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Kosten für Kurzzeitpflege

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Seit 6 Monaten betreue ich meine Mutter zu Hause. Nun brauche ich unbedingt mal eine Auszeit von ein paar Tagen. ...


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Alt 01.07.2011, 10:24   #1
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 30.06.2011
Beiträge: 4
Standard Kosten für Kurzzeitpflege

Seit 6 Monaten betreue ich meine Mutter zu Hause. Nun brauche ich unbedingt mal eine Auszeit von ein paar Tagen. Ich würde gern mit meinem Mann fortfahren und eine Kurzzeitpflege für meine Mutter in dieser Zeit in Anspruch nehmen. Ich weiß jedoch noch nicht so viel Bescheid und wollte hier mal fragen, wie teuer eine Kurzzeitpflege ist. Wir wollen sie für 1 Woche buchen. Wer kann mir helfen?
ManuelaK ist offline  
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Alt 01.07.2011, 11:23   #2
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 07.03.2011
Ort: Sachsen
Beiträge: 50
Standard

Hallo Manuela,

wenn Deine Mutti eine Pflegestufe hat, besteht die Möglichkeit die Kurzzeitpflege als Leistung der Pflegekasse in Anspruch zu nehmen (sog. Verhinderungspflege, bis 28 Tag/Kalenderjahr mgl.).

Frag`doch dort noch mal gezielt nach.

Viele Grüße
Frau Keil ist offline  
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Alt 01.07.2011, 12:37   #3
agw
Admin/Dipl. Sozialarbeiter / Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Hessen
Beiträge: 1,155
Standard

Zitat:
Zitat von Frau Keil Beitrag anzeigen
wenn Deine Mutti eine Pflegestufe hat, besteht die Möglichkeit die Kurzzeitpflege als Leistung der Pflegekasse in Anspruch zu nehmen (sog. Verhinderungspflege, bis 28 Tag/Kalenderjahr mgl.).
Hallo Manuela,

wie Frau Keil ja schon geschrieben hat ist dies eine Leistung der Pflegekasse. Gezahlt werden dabei jedoch nur die pflegerischen Leistungen. Die sogenannten Hotelleistungen (Unterkunft + Verpflegung) sind durch Eigenleistung zu zahlen.
Es empfiehlt sich bei dem angedachten Heim nachzufragen welche Leistungen selber bezahlt werden müssen.
Wenn deine Mutter übrigens zusätzliche Betreuungsleistungen von der Pflegekasse erhält können die nicht verbrauchten Gelder auch für die Bezahlung der "Hotelkosten" beantragt werden.

Gruß,
Andreas
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agw ist offline  
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Alt 01.07.2011, 12:45   #4
fwu
Stammgast
 
Registriert seit: 07.03.2011
Beiträge: 560
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hallo

Kurzzeitpflege gibt es nach § 42 SGB XI nur für die Übergangszeit im Anschluß an eine sationäre Behandlung oder in sonstigen Krisensituationen , in denen eine vorübergehend häusliche Pflege.. nicht möglich ist - passt also nicht, wenn nur die Pflegeperson nicht mehr kann.
Hier gibt es die Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI, Voraussetung ist aber, daß die Pflegeperson die pflegebedürftige Person mindestens 12 Monatlich in der häuslichen Umgebung gepflegt hat.


fwu
fwu ist offline  
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Alt 01.07.2011, 13:25   #5
agw
Admin/Dipl. Sozialarbeiter / Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Hessen
Beiträge: 1,155
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Hallo,
die Ansprüche bestehen aber beide.
Es kann z.B. erst eine Kurzzeitpflege für 28 Tage erfolgen und anschließend eine Verhinderungspflege für weitere 28 Tage (bzw. 1510 €) erfolgen.

Es bleibt sich also im Prinzip egal welcher Antrag erfolgt, es käme halt nur auf die Begründung an.


Gruß,
Andreas
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agw ist offline  
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Alt 05.07.2011, 06:52   #6
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 30.06.2011
Beiträge: 4
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Ich danke für eure wichtigen Hinweise.
Dann werde ich mich mal mit der Pflegekasse meiner Mutter in Verbindung setzen und dort noch mal direkt nachfragen, welchen Antrag ich stellen muss.
ManuelaK ist offline  
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Alt 05.07.2011, 09:21   #7
fwu
Stammgast
 
Registriert seit: 07.03.2011
Beiträge: 560
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hallo,


das würde ich so nicht machen ! Die Pflegekasse ist Dir sicherlich nicht dabei behilflich, den Antrag so zu formulieren , daß sie leisten muß.


Ich habe ja die entsprechende Norm aus dem SGB XI zitiert . Verhinderungspflege gibt es nur, wenn du seit einem Jahr als Pflegeperson tätig warst.

Aber wie Andreeas AWG es schrieb , kommt es gerade auf die Formlulierung an, also stellt sich die Frage, ob die Kurzzeitpflege direkt begründet werden kann, zB wegen aktueller gesundheitlicher Krise .


fwu
fwu ist offline  
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Alt 05.07.2011, 11:23   #8
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 07.03.2011
Ort: Sachsen
Beiträge: 50
Standard

Zitat:
Zitat von fwu Beitrag anzeigen
hallo,


das würde ich so nicht machen ! Die Pflegekasse ist Dir sicherlich nicht dabei behilflich, den Antrag so zu formulieren , daß sie leisten muß.
Das finde ich sehr pessimistisch gedacht. Im SGB gibt es eine Auskunfts- und Beratungspflicht.

Ich hatte schon mal einen ähnlichen Fall bei einer Klientin, die noch bei ihren Eltern wohnte und diese wollten mal allein in den Urlaub fahren. Die Pflegekasse hat gut beraten und es gab keinerlei Probleme.

Viele Grüße aus Sachsen.
Frau Keil ist offline  
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Alt 05.07.2011, 13:58   #9
fwu
Stammgast
 
Registriert seit: 07.03.2011
Beiträge: 560
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Sehr geehrte Frau Keil,


dann war aber wohl auch klar, daß die Pflegeperson in Urlaub will und wahrscheinlich die Pflegeperson mehr als 12 Monate gepflegt hat. Wenn das klar ist, kann man sich gerne beraten lassen, wie das mit der Behinderungspflege genau geht.

Manuelak pflegt ihre Mutter aber erst 6 Monate zu Hause. Kann mir beim besten willen nicht vorstellen, daß der Sachbearbeiter der Pflegekasse dann sagt, na dann machen wir eben eine gesundheitliche Krise der Mutter draus ... und zahlen die Kurzzeitpflege.

schöne Grüße


fwu
fwu ist offline  
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