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Formulierung in Patientenverfügung

Dies ist ein Beitrag zum Thema Formulierung in Patientenverfügung im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo, ich habe eine Frage zu einer Formulierung, die man in den meisten Patientenverfügungen findet. Und zwar steht unter dem ...


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Alt 26.07.2011, 09:37   #1
Neuer Gast
 
Registriert seit: 23.07.2011
Beiträge: 2
Standard Formulierung in Patientenverfügung

Hallo,

ich habe eine Frage zu einer Formulierung, die man in den meisten Patientenverfügungen findet. Und zwar steht unter dem Abschnitt "Situationen, für die diese Verfügung gilt:" folgender Satz:

"Wenn ich mich aller Wahrscheinlichkeit nach unabwendbar im unmittelbaren Sterbeprozess befinde".

Ich bin mir unsicher, ob ich ich diesen Satz ankreuze bzw. in die Verfügung aufnehme. Kann mir bitte jemand Fallbeispiele nennen, in denen dieser Satz von Bedeutung ist? Würdet ihr den Satz aufnehmen? Die nachfolgenden Formulierungen in denen es um die Punkte "Gehirnschädigung", "Endstadium einer unheilbaren Krankheit", "Demenz" geht, sind mir verständlich und decken ja schon viele Fälle ab, für die es sinnvoll ist einen Willen zu äußern. Daher frage ich mich, wozu ich diesen Satz noch brauche..

Danke im Voraus
Gruß
Heino
HeinoP ist offline  
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Alt 30.07.2011, 07:25   #2
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 12.07.2011
Ort: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 65
Standard Pat.-Verfügung

Hallo,
das solltest du im Zweifel mit dem "Arzt" deines Vertrauens besprechen, so habe ich es privat für die Familie gehandhabt.
viele Formulierungen sind wie Gummibänder, und ob und wie die Verfügung im Ernstfall umgesetzt wird, ist auch vom Arzt abhängig.
Viel Glück!
OMADORO
OMADORO ist offline  
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Alt 30.07.2011, 12:15   #3
Neuer Gast
 
Registriert seit: 23.07.2011
Beiträge: 2
Standard

Hallo OMADORO,

Danke für deine Wortmeldung. Im Prinzip hast du recht. Es gibt aber auch Vorlagen/Formulierungen, die juristisch geprüft und vor Gericht bestand haben (siehe Homepage des Ministeriums für Justiz (bmj)). Klar kann sich im Einzelfall ein Arzt quer stellen, dann muss man halt mit dem Anwalt wiederkommen.

Übrigens, hast du den oben genannten Satz in deiner Verfügung nach deiner ärztlichen Beratung aufgenommen oder nicht?

Gruß
Heino
PS: Wundert mich, dass es so wenige Meinungen zum Thema gibt. Habe ich die Frage etwa im falschen Forum gestellt?
HeinoP ist offline  
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Alt 30.07.2011, 16:55   #4
Admin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,905
Standard

Hallo Heino, die wenigen Antworten liegen sicher daran, dass wir ein Forum rund um das Thema rechtliche Betreuung sind. Gleichzeitig gibt es hier wohl auch negative Erfahrungen mit Vollmachten und wir werden und können uns hier nicht in die Nähe von Rechtsberatung begeben indem wir bestimte Empfehlungen/Sätze vorformulieren. Dafür hast Du hoffentlich Verständnis. Gruss Michaela
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden.
michaela mohr ist offline  
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Alt 30.07.2011, 18:33   #5
Admin
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 1,585
Standard

Moin Moin zusammen

Es gibt haufenweise Formulare für Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten etc. M.E. gehören die alle in die Tonne!!!
Je nach Autor hat dieser gewonnen.
Bei einem Kirchenentwurf die Kirche, bei dem Entwurf der Juristen eben diese etc.

Was aber hilfreich daran ist: Man sollte sich anhand der verschiedenen Formulare seine eigenen Ideen finden können und dann eine eigene Verfügung schreiben.

Zu der Frage von HeinoP:
"Wenn ich mich aller Wahrscheinlichkeit nach unabwendbar im unmittelbaren Sterbeprozess befinde".
... "Gehirnschädigung", "Endstadium einer unheilbaren Krankheit", "Demenz" ...

Wenn ich einen Vortrag zur Patientenverfügung halte, dann habe ich auch immer ein Satzungetüm drin, mit dem ich die Zuhörer erst mal verschrecke:

"...wenn mindestens zwei Ärzte unabhängig voneinander feststellen, dass ich mich unumkehrbar im Sterbeprozess oder in einem dauerhaften Koma , Wachkoma oder ähnlichem Zustand in folge schwerer Gehirnschädigung befinde, selbst wenn der Todeszeitpunkt nicht absehbar ist und keine Aussicht mehr auf eine Verbesserung auf ein erträgliches und selbstbestimmtes Leben für mich besteht, sollen alle lebensverlängernden intensiv-medizinischen Maßnahmen, insbesondere Wiederbelebung (z.B. bei herzstillstand, Atemstillstand, Stoffwechselentgleisungen etc.) unterbleiben."

Auch wenn der Satz ein ordentlicher Knoten ist, kann man schön anschaulich machen, warum so ein Ungetüm notwendig ist und nicht ein Teil davon fehlen sollte:

Es werden damit mehrere Vorbedingungen festgelegt, wann ich denn bitte schön nicht mehr am Sterben gehindert werden soll.

1. Eine Patientenverfügung gilt nur dann, wenn ich mich selber nicht mehr äußern kann.
2. UND: Ich muss mich sowieso schon im Sterbeprozess befinden, also Todkrank sein.
3. UND: 2 Fachleute müssen sich darüber einig sein, dass es so ist
4. UND: es muss darüber hinaus eine zusätzliche Krise eintreten (Herzstillstand, Atemstillstand, Stoffwechselentgleisung)

ERST DANN sollen keine lebensverlängernden oder Wiederbelebungsmaßnahmen mehr vorgenommen werden.
(Das ist passive Sterbehilfe und damit legal.)

Diese Aneinanderreihung von Vorbedingungen hat den Sinn, dass nicht aus Versehen (z.B. durch eine falsche Formulierung der Patientenverfügung) eine Erfolg versprechende Wiederbelebung unterlassen wird.

Ich hoffe Deine Frage damit einigermaßen beantwortet zu haben.

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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