Dies ist ein Beitrag zum Thema Kritik wird eher als Mitrauensvotum angesehn im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
wie geht ihr damit um wenn ihr Mißstände in einer Einrichtung ansprecht und damit abgetan werdet kein Vertrauen zu ...
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#1 |
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ehrenamtliche Betreuerin
Registriert seit: 01.09.2010
Ort: Münsterland
Beiträge: 88
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Hallo,
wie geht ihr damit um wenn ihr Mißstände in einer Einrichtung ansprecht und damit abgetan werdet kein Vertrauen zu haben. Vertrauen, das mehrfach nicht gegeben war, läßt sich doch so schon mal gar nicht wieder herstellen??? Oder? Doro |
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#2 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 08.06.2009
Ort: Berlin
Beiträge: 144
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Hallo erst einmal,
Also, Kritik an und in Institutionen wird aber auch gar nicht gerne gesehen, so ist auch meine Erfahrung. Ich schaue mich so um und habe folgendes festgestellt: Junge Volljährige, die in den Förder- und Behindertenschulen ihre Schulpflichtb erfüllen oder erfüllten, werden 18 Jahre und somit volljährig. Schwupp, kommt hier die Betreuung zum Zuge. Manche/viele Schule und vor allem die Wohnheime wollen die Jungen Erwachsenen haben, aber ohne ihre Eltern, also, rasch zu den Eltern, ihnen vorschwärmen, wie leicht sie es in Zukunft haben, wenn sie die Betreuung "abgeben" (an eine gerichtl. bestellte Betreuerin) und sie dann "nur noch Eltern sind". Die Eltern würden dann davon entlastet, Anträge zu stellen, etc..... ihre erwachsenen Kinder könnten jederzeit nach Hause .... etc. Die Ralität zeigt sich dann, wenn die Betreuung abgeben ist: Eltern als Zaungäste, so nenne ich dieses Phänomen. Sie erfahren u. U. nicht einmal mehr den Namen des Schnupfensprays, haben keine Mitspracherechte und werden auch nicht informiert, über gesundheitliche Belange ihrer Kinder. Nach Hause dürfen sie nur, wenn das Wohnheim und gerichtl. Betreuerin es für i.O. befinden, etc. Eltern werden allgemein zu den regelmäßigen Jahresfesten eingeladen, ... , Kritik, oder gar nur eine andere Meinung als das Wohnheim wird als Einmischen in die inneren Angelegenheiten gesehen und ist somit nicht erwünscht. Diskussion schon gar nicht. Die so genannten Betreuerinnen (Erzieherinnen) berufen sich auf die grichtl. bestellten Betreuerinnen und diese beruft sich darauf, dass sie die Betreuerin der Betreuten sei .... selbstverständlich ist die gerichtl. bestellte Betreuerin weit genug weg.... und so wird die Kritik der Eltern in die Akten aufgenommen und später als Querolantin bei Gericht dargestellt. Sorry an alle die gerichtl. bestellten Betreuerinnen, die ihre Arbeit ernst nehmen und nicht so arbeiten, wie ich es oben beschrieben habe ! Diesen BetreuerInnnen möchte ich ausschließlich von meiner Kritik ausnehmen !!! Was kann Dir helfen, wenn es Anlaß zu Kritik gibt ? Ich denke, man soll sie denoch äußern, eben mit viel Fingerspitzengefühl und .... eben so sachlich wie möglich. Gar nichts zu sagen, halte ich für falsch ! Evtl. Gleichgesinnte finden .... und alles schriftlich dokumentieren. Vielleicht gibt sich mal eine Möglichkeit, diese Dokumente dann an richtiger Stelle zum richtigen Zeitpunkt einzureichen. Viel Glück wünscht Rüdiger99 |
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#3 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 08.06.2009
Ort: Berlin
Beiträge: 144
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Hallo Doro,
Vertrauen wieder herstellen ? Ja, das kann man schon, aber es dauert eben .... Die Frage ist, welche Kritik Du hast und wem gegenüber Du sie geäßert hast . Welche Rechte/Gesetze/Vorgaben wurden verletzt ? Mehr im Bereich der Pflege ? Dann das Gespräch mit der Vorgesetzten und der Pflegekraft suchen, die Frage ist für mich, in welcher Eigenschaft Du dann auftrittst (als gerichtl. bestellte Betreuerin oder als Angehörige z. B. Enkelin). WEnn rechtlich, dann eben die richterliche Schiene ... Aber die Gerichte wollen oft nichts hören oder gar entscheiden. Den "menschlich warmen" Weg zu gehen, scheint am viel versprechensten zu sein ... Viel Glück Ruediger99 |
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#4 |
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ehrenamtliche Betreuerin
Registriert seit: 01.09.2010
Ort: Münsterland
Beiträge: 88
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Tja ich bin in einer Doppelrolle, bin nämlich die Mutter. Aber in solchen Fällen trete ich als rechtliche Betreuerin auf. Verweise auch auf die rechtlichen Grundlagen und auch darauf bei Bedarf den Rechtspfleger persönlich anzurufen, was natürlich nicht getan wird.
Habe noch nie erlebt, daß ein Fehler der denen unterlaufen ist auch zugegeben wird, alles wird dementiert, habe ich auch so zurückgemeldet. Stelle dann aber wohl im Nachhinein fest, daß Veränderungen vorgenommen wurden. Auf Anraten des Betreuungsvereins mach ich einiges nur noch schriftlich, zu meiner Sicherheit und bemühe mich echt um gute Zusammenarbeit, auch zum Wohle des Betreuten. Aber manchmal kotzt mich diese Unehrlichkeit echt an! Warum ist es so schwer mal einen Fehler zuzugeben oder ein Vergessen von Medikation, was natürlich nicht vorkommen darf! Lg Doro |
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#5 |
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ehrenamtliche Betreuerin
Registriert seit: 01.09.2010
Ort: Münsterland
Beiträge: 88
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Mit dem was du da schreibst hast du 100 pro ins schwarze getroffen. Genauso erlebe ich es auch
![]() Doro |
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#6 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 08.06.2009
Ort: Berlin
Beiträge: 144
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Hallo Doro,
Diese "Unehrlichkeit", die Du beschreibst, kann ich gut verstehen. Wenn das Heim aber einen Fehler zugibt, dann muß es damit rechnen, in die Haftung genommen zu werden. Viel Glück Ruediger99 |
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#7 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 12.07.2011
Ort: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 65
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Guten Morgen!
Als Berufsbetreuerin mußte ich erleben, daß meine (berechtigte) Kritik an den Zuständen in Einrichtungen eines großen städtischen Betreibers von Alten-u. Behinderteneinrichtungen sowie Tagesstätten u.a. dazu führte, daß man durch Manipulation der Bewohner (meiner Betreuten) erreicht hat, daß ich mittlerweile bei diesem Träger nicht mehr tätig bin; den Bewohnern wurden vorgefertigte Schreiben zur Unterschrift vorgelegt, in den sie einen Betreuerwechsel forderten; dies zog sich über ca. 3 Jahre hin und ging ziemlich an die Substanz und in den persönlichen Bereich hinein; noch schlimmer war, daß der zuständige Richter nichts dagegen unternommen hat, Unterstützung fand ich lediglich bei den beiden Rechtspflegern; erst nachdem auch andere Kollegen "abgeschossen" wurden und auch ein Rechtsstreit vor Gericht ausgetragen wurde, hat der Direktor des AG die Geschäftsführerin in ihre Grenzen gewiesen und jeglich Einmischung in die Arbeit der Betreuer untersagt; leider gibt es hier auch Betreuer, die sich gern mit diesem Betreiber "verbrüdern", um Klientin zu gewinnen und über alle Mißstände hinwegsehen; als Berufsbetreuer kann ich damit leben, für Angehörige ist es natürlich viel schwieriger, weil man befürchten muß, daß alles auf dem Rücken der Familienmitglieder ausgetragen wird. ein Patentrezept gibt es nicht, aber man sollte nicht alles hinnehmen und das sachliche Gespräch suchen; oft können die direkt ausführenden Pflegekräfte nichts dafür, sondern arbeiten auf Anweisung der Heimleitung so; das Problem beginnt in der Regel an der Spitze der Einrichtung. Viel Erfolg! |
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#8 |
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ehrenamtliche Betreuerin
Registriert seit: 01.09.2010
Ort: Münsterland
Beiträge: 88
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mir bleibt echt bald die Spucke weg bei dem was ich hier lese von OMADORO. Na zur Not kommt der zu Betreuende erstmal zu uns wenns echt so dicke kommt, und wir suchen in Ruhe was anderes.
Ist ja wirklich heftig was du schreibst!! ![]() Lg Doro |
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#9 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 08.06.2009
Ort: Berlin
Beiträge: 144
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Hallo OMADORO,
Im Grunde sitzen alle zwischen den Stühlen und jeder hat seine Interessen. Als BB denke ich, sollte dieser wirklich nur die rechtlichen Interessen wahrnehmen. Dazu ist er da. Sieht er Mißstände in der Einrichtung, so sollte er diese auch ansprechen und dafür sorgen, dass diese nicht mehr vorkommen. Nun haben BB ja auch (berechtigtes) Interesse, weitere Betreuungen zu erhalten und da ist die Frage, wie weit er für diese Interessen "den Mund hält". Ideal wäre natürlich, dass er bei kritischen Punkten stets betont sachlich argumentiert, organisiert, etc. und das Wohl seines Schützlings im Auge hat. Gehen wir jetzt zur Gegenseite, der Familie. Die Familie hat den Schützling großgezogen und kennt ihn besser, als jeder andere. Der Familie zu unterstellen, sie wolle nur ihre eigenen Interessen pflegen, ist nicht in Ordnung. Man sollte die Familien eher mit einbeziehen in das Heimgeschehen, wie z. B. Hilfeplanung, Teilhabegespräche, Urlaubsplanung, etc. und natürlich zu Gesprächen bereit sein, wenn der Schützling Wünsche hat oder manche Situationen zu Hause schildert ... und diese vielleicht etwas getrübt/überstrapaziert/unberechtigt, etc. ist. Familie als Resource sehen, denn die sozialen Bindungen sind das, was die Menschen ausmacht, was Menschsein überhaupt lebenswert macht (oh wie hochtrabend ... ). Es sind Familienbande, die die kleinste Einheit in unserer Demokratie ist und per Grundgesetz Art. 6 geschützt. Es widerspricht jeglicher Berufsehre einer Heim-Mitarbeiterin, die Geld für ihre Arbeit erhält, gegen die Familie zu arbeiten, Bemerkungen fallen zu lassen, unterschwellig oder direkt die Familie zu diskreditieren. Es geht auch nciht darum, ob die Eltern sympathisch sind, gebildet genug, angenehm oder kritisch. Eltern haben vorrangig positiv mit einbezogen zu werden, sprich Elternarbeit im Wohnheimwesen. Klar, es gibt Eltern, die .... aber das sind sicherlich Einzelfälle und da ist Professionalität des Heimes gefragt !!! Der Schützling, der sollte nicht in Loyalitätskonflikte geraten. Er lebt in zwei Welten, wenn er im Wohnheim wohnt und noch ein Elternhaus hat. Und wenn hier "die Erwachsenen" anfangen zu streiten, Kleinkriege zu führen, dann sieht es für den Schützling übel aus.... und die Probleme fangen erst richtig an. Auch sperre ich mich dagegen, dass Heime alles richtig machen und zu Hause gar nix geht.... Die Satt- und Sauber-Mentalität meine ich schon oft zu spüren. Und nur das Heim hat Erfolge, wenn der Schützling sich "gut entwickelt"... Ich habe mitgekommen, da wollte ein Schützling und seine Eltern die Betreuung zurück , also weg von der BB und als Argument meinte das Gericht (sinngemäß)... Der Schützling hat sich im Heim so gut entwickelt ( Anm.: binnen eines Jahres), BB bleibt. Die Eltern haben selbstverständlich keinen Beitrag dazu geleistet, obwohl der Schützling sehr viel zu Hause ist (das war ironisch !) Zum Thema .... dann werden Formulare hingehalten zum Unterschreiben .... Betreuerwechsel ..... ist sehr sehr übel und es sollte nicht dazu kommen. Ich denke, dass der BB sich hier nicht wundern sollte, denn ihm ist einiges durch die Lappen gegangen. Mir ist aufgefallen, dass sich der BB sehr gemein macht mit dem Wohnheim und der BB ist natürlich gerichtlich bestellt .... Das ist für mich auch ein Ungleichgewicht gegenüber dem Schützling und dem Elternhaus. Und wenn es kriselt, dann fällt schon der Satz des BB "ich habe das Aufenthaltsbestimmungsrecht" und aus diesem leitet er dann alles ab und her .... und das in seinem (Macht)interesse und nicht im Interesse des Schützlings. Wie gesagt: URLAUB ist auch für die Familien da, um soziale Bindungen zu erhalten. Und ich freue mich, dass hier im Forum es einige BB auch so sehen ![]() ![]() Den Idealen BB gibt es nicht. Klar. Aber ich denke, únd da nehme ich mal einen BB in meinem Privatfall beim Wort: er ist für das Wohl des Schützlings da und nicht für die Familie. Aber der Schützling und die Familie bilden eine Einheit und in manchen Fällen sollte der BB sich mit der Familie abstimmen. Beispiel ? Urlaub. Kalenderdaten kann der Schützling nicht kommunizieren. Also lieber BB, ran ans Telefon, Urlaubs-TErmine besprechen und gut ist. Wo ist das Problem ? Nur dann, wenn Institutionen, dazu gehört auch der BB sich gegen das Elternhaus stellt........Der ideale BB ist für die rechtliche Seite da. Wo er intervenieren muß, soll er es auch tun, aber dann auch mit dem Maßstab, den das Gericht anlegt. Um es mal provokant auszudrücken: Weder das Elternhaus noch der BB sollte sich in das Tagesgeschäft der Wohheime oder der Wohnungen des Schützlings einmischen, es sei denn: Gefahr in Verzug .... ! Ansonsten sollte BB ein gutes Verhältnis, sprich Vertrauensverhältnis aufbauen und die wichtigen Dinge des Lebens (gelbe Briefe, Barauszahlung, etc) abwickeln, mit Herz und Verstand, ohne sich dabei emotional z u s e h r zu engagieren, ähnlich wie bei Lehrern .... die kennen die Kinder auch sehr gut, kennen das Elternhaus und wenn es Schwierigkeiten gibt, dann intervenieren durch Elterngespräch ..... und wenn s ganz schlimm ist, eben mit Jugendamt usw. So, jetzt ganz viel geschrieben, frei von der Leber weg. Bitte keine sehr persönlichen Attacken, sondern sachliche Diskussion, das wünsche ich mir von diesem Forum. Motto: Die Rolle des BB - zwischen Schützling, Institutionen und Elternhaus Liebe Grüße Ruediger |
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#10 |
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Club 300
Registriert seit: 18.03.2011
Beiträge: 371
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Hallo Rüdiger,
du k l a g s t an ! Du beklagst das Leid des Betreuten, klagst den an, der ihm Leid zufügt. Deine Klage wil in ihrer zweiten Bedeutung "reklamieren", klagst das Recht des Betreuten ein. Und du klagst, damit ihm einer die Bedingungen schafft, unter denen dieses sein Recht auch greifen kann ! Erzähl uns doch auch, wie dein betreuter Sohn klagt - vielleicht durch Resignation ?! Liebe Grüsse Stephan |
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