: 31.05.2011
Beiträge: 4
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Hallo fwu!Natürlich hat mein Lebensgefährte die Kündigung unterschrieben.Das ist ja genau das was uns beiden nicht gefählt an dem Betreuer,das er sich überhaupt nicht persönlich um ihn kümmert.Er ruft noch nicht mal in dem Heim an um sich zu erkundigen wie es ihm geht.Und mit der Schweigepflicht nimmt er es auch nicht so ernst.Denn jedes mal wenn ein Gespräch mit der Heimleitung ansteht,kommt nicht der Betreuer sondern dieser Kumpel.Darf die Heimleitung diesem Kumpel überhaupt etwas sagen?Oder stehen die nicht auch unter Schweigepflicht?
LG Hasi100!
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#7 |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,905
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Hallo Hasi,
irgendwie ist das alles verwirrend. Die Sache mit der Kündigung ist allerdings wohl richtig gelaufen. Wenn der Betreuer gekündigt hätte, dann hätte das Ganze sehr lange gedauert.Ein Betreuer braucht zu Kündigungen von Wohnungen die gerichtliche Genemigung und muss danach noch die Rechtskraft abwarten. So lange Wartezeiten verursachen natürlich Kosten. Da Dein Bekannter aber jetzt im Heim lebt muss dieses natürlich auch bezahlt werden oder war genug Geld da um Heim, Wohnung und Kneipe zu zahlen? Wenn Du immer davon redest dass der Betreuer sich persönlich um Deinen Bekannten kümmern müsse, dann müsste man jetzt aber mal genau wissen was Du damit meinst? Betreuer sind weder Besuchsdienste noch "beste Freunde" sondern rechtliche Vertreter. Kann es sich bei dem genannten Kumpel vielleicht um die Urlaubsvertetung des eigentlichen Betreuers handeln? Gruss Michaela
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#8 |
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Gesperrt
Registriert seit: 31.05.2011
Beiträge: 4
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Hallo Michaela Mohr!Nein dieser Kumpel ist keine Urlaubsvertretung für den Betreuer,das weiss ich ganz genau.Dann hätte ich nochmal eine Frage.Wie können mein Lebensgefährte und ich den Betreuer wechseln oder ablösen?Weil wie es im Moment läuft kann es nicht mehr weiterlaufen.
LG Hasi100!
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#9 |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,905
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Hallo Hasi,
der Betreute kann dem Gericht bekannt geben das er einen anderen Betreuer möchte. Bei dem was ich aber bis jetzt dazu gelesen habe rate ich aber davon ab, da ist noch viel zu viel ungeklärt und ungenau. Gruss Michaela
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