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Heimbewohner eerhält Barbestrag durch Heimerzieher

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Hallo, habe Frage zu folgender Thematik: Heimbewohner erhält 1 x pro Woche einen kleinen Barbetrag. Dieser wurde vom Betreuer so ...


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Alt 31.07.2011, 18:40   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 08.06.2009
Ort: Berlin
Beiträge: 144
Standard Heimbewohner eerhält Barbestrag durch Heimerzieher

Hallo,

habe Frage zu folgender Thematik:

Heimbewohner erhält 1 x pro Woche einen kleinen Barbetrag. Dieser wurde vom Betreuer so festgelegt.

Dieser Barbetrag wird nicht vom Betreuer, sondern von der
Heimleitung wöchentlich ausbezahlt. Wenn die Heimleitung nicht da ist, wird's auf nächste Woche verschoben...

Wird die Arbeit des Betreuers auf das Heim verlegt ? Der Betreuer hat mehrere Betreute im Heim ... also bei z. B. 5 Betreuten à 15 Minuten = 120 Minuten/Woche zusätzl. Arbeitszeit für das Heim ....

Ist diese Vorgehensweise korrekt ?
Fragt
Ruediger99
Ruediger99 ist offline  
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Alt 31.07.2011, 19:24   #2
Stammgast
 
Benutzerbild von andre
 
Registriert seit: 20.06.2007
Ort: Thüringen
Beiträge: 519
Standard

Zitat:
Zitat von Ruediger99 Beitrag anzeigen
Heimbewohner erhält 1 x pro Woche einen kleinen Barbetrag. Dieser wurde vom Betreuer so festgelegt.
Dieser Barbetrag wird nicht vom Betreuer, sondern von der
Heimleitung wöchentlich ausbezahlt. Wenn die Heimleitung nicht da ist, wird's auf nächste Woche verschoben...
Wird die Arbeit des Betreuers auf das Heim verlegt ? Ruediger99
Hallo, der Betroffene erhält den Barbetrag zur persönlichen Verfügung im Rahmen der Gewährung von Sozialhilfeleistungen ? Der rechtliche Betreuer hat die Aufgabe, Hilfen für die Betreuten zu organisieren. Hierzu gehören auch Hilfen bei der Geldeinteilung- verwaltung. Es ist also völlig richtig, die Heime mit der Verwaltung der Verwahrgelder zu beauftragen. Allerdings ist es vom Heim nicht i.O., wenn die Bewohner nicht an ihr Geld kommen, wenn sie es wünschen. Mindestens zu den täglich üblichen Bürozeiten im Heim sollte auch die Geldauszahlung möglich sein. Der Betreuer hat die Aufgabe, hier dafür zu sorgen, dass das auch klappt. Grüsse andre
__________________
Innerhalb seines Aufgabenkreises hat der Betreuer dazu beizutragen, dass Möglichkeiten genutzt werden, die Krankheit oder Behinderung des Betreuten zu beseitigen, zu bessern, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder ihre Folgen zu mildern.(§ 1901 Abs. 4 BGB)
andre ist offline  
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Alt 31.07.2011, 19:29   #3
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 08.06.2009
Ort: Berlin
Beiträge: 144
Standard

Hallo Andre,

Danke für Deine Antwort.
Ruediger99 ist offline  
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Alt 01.08.2011, 06:38   #4
Held der Arbeit
 
Registriert seit: 25.08.2010
Ort: Düsseldorf
Beiträge: 420
Standard

Moin!
Zitat:
Zitat von Ruediger99 Beitrag anzeigen

Dieser Barbetrag wird nicht vom Betreuer, sondern von der
Heimleitung wöchentlich ausbezahlt. Wenn die Heimleitung nicht da ist, wird's auf nächste Woche verschoben...
Ich kenne es in solchen Fällen so, dass - gerade wenn regelmäßige Auszahlung bekannt ist - dieser Barbetrag von den Gruppenbetreuern verwaltet wird...von denen sollte ja grundsätzlich immer einer im Hause sein, so dass die Auszahlung auch ermöglicht werden kann!...ich gehe mal davon aus, dass die Heimleitung ihr Geld auch pünktlich aufm Konto haben möchte, oder???
Zitat:
Zitat von Ruediger99 Beitrag anzeigen
Wird die Arbeit des Betreuers auf das Heim verlegt ? Der Betreuer hat mehrere Betreute im Heim ... also bei z. B. 5 Betreuten à 15 Minuten = 120 Minuten/Woche zusätzl. Arbeitszeit für das Heim ....
Die Arbeit besteht doch eher aus einem Eintrag in das Barbetragsformular - Geld auf den Tisch legen - eine Unterschrift entgegennehmen - Fertisch!...da bräuchte ich keine viertel Stunde für!
Lieben Gruß,

Thorsten
__________________
Superthor! ist offline  
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