Dies ist ein Beitrag zum Thema Ehrenamtliche Betreuung für behinderten Sohn übernommen im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
im Oktober 2010 hatte ich die ehrenamtliche Betreuung für meinen schwerstmehrfachbehinderten Sohn angeregt.
Im Januar 2011 wurde mein Sohn ...
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Hallo,
im Oktober 2010 hatte ich die ehrenamtliche Betreuung für meinen schwerstmehrfachbehinderten Sohn angeregt. Im Januar 2011 wurde mein Sohn 18 Jahre alt. Ende April 2011 habe ich dann die Betreuungsurkunde bekommen. Mein Mann wurde als weiterer Betreuer ebenfalls eingesetzt. Die Betreuung umfasst alle Angelegenheiten. Wenn das möglich ist, kann ich also nur raten die Betreuung sehr frühzeitig anzuregen. Mein Sohn lebt wegen seiner schweren Behinderung 2/3 im Jahr in einer Behinderteneinrichtung in einem anderen Bundesland. 1/3 im Jahr ist er hier bei uns zu Hause. Mit 1. Wohnsitz ist er auch bei uns gemeldet. Die zuständige Betreuungsstelle ist aber am Ort der Behinderteneinrichtung. Inwieweit das in Zukunft problematisch sein wird, oder nicht, kann ich noch nicht beurteilen. Mir wäre das Amtsgericht hier vor Ort lieber gewesen, da ich da auch mal persönlich hingehen könnte. Als die Betreuung von den Ämtern überprüft wurde, hat niemand mit mir oder meinem Mann persönlich gesprochen. Es wurde nur das Heimpersonal der Behinderteneinrichtung über uns befragt. Mit meinem Sohn kann ja niemand sprechen, da er nicht kommunizieren kann. Mit dem Personal von Pflegeeinrichtungen, Behinderteneinrichtungen etc. sollte man sich möglichst gut stellen.... |
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