Forum Betreuung

Diskussionsforum zum Thema

gesetzliche Betreuung

 

Aufenthaltsbestimmungsrecht ./. Urlaub

Dies ist ein Beitrag zum Thema Aufenthaltsbestimmungsrecht ./. Urlaub im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo, wer hat Infos für die Fragestellung: Wohnheimbewohner will Urlaub bei und/mit seiner Familie verbringen. Betreuer beruft sich auf das ...


Zurück   Forum Betreuung > Offenes Forum gesetzliche Betreuung > Forum für Angehörige und betreute Menschen

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Suchen Heutige Beiträge Alle Foren als gelesen markieren


Forum Betreuung Melden Sie sich an Kontaktieren Sie uns

Antwort

 

LinkBack Themen-Optionen Ansicht
Alt 31.07.2011, 18:35   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 08.06.2009
Ort: Berlin
Beiträge: 144
Standard Aufenthaltsbestimmungsrecht ./. Urlaub

Hallo,

wer hat Infos für die Fragestellung:

Wohnheimbewohner will Urlaub bei und/mit seiner Familie verbringen. Betreuer beruft sich auf das
A u f e n t h a l t s b e s t i m m u n g s r e c h t

und verhindert den Urlaub mit der Begründung:

W o h l d e s K i n d e s (Betreuten)

Gibt es hierzu Literatur ????? Bin um jeden Hiweis dankbar !

Gruß

Ruediger99
Ruediger99 ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 31.07.2011, 19:03   #2
ehrenamtliche Betreuerin
 
Registriert seit: 01.09.2010
Ort: Münsterland
Beiträge: 88
Lächeln Hallo,

Literatur kenn ich nicht dazu, aber ich würde dann gern die Gründe wissen wollen, wieso durch den gemeinsamen Urlaub das Wohl des zu Betreuenden gefährdet wird.

Lg Doro
Doro ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 31.07.2011, 19:25   #3
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 08.06.2009
Ort: Berlin
Beiträge: 144
Standard

Hallo Doro:

W O H L des Betreuten. Mehr Begründung gibt es nicht.

In diesem Thread sollte dargelegt werden, welche rechtl. Vorgaben zu beachten sind.

Gruß
Ruediger99
Ruediger99 ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 31.07.2011, 19:28   #4
Stammgast
 
Benutzerbild von andre
 
Registriert seit: 20.06.2007
Ort: Thüringen
Beiträge: 519
Standard

Zitat:
Zitat von Ruediger99 Beitrag anzeigen
Wohnheimbewohner will Urlaub bei und/mit seiner Familie verbringen. Betreuer beruft sich auf das
A u f e n t h a l t s b e s t i m m u n g s r e c h t
und verhindert den Urlaub mit der Begründung:
W o h l d e s K i n d e s (Betreuten)Ruediger99
Hallo, der Betreuer vertritt den Betreuten innerhalb der gerichtlich angeordneten Aufgabenkreise. Er muss natürlich nur vertreten, wenn der Betreute dazu nicht allein in der Lage ist. Dabei hat er die Wünsche und das Wohl des Betreuten zu beachten.

Sie sollten die Begründung näher hinterfragen u n d : was sagt denn der Betreute selbst zur Situation ??? Grüsse andre
__________________
Innerhalb seines Aufgabenkreises hat der Betreuer dazu beizutragen, dass Möglichkeiten genutzt werden, die Krankheit oder Behinderung des Betreuten zu beseitigen, zu bessern, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder ihre Folgen zu mildern.(§ 1901 Abs. 4 BGB)
andre ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 31.07.2011, 19:34   #5
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 08.06.2009
Ort: Berlin
Beiträge: 144
Standard

Hallo Andre,

zu welchem Aufgabenkreis gehört denn der URLAUB ?

Der Betreute will nach Hause, darf nun nicht. Betreuer ist selbst im Urlaub und somit hat sich die Sache für dieses Jahr wohl erledigt.

Dennoch frage ich nach den rechtlichen Möglichkeiten, die Eltern haben, wenn Betreuer mit der bloßen Begründung: "Wohl des Kindes" verhindern.


Gruß
Ruediger99
Ruediger99 ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 31.07.2011, 19:37   #6
Club 300
 
Registriert seit: 18.03.2011
Beiträge: 371
Standard

Hallo Rüdiger99,

zu aller erst ruhig Blut !!

Ich habe selbst so einen Fall erlebt und musste bis zum Oberlandesgericht prozessieren - und dort habe ich gewonnen.

Erste Frage: Der Betreute ist noch Kind ? und hat trotzdem einen Betreuer ?

Ich frage deshalb, weil du Kind sagst (Fam.GG) und Betreuer sagst (Betreuungsrecht) !

Im Betreuungsrecht kannst du Beschwerde einlegen, wenn du beschwerd bist.

Im Familienrecht kenne ich den Fall nicht, dass ein Betreuer eingesetzt wird.

Bitte um Details.

Liebe Grüsse
stephan1 ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 31.07.2011, 19:42   #7
Stammgast
 
Benutzerbild von andre
 
Registriert seit: 20.06.2007
Ort: Thüringen
Beiträge: 519
Standard

Zitat:
Zitat von Ruediger99 Beitrag anzeigen
zu welchem Aufgabenkreis gehört denn der URLAUB ?
Der Betreute will nach Hause, darf nun nicht. Betreuer ist selbst im Urlaub und somit hat sich die Sache für dieses Jahr wohl erledigt.
Dennoch frage ich nach den rechtlichen Möglichkeiten, die Eltern haben, wenn Betreuer mit der bloßen Begründung: "Wohl des Kindes" verhindern. Gruß Ruediger99
Hallo, ich gehe davon aus, dass der Betreute das (erwachsene) Kind ist, welches in den Urlaub zu den Eltern will/soll?
Will der Betreute also das Kind das auch, oder wollen es nur die Eltern ? Der Aufgabenkreis Aufenthaltsbestimmung ist schon i.O. Wenn ein Kind nicht zu seinen Eltern gelassen wird, sollte es schon triftige Gründe geben.
Wenn der Betreuer jetzt wegen Urlaub nicht ereichbar ist, muss er einen Vertreter haben . Man kann sich auch jederzeit an das zuständige Betreuungsgericht wenden, das sollten die Eltern vielleicht tun !
Gruß andre
__________________
Innerhalb seines Aufgabenkreises hat der Betreuer dazu beizutragen, dass Möglichkeiten genutzt werden, die Krankheit oder Behinderung des Betreuten zu beseitigen, zu bessern, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder ihre Folgen zu mildern.(§ 1901 Abs. 4 BGB)
andre ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 31.07.2011, 19:48   #8
Club 300
 
Registriert seit: 18.03.2011
Beiträge: 371
Standard

O.K. - das Kind ist offensichtlich erwachsen, also deshalb hat es einen Betreuer.

1.) Frage: Liegt ein Unterbringungs-Beschluss nach § 1906 Abs. 1 vor. Wenn nein, dann kann der Betreute das Heim verlassen, wann er es will !

2.) Du als Angehöriger kannst jederzeit den Betreuten im Heim besuchen: Sag an der Pforte, der "Betreute möchte mich sehen". Wenn du nicht zu ihm gelassen wirst, hole die Polizei.

3.) Stelle einen Eilantrag beim Amtsgericht. Musterformulierung kann ich dir zukommen lassen.

Liebe Grüsse
stephan1 ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 31.07.2011, 19:58   #9
Stammgast
 
Benutzerbild von andre
 
Registriert seit: 20.06.2007
Ort: Thüringen
Beiträge: 519
Standard Aufenthaltsbestimmung

"Den Aufenthalt des Betreuten darf der Betreuer nur festlegen, wenn der Betreute die Einsicht darin verloren hat, an welchem Aufenthaltsort ihm Gefahr droht, oder zumindest die Fähigkeit, nach dieser Einsicht zu handeln.
Aber selbst wenn der Betreuer das Recht zur Festlegung des Aufenthalts hat, muß er weiterhin die Wünsche des Betreuten beachten. Wünsche des Betreuten genießen so lange Vorrang, als sie nicht dem Wohl des Betreuten zuwiderlaufen. Dabei sind gewisse Gefahren, im Sinne von allgemeine Lebensrisiken, hinzunehmen, so lange sie dem autonomen Lebensplan des Betroffenen entsprechen, denn auch dieser gehört zu seinem Wohl . "
Soll z.B. heißen, es kommt immer auch auf den konkreten Gesundheitszustand des Betreuten an. Bei Deinem Fall sind keine "konkreten" Gefahren (die ihm bei den eigenen Eltern drohen) genannt , oder ? Gruß andre
__________________
Innerhalb seines Aufgabenkreises hat der Betreuer dazu beizutragen, dass Möglichkeiten genutzt werden, die Krankheit oder Behinderung des Betreuten zu beseitigen, zu bessern, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder ihre Folgen zu mildern.(§ 1901 Abs. 4 BGB)
andre ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 31.07.2011, 20:01   #10
Club 300
 
Registriert seit: 18.03.2011
Beiträge: 371
Standard

Schau mal unter: http://www.forum-betreuung.de/rechts...uer-leben.html
stephan1 ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 10:26 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2012, vBulletin Solutions, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS

SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27