Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuer verkauft unter Wert im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo Diantessa,
Du schreibst:
Zitat:
Der Anwalt sagt, dass, wenn eine finanzielle Not besteht es sowieso nur eine Formsache ist, ...
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#11 | |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,905
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Hallo Diantessa,
Du schreibst: Zitat:
Eine evtl. finanzielle Notlage müsste glaubhaft dargelegt werden und würde vom Gericht überprüft. Wir hatten das gerade an anderer Stelle, die Möglichkeit unter Wert zu verkaufen sind sehr gering, und eine reine Formsache ist die betreuungsgerichtliche Genehmigung zum Hausverkauf wahrlich nicht. Lass Dir ja keine Bären aufbinden. Gruss Michaela
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#12 | |
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Admin/Dipl. Sozialarbeiter / Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Hessen
Beiträge: 1,155
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Zitat:
also auch wenn du es hier schon mehrfach gehört hast. Die Genehmigung des Gerichtes ist keine Entscheidung des Betreuers sondern klar gesetzlich geregelt. und eine reine Formsache die bei Gericht einfach abgenickt wird ist ein Hausverkauf ganz sicher nicht. Siehe hier: § 1821 BGB Genehmigung für Geschäfte über Grundstücke, Schiffe oder Schiffsbauwerke Falls die Angelegenheit sich wirklich so abgespielt hat wie du es schilderst dann solltest du nicht lange hier im Forum rumschreiben sondern den Sachverhalt eines Verkaufes ohne Genehmigung unverzüglich dem Gericht mitteilen. Falls das ganze ohne Genehmigung gelaufen ist wäre der Verkauf wohl nichtig. Ich kann mir daher auch nur schwer vorstellen das die ein "Fachanwalt" gesagt hat das es aussichtslos sei etwas gegen den Verkauf zu unternehmen. Halt uns mal auf dem laufenden wie es weitergeht. Gruß, Andreas
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#13 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 08.08.2011
Beiträge: 5
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Ich danke Euch und werde Euch auf dem Laufenden halten.
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#14 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 08.08.2011
Beiträge: 5
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Hallo Leute, ich sollte berichten wie es weiterging: mein Mann hat das Amtsgericht angeschrieben und Akteneinsicht beantragt, der abgelehnt wurde. Wir hatten anschließend vor mit Hilfe des Rechtsanwalts, der uns bei einer zweiten Beratung gegenteilig zum ersten Anwalt beraten hat. In der Zwischenzeit ist meine Schwiegermutter gestorben und alle Angelegenheiten wurden eingefroren. Das Amtsgericht hat bis dahin den Verkauf rückwirkend nicht genehmigt und deshalb bleibt der Verkauf rückwirkend schwebend ungültig und fließt wie jedes andere Vermögen in die Erbmasse ein.
Wenn meine Schwiegermutter nicht gestorben wäre, hätte das Amtsgericht den Fall zwar geprüft, aber da der Betreuer unserer Meinung nach über einen längeren Zeitraum Kosten produzierte um einen Notverkauf zu rechtfertigen, höchstwahrscheinlich erlaubt. Nun hat sich dieses Problem von selbst gelöst. Weiß jemand, ob man noch irgendwelche Schritte einleiten muss, damit der Kauf auch rückgängig gemacht wird. Also, der Grundbucheintrag usw. Müssen dort Fristen eingehalten werden? LG |
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#15 |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,905
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Hallo Diantessa,
Antworten zu diesen Fragen wären deutlich Rechtsberatung, und die ist hier nicht erlaubt. Wende Dich damit bitte an deinen Anwalt. Gruss Michaela
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#16 |
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Einsteiger
Registriert seit: 08.04.2010
Beiträge: 22
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Hallo
bei uns läuft ein Hausverkauf so, dass ich als Betreuerin vom Gericht die Verkaufsgenehmigung in Aussicht gestellt bekomme und damit dann zum Notar gehe. Dieser holt dann nach dem Verkauf alle für den Verkauf nötigen Unterschriften ein, was länger dauern kann, oft mehrere Monate. Einmal hat es 6 Monate gedauert !Dazu zählt auch die endgültige Genehmigung bei Gericht. Eventuell ist der Verkauf also noch nicht rechtskräftig. Eine Genehmigung benötigt der Betreuer immer. Sorry- war zu langsma- hat sich hiermit ja erledigt. p.s. ein Grundbucheintrag wird vom Gericht nach Verkauf veranlasst, also hier mal nachfragen wie das läuft. viele Grüße Rege Geändert von Rege (19.09.2011 um 17:46 Uhr) |
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