Dies ist ein Beitrag zum Thema Zusammenarbeit Zw.Betreuer, Angehörigen sowie Behörden im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Guten Morgen,
ich habe einen Vater, 94 Jahre alt, der an Demenz und Alzheimer erkrankt ist. Er lebt im eigenem ...
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 27.06.2011
Beiträge: 3
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Guten Morgen,
ich habe einen Vater, 94 Jahre alt, der an Demenz und Alzheimer erkrankt ist. Er lebt im eigenem Haus und hat seit 10/2010 eine Betreuerin. Die Beteuung hatte ich im Febr.2010 beim Amtsgericht beantragt, da ich feststellen musste, dass er alleine nicht mehr klar kam, die Wohnung vermüllt war, Er aber auch keine Hilfe annehmen wollte. Meine Familie außer meiner Schwester waren auch meiner Meinung. Da mein Vater immer schon sehr schwierig war, sagte ich Ihm nichts davon. Bei Gericht sagte man mir das es wohl ca. 6 Wochen dauern würde, bis ich die Betreuung hätte. Nach 2 Monaten im April bekam ich Bescheid, dass mein Vater vom Gutachter untersucht würde. Er erzählte dies seiner Freundin, die fast 30 Jahre jünger ist wie Er. Sie plante generalstabsmäßig seine "Flucht", ließ Ihn mit einem Taxi zum Bahnhof bringen, der Taxifahrer setzte Ihn in den richtigen Zug nach München, eine Bekannte seiner Freundin setzte meinen Vater in den Zug nach Meran. Außer meiner Schwester wusste keiner etwas davon. Nach ca. 6 Wochen machte ich mir Sorgen und sprach bei der Polizei vor. Sie sagten mir, dass Sie mir nicht helfen könnten. Aber da keiner gesehen hat ob mein Vater in den "Urlaub" gefahren ist, könne eine Funkstreife nachschauen ob Er weg wäre, oder ev. tot in der Wohnung wäre. Die Polizei befragte dann meine Schwester, die dann auch die Adresse und Tel. Nr.seiner Pension hatte. Die Beamten riefen dort an, man sagte das Er wohlauf wäre. Anfang Juli bekam Ich einen Anruf der hiesigen Kripo. Man teilte mir mit, dass gegen die "Ehefrau" meines Vaters ein Verfahren wegen Betruges laufen würde. "Ehefrau" ? Ich sagte das meine Mutter 10 Jahre tot wäre - Stille am Tel., wussten Sie denn nicht, dass Ihr Vater am 30.06.2010 in München geheiratet hat? Tage danach riefen mich die Nachbarn meines Vaters an und sagten das ich schnell kommen solle, mein Vater sei aus dem Badezimmerfenster geklettert, sei völlig durch den Wind, wäre von den Molucken eingesperrt worden, hätte nichts zum Essen... Ich rief einen Notarzt an, der nach eintreffen der Polizei und Ordnungsamt, Ihn in die geschlossene Anstalt des Krankenhauses einlieferte. Bis Dato war mit der Beteuung noch nichts passiert. Der Arzt und der Verfahrensbeobachter teilte mir mit, dass mein Vater im Anschluss nahtlos in ein Pflegeheim käme. In der Zwischenzeit wusch ich seine Wäsche, kleidete Ihn neu ein, kümmerte mich um Ihn. In Der Wohnung fand Ich jede menge Briefe und Kontoauszüge, überall verstreut in der Wohnung. Ich stellte fest, dass bis zu diesem Zeitpunkt 32500€ an seine "Ehefrau2 geflossen waren, es sollte noch viel mehr werden. Die Belege übergab ich der Polizei. Dann rief mich nach 5 Wochen das Krankenhaus an, dass ich sofort meinen Vater aus dem Krankenhaus abzuholen hätte, der Anwalt seiner "Ehefrau", hätte dieses beim Landgericht erwirkt. Langsam wurde mir klar, dass ich ohne einen Anwalt nicht mehr auskam. Die Betreuung war noch immer nicht geklärt, aber ein Gutachten wurde im Krankenhaus gefertigt. Lieber Leser , entschuldigung dass ich hier so einen langen Beitrag schreibe, ohne auf den Punkt zu kommen, aber ich muss es mir versuchen aus der Seele zu schreiben. Sorry ! Endlich ende Sept. wurde beim Ortstermin bei meinem Vater beschlossen, der Richter war da, mein Anwalt und ich, sowie mein Vater und der Anwalt der Ihn aus dem Krankenhaus geholt hatte. Alle waren sich einig das eine Betreuung von nöten wäre. Aber wegen Intressenskonflikten zwischen mir und seiner sogenannten "Ehefrau", die sich mit einer Krankmeldung entschuldigen ließ, legte man mir nahe die Betreuung von einem Berufsbetreuer machen zu lassen, sonst würde es noch länger dauern. Ich willigte notgedrungen ein. Die von dem Anwalt seiner Frau vorgeschlagenen Betreuerin wurde bis auf das Finanzielle beauftragt, die Finanzen die "Ehefrau" mit Kontrollbetreuung. Ich dachte ich wäre im falschem Film. OK. Die Frau kümmerte sich nicht darum und verweigerte die Annahme der Briefe des Amsgerichtes. Das Verfahren wegen Betruges wurde eingestellt am 10.10.2010. Mein Vater lebt immer noch in seinem Haus, verliert andauernd seine Schlüssel, die Finanzen regelt die Betreuerrin mit, seine Ehefrau lebt weiter in München, war noch nie bei meinem Vater, ist aber die Beste, hat bis ende des Jahres ca. 55000€ abgezogen durch Überweisungen an sich selber lt. Kontoauszüge. Trotz von mir mit meinem Vater entzogenen Vollmachten, die einfach durch neue ersetzt wurden. Die Ehe kann nicht anuliert werden, Sie ist Erbberechtigt, das Haus ist ja noch da, die Rente im todesfall steht Ihr zu, Sie ist ja Freiberuflich tätig und nichts großartig in die Rentenkasse einbezahlt. Der Schlüsseldienst geht aus und ein, die Polizei kommt des öffteren, die Betreuerrin meldet sich nicht, trotz Schreiben von mir, ich habe die Arbeit mit eingeschlagenen Scheiben und Türen die von Passanten durch meinen Vater dazu aufgefordert wurden. Es ändert sich nichts, auch das Krankenhaus zuletzt konnte nicht machen da eine Betreuung besteht. Vater muss ins Heim, ich bin machtlos. Ich bin am Ende! Wir leben in Deutschland, oder ? Sehe ich das zu eng ? Was kann ich ändern, was kann ich gegen diese Zustände machen. Bitte um zahlreiche Antworten. Danke fürs lesen. Mfg. Manfred B. |
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Stammgast
Registriert seit: 07.03.2011
Beiträge: 560
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Hallo Manfred,
Deine Geschichte und die Deines Vaters schlägt erst mal ein , wenn man sie liest . Das mit dem "Verheiraten älterer Herren" klappt leider tatsächlich. Es ist auch nicht verwunderlich, daß die Ehefrau dann nicht zum Ehemann zieht. Da es die Ehefrau nur aufs Geld abgesehen hat, vewundert es mich nicht, daß sie noch die Dreistigkeit hat einen Anwalt anzuheuern . Ich bin in einer vergleichbaren Situation vor ein paar Jahren dann auch zum neutralen Berufsbetreuer bestellt worden , nachdem sich die Verwandschaft eingeschaltet hatte. Wahrscheinlich gibt es im www irgendwo eine Seite mit Tips für professionelle Heiratsschwindlerinnen, die es auf das Vermögen alter Männer abgesehen haben Die Mechanismen dieser "Heiratsschwindler" realisiert man erst mit, wenn man sie direkt erlebt hat. Es kommt dann auch darauf an, ob sich der Betreuungsrichter mit dieser problematik schon mal auseinander setzen musste /wollte . Bei Deiner Darstellung verstehe ich jetzt noch nicht so ganz, für welche Bereiche das Gericht jetzt eine Betreuerin bestellt hat . Vielleicht könntest Du das genauer berichten. schöne Grüße fwu ps.: Und vielleicht gibts ja auch noch sowas wie eine andere Gerechtigkeit. Bei meinem ersten Heiratsschwindlerfall ist die 25 Jahre jüngere Ehfrau nach kurzer Ehezeit an krebs gestorben und ich konnte noch für meinen Klienten eine Witwerrente beantragen. |
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#3 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 27.06.2011
Beiträge: 3
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Hallo fwu,
Der Aufgabenkreis ist Aufenthaltsbestimmung, Gesundheitsführsorge und Heimaufnahme, sowie Vermögensangelegenheiten. Die Vermögensangelegenheiten wurden der Betreuerrin im Nov. zugesprochen. Die" Ehefrau" hatte sich zwischen Weihnachten und Neujahr noch mal 1500€ "Weihnachts und Neujahrshilfe" auf Ihr Konto überwiesen. Diese Frau war so dreist, dass sie im Sommer ein Konto in Salzburg eröffnet hatte, " Pensionskonto" auf das jeden Monat 500€ per Dauerauftrag von dem Girokonto meines Vaters gespeist wurde. Diesen Dauerauftrag konnte ich stoppen, aber den hatte Sie auch wieder mit Vollmacht aktiviert. Ich weis auch nicht was mein Vater Ihr bei einem Notar alles unterschrieben hat. Nach einigen telefonaten und Schreiben habe ich das Konto aufgelöst und dieses aber der Betreuerrin und dem damaligen Kontrollbetreuer der "Ehefrau" auch mitgeteilt. Zum besseren Verständniss die "Ehefrau" ist freiberuflich für Anwälte in München tätig als Sekretärin. Mein Anwalt sagte mir das ein Betreuer mit dem Gericht zusammen so eine Ehe anulieren könnte !? Das einzige was einigermaßen klappt ist die Krankenpflege und Haushaltshilfe, aber erst seitdem ich im Februar diesen Jahres, als mein Vater im Krankenhaus war, der Ärztin im Krankenhaus und dem Sozialdienst Bilder aus der Wohnung zeigte. Mein Vater war im Schlafzimmer gestürzt, lag dort drei Tage in seinem Urin und Kot und konnte nicht aufstehen. Nach 3 Tagen rief der Pflegedienst an, ich solle mal gucken was mit Ihm sei. Der Ärztin sagte ich, dass ich meinen Vater nicht aus dem Krankenhaus nach der Entlassung abholen würde, da ich die Verantwortung für Ihn nicht übernehmen könne. Die Ärztin und der Sozialdienst teilten mir mit, dass sie zwar auch meiner Meinung wären, das mein Vater in ein Heim müsste, aber das es die Sache der Betreuerin wäre und diese war da 6 wochen in Urlaub. Jetzt habe ich mit dem Hausarzt meines Vaters gesprochen, der auch meiner Meinung ist, nachdem ich Ihm von dem Geschehen der vor letzten Woche erzählt habe. Er will mit der Beteuerrin sprechen und mich informieren was dabei rausgekommen ist. Ich Hoffe ! Lg. Manfred B. Aber so wie das alles aussieht, kann die "Ehefrau" so Sachen einfach weiter machen und keiner macht was dagegen. Kommt mein Vater ins Heim, das kleine Haus ist schnell aufgebraucht, können meine Schwester und ich noch zahlen. |
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#4 |
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Stammgast
Registriert seit: 07.03.2011
Beiträge: 560
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hallo Manfred,
prinzipiell hat sich die Betreuerin auch um die Geltendmachung etwaiger Ansprüche des Betreuten aus der Vergangenheit zu kümmern. Soweit sich das ganze zwischen Ehegatten abgespielt hat , betritt man das höchst komplizierte Mienenfeld des Familienrechts. Auf die Frage, ob es so etwa wie eine Eheanfechtung wegen Demenz gibt, fällt mir momenta nix ein . Andersrum hindert eine Betreuung die Eheschließung nicht. Der Standesbeamte muß sich nur sicher sein, daß der Betreute weiß, was eine Ehe ist und daß er eine solche abschließen will. Ne Gebrauchsanweisung , Rechtsmittelbelehrung etc gibt es ja auf dem Standesamt nicht. Scheidungsantrag kann der Betreuer nicht stellen. Bezüglich der Tätigkeit der Betreuerin hast Du prinzipiell keinen Auskunftsanspruch . Du kannst nur das Betreuungsgericht auf Umstände hinweisen , neuer Dauerauftrag etc. die schließen lassen, daß es die bisherige Betreuerin mit ihrer Tätigkeit nicht ganz ernst nimmt. Du kannst dem Gericht auch alle dir zugänglichen Informationen zukommen lassen. In der Regel übersendet das Gericht derartige Post dem Betreuer zur Kenntnisnahme, möglicherweise auch zur Stellungnahme oder weiteren Veranlassung. Im Betreuungsverfahren gilt der Amtsermittlungsgrundsatz. Das bedeutet, daß das Gericht selbst ermitteln muß, wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, daß die Betreuung nicht richtig geführt wird. Da Du als Sohn an dem Verfahren nicht beteiligt bist, kannst Du nur abwarten . schöne Grüße fwu |
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