Dies ist ein Beitrag zum Thema Haftpflicht-Versicherung Heimbewohner vom Einkommen absetzen im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo!
Ich bin noch neu hier und hoffe, dass mir jeman weiterhelfen kann. Ich hatte diese Frage schon einmal im ...
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#1 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 07.05.2011
Beiträge: 7
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Hallo!
Ich bin noch neu hier und hoffe, dass mir jeman weiterhelfen kann. Ich hatte diese Frage schon einmal im Rahmen eines Themas wegen Haftpflicht-Versicherung für Heimbewohner gestellt, aber vermutlich ist es da untergegangen bzw. passte es vielleicht auch nicht wirklich dort hin, da es mir eher um die Absetzung der Kosten vom Einkommen geht. Jedenfalls habe ich keine Antwort erhalten und versuche es nun noch einmal mit einem neuen Thema hier im Forum. Mein Chef ist Berufsbetreuer und hat für unsere nicht haftpflichtversicherten Klienten eine Sammel-Haftpflicht abgeschlossen. Darunter ist auch ein Heimbewohner, dessen Rente vom Bezirk eingezogen ist und der den üblichen Barbetrag erhält. Außerdem "verdient" er sich monatlich ein winziges Taschengeld über Arbeitstherapie. Nun hatten wir beim Bezirk Oberbayern beantragt, die Kosten für die Haftpflichtversicherung gem. § 82 Abs. 2 SGB XII vom Einkommen abzusetzen. Der Bezirk hat den Antrag abgelehnt und darauf hingewiesen, dass das Heim im Rahmen der Aufsichtspflicht eine Haftpflichtversicherung für ihre Bewohner abschließen muss. Das leuchtet mir insoweit ein, wenn es sich um Bewohner handelt, die sich ausschließlich innerhalb des Heims bzw. auf dem Heimgelände aufhalten. Unser Betreuter jedoch geht zur Arbeitstherapie und kann sich auch sonst außerhalb des Heims frei bewegen. Ich bin der Ansicht, dass in diesem Fall eine private Haftpflichtversicherung durchaus anzuraten ist, weil das doch über die Aufsichtspflicht des Heims hinausgeht. Und ich kann nicht glauben, dass die Kosten für diese Haftpflichtversicherung nicht vom Einkommen abgesetzt werden können, sondern - wie der Bezirk ausführt - aus dem Barbetrag zu bezahlen sind. Da es sich um eine Sammel-Haftpflicht handelt, ist der Betrag zwar nicht hoch, aber es geht mir hier auch ein bisschen ums Prinzip. Vielleicht hat von Euch jemand einen Rat für mich, denn bisher blieb meine Suche nach einer gesetzlichen Grundlage leider ergebnislos - abgesehen eben vom § 82 SGB XII, den die Sachbearbeiterin des Bezirks aus den genannten Gründen aber nicht anerkennt. Im voraus schon mal herzlichen Dank für die Hilfe! Viele Grüße Jutta |
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Berufsbetreuer
Registriert seit: 30.07.2007
Beiträge: 1,090
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Zitat:
eine vericherungsrechtliche Aussage - bekanntlich eine Wissenschaft für sich - kann ich hierzu leider nicht geben; hatte auch noch nie so einen Fall. Ich würde wie folgt vorgehen: 1.) Das Heim anschreiben und um eine schriftliche Auskunft bitten ob und in welchem Umfang (nur innerhalb des Heimgeländes?) eine PHV besteht. 2.) Dann ggf. mit Deiner o.g. Argumentation - unter Beifügung der Heimmitteilung - erneut die Absetzbarkeit beantragen. Falls Ablehnung > Widerspruch und (je nach Ausgang bzw. Inhalt des Widerspruchsbescheids ggf. klagen. Zitat:
mfg
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#3 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 07.05.2011
Beiträge: 7
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Hallo Carlos!
Danke für Deine Antwort! Den Auszug aus dem Heimvertrag, in dem steht, dass jeder Bewohner verpflichtet ist, eine private Haftpflichtversicherung abzuschließen, haben wir dem Bezirk nach der ersten Ablehnung vorgelegt - eben auch mit der Argumentation, dass sich unser Betreuter auch außerhalb des Heims frei bewegen kann. Daraufhin kam die Mitteilung (natürlich nicht in diesen Worten, aber vom Tenor her so zu interpretieren), dass das dem Bezirk wurscht ist. Die Klausel im Heimvertrag sei vom Betreuer unterschrieben worden und somit sei der Betreuer eine Verpflichtung eingegangen. Die Kosten daraus könne er nicht beim Bezirk geltend machen sondern diese müssten aus dem Barbetrag beglichen werden. Das hat mich dann eigentlich erst so richtig geärgert. Allerdings war dies alles vorerst noch auf der Basis von normalen Schreiben. Ich denke, wir werden den Antrag nochmals stellen - mit allen Argumenten - und einen rechtsmittelfähigen Bescheid verlangen, denn nur dann haben wir die Möglichkeit eines Widerspruchs wie Du vorgeschlagen hast. Über den weiteren Fortgang werde ich berichten, denn vielleicht ist es ja auch für andere Betreuer durchaus mal interessant ![]() Herzlichen Dank und viele Grüße Jutta |
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#4 |
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Berufsbetreuer
Registriert seit: 30.07.2007
Beiträge: 1,090
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Hallo,
siehe hierzu auch: Kosten der Privathaftpflichtversicherung bei der Sozialhilfe einkommensmindernd? | Rechtsanwalt Strafrecht - Fachanwalt Sozialrecht Sokolowski, Neu-Isenburg und Kosten der Haftpflicht- und Hausratversicherung bei Grundsicherung (SG Düsseldorf S 29 SO 49/06) | Betreuer Harburg Daher würde ich meinen: Die betr. Kosten müssen einkommensminernd berücksichtigt werden. mfg |
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#5 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 07.05.2011
Beiträge: 7
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Hallo Carlos,
herzlichen Dank für die beiden Links! Das erste Urteil kannte ich und unter Bezugnahme darauf haben wir inzwischen auch beim Bezirk nochmals die Absetzung des Versicherungsbeitrags vom Einkommen beantragt und um einen rechtsmittelfähigen Bescheid gebeten. Der zweite Link war auch sehr interessant, denn Hausratversicherungen werden ja vom Sozialhilfeträger meistens überhaupt nicht berücksichtigt. Da werde ich bei unseren betroffenen Betreuten auch mal schauen und ggf. die entsprechenden Anträge stellen. Viele Grüße Jutta
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#6 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 07.05.2011
Beiträge: 7
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Hallo!
Ist zwar schon ein Weilchen her, seit ich seinerzeit meine Frage wegen Haftpflichtversicherung gestellt habe, aber vor wenigen Tagen ist nun der Abhilfebescheid des Bezirks gekommen: Die Kosten für die Haftpflichtversicherung werden vom Einkommen abgesetzt. Es lohnt sich also doch, in solchen Fällen hartnäckig zu sein ![]() Herzliche Grüße Jutta |
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#7 |
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Admin/Dipl. Sozialarbeiter / Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Hessen
Beiträge: 1,155
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Hallo Jutta,
schön das du uns mitteilst wie es ausgegangen ist. Das wird leider oft vergessen. ![]() Gruß, Andreas
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