Dies ist ein Beitrag zum Thema Pfändungsschutzkonto im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Zitat:
Zitat von Ruediger99
Hallo volki,
Dass die Kontoführungsgebühren höher sind, als die "normalen" weiß ich aus der Quelle einer ...
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#21 | |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 06.02.2009
Beiträge: 116
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Zitat:
Vielleicht erkundigst Du Dich erstmal bei verschiedenen Banken über deren Gebührenordnungen, dann wirst Du feststellen, daß es hier in Bezug auf Kundenfreundlichkeit Unterschiede gibt und daß bei manchen Banken die Umwandlung in ein P-Konto keinesfalls mit höheren Gebühren verbunden ist. Es gibt auch keine gesetzliche Grundlage, die die Erhebung zusätzlicher Gebühren begründen würde - ob dies getan wird oder nicht bleibt allein Entscheidung der Bank. Natürlich gibt es Geldinstitute, die aus Notlagen ihrer Kunden Kapital schlagen wollen. Unsere ortsansässige Bank mit dem von Dir genannten Namen verlangt sogar für die Eröffnung eines normalen Girokontos für einen betreuten Menschen sage und schreibe 10 Euro monatliche Kontoführungsgebühren - allein aufgrund der Tatsache, daß es sich um einen Betreuten handelt. Die Umwandlung in ein P-Konto kostet dann allerdings auch hier keinen Cent mehr. v. p.s. hier noch auf die Schnelle ein Link nach einer x-beliebigen Google-Suche zum Thema, damit Du nicht denkst, ich wolle hier grundlos einen Streit vom Zaun brechen: P-Konto im Test: oft hohe Gebühren & und ?nur für Kunden? Geändert von volki (31.07.2011 um 22:26 Uhr) |
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#22 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 07.03.2011
Beiträge: 37
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Hallo Leute,
hier noch mal zur Information: WICHTIG!! Ab dem 1. Januar 2012 wird Pfändungsschutz für Kontoguthaben und Verrechnungsschutz für Sozialleistungen und Kindergeld nur noch für Pfändungsschutzkonten nach §850k der Zivilprozessordnung in der Fassung des Gesetzes nur Reform des Kontopfändungsschutzes vom 7.7.2009 gewährt.!!!!! Bis bald. |
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#23 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 26.09.2009
Ort: NRW
Beiträge: 167
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Hallo zusammen:
Für einen B., der Kunde bei einer Volksbank ist, möchte ich das Konto nun in ein P-Konto umwandeln lassen. Gläubiger-Inso läuft bereits, aber leider hat der B. vor meiner Zeit versäumt, Restschulbefreiung zu beantragen. Jetzt möchte die Volksbank für das P-Konto eine monatliche Gebühr von 25,00 € ![]() Können die diese Summe verlangen oder gibt es vllt irgendwelche Urteile, die das - zumindest in der Höhe - untersagen? Gruß Andreas |
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#24 |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,905
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ich kenne keins, da bleibt nur vielleicht Ombudsmann oder der Bankwechsel
Gruss Michaela
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. |
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#25 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 07.03.2011
Beiträge: 37
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Hallo,
also es gibt klare Rechtsprechungen zu diesem Thema. Banken dürfen für die Führung eines P-Kontos keine höheren Kontoführungsgebühren verlangen als für ein gewöhnliches Girokonto. Das hat das Landgericht Bremen entschieden (Az. 1-O-737/11) Zur Begründung verwiesen sie unter anderem auf die Begründung bei der Einführung des P-Kontos. Darin habe der Gesetzgeber zum Ausdruck gebracht, dass für ein solches Konto keine zusätzlichen Kosten anfallen sollen. (z.B. §850k und weitere) Die Banken versuchen es immer wieder. Einige handeln da gesetzwidrig! Bitte vergleicht da die Banken, denn es gibt da sehr unterschiedliche Kostenstrukturen. Denkt bitte daran, ab 1.1.2012 gibt es NUR noch das P-Konto als Schutz!!!! Liebe Grüße |
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#26 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 08.06.2009
Ort: Berlin
Beiträge: 144
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Hallo,
habe noch eine Quelle gefunden: http://www.vzbv.de/7932.htm von der Verbraucherzentrale Bundesverband Urteil vom 21.9.2011. 1 0 737/11 Gruß Ruediger |
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| pfändungsschutzkonto, schulden, vermögensangelegenheiten, vermögensorge |
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