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Betreuung aufgrund falscher Tatsachen

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Moin, was mich an der Geschichte auch stutzig macht, ist dieser Satz hier: Zitat: Zitat von lesbedu Soweit zu gut ...


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Alt 10.08.2011, 20:50   #11
Stammgast
 
Registriert seit: 29.12.2010
Ort: OWL
Beiträge: 512
Standard

Moin,

was mich an der Geschichte auch stutzig macht, ist dieser Satz hier:

Zitat:
Zitat von lesbedu Beitrag anzeigen

Soweit zu gut ich hatte ne ehemalige Freundin die immer zu mir meinte das eine Betreuung das richtige für mich wäre und ich dachte okay so stellte ich dahingehend den Antrag vor dem zuständigen Amtsgericht.
Warum bekommt man "immer" eine Betreuung "empfohlen" und lässt diese dann noch so umfassend einrichten?
Ich vermute mal, dass es nicht darum ging, dass die Wohnung etwas chaotisch war, sie einen Sozialarbeiter für sich zu haben wollte der den Papierkram macht und die Gläubiger vom Hals hält, so, dass schon etwas nicht ganz im Lot ist/war...

Dass um dieses "Ziel" zu erreichen ein Krankheitsbild vorgetäuscht wurden und sogar Selbstverletztendes Verhalten zur Untermauerung der monatelangen Lügen genutzt wurde, zeigt mir, dass da mehr hinter stecken kann als hier zu sehen ist.

In diesem Zusammenhang wäre auch interessant warum die Freundin nicht mehr ist.


Viele Grüße!

Geändert von gonzo (10.08.2011 um 21:38 Uhr)
gonzo ist offline  
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Alt 10.08.2011, 21:26   #12
Dipl.Soz.Päd. / Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 03.10.2007
Beiträge: 1,095
Standard

Moin,

ich stehe hier völlig auf´m Schlauch:

1. Arzt lehnt Betreuung ab. Gut. Üblicherweise gibt´s dann keine Betreuung.

2. Betreuung wird dann mit Eiwi eingerichtet. Eiwi wird nie ohne ärztl. Stellungnahme eingerichtet, wenn Betreuter ablehnt mglw. auch zwei Gutachten. Dein Betreuer muß irgendwelche Gründe gehabt haben den EiWi zu beantragen. Hast Du Schulden o.ä.?

3. Betreuung wird auch dann nicht eingerichtet, wenn Arzt ablehnt. Merke: Eine Betreuung wird für Menschen eingerichtet, die aufgrund einer Erkrankung oder Behinderung nicht zur Erledigung ihrer Rechtsgeschäfte befähigt sind.

4. Nicht jedes Chaos ist vermeidbar durch Betreuung. Es gibt immer wieder so Fälle, in denen der Betreuer nix tun kann, z.B. wenn der Betreute eine Arbeit aufnimmt während er Krankengeld bezieht und keinem etwas sagt. Dann gibt´s halt ne Rückforderung. Wir sind keine Ritter in schimmernder Rüstung, wir handeln nur stellvertretend und haben die Verpflichtung, bestimmte Sachverhalte mitzuteilen (Arbeitsaufnahme o.ä.).

5. Kein Psychiater lässt sich eine borderline-Störung oder Suizidalität vorspielen. Die meisten Betreuer auch nicht.

6. Wenn kein Betreuungsbedarf gegeben ist, muß der Betreuer das mitteilen. Es wird also wahrscheinlich Dinge geben, die der Betreuer regelt oder zu regeln versucht.

7. Da es eines ärztlichen Gutachtens über den Betreuungsbedarf zum Einrichten der Betreuung bedarf, bedarf es einer Stellungnahme über das Aufheben der Betreuung. Da wird dann auch der Betreuer gefragt. Üblicherweise kann der Auskunft geben.

8. Der Betreuer ist nicht zwingend der Mensch, der Dir hilft Dein Leben auf Reihe zu bekommen. Er erledigt den Behördenkram, sorgt für den Geldfluss. Leben auf Reihe ist aber imo mehr. Das erfordert Mitarbeit des Betreuten, denn alle Heilbehandlungen, Soziotherapie, amb. betreutes Wohnen usw. setzen zunächst die Bereitschaft voraus. Ist die nicht gegeben, so keine Anträge.

Mich würde noch interessieren, worin Deine Nachteile bestehen? Wahrscheinlich begrenzt der Betreuer Deine Ausgaben?

Geändert von Tomas11 (10.08.2011 um 21:32 Uhr)
Tomas11 ist offline  
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