Dies ist ein Beitrag zum Thema Sanktionen für Betreuten, weil er sich beschwert, bei Gericht im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo alle zusammen,
Danke für Eure Beiträge ! Ich denke viel über das Gelesene nach und versuche, die notwendigen Informaitonen ...
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#21 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 08.06.2009
Ort: Berlin
Beiträge: 144
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Hallo alle zusammen,
Danke für Eure Beiträge ! Ich denke viel über das Gelesene nach und versuche, die notwendigen Informaitonen für die Situation zu gewinnen. FRAGE: Gehört die Verfahrenspflegerin auch zu den Sachverständigen ?????? Danke für den Link ! Alles was ich geschrieben habe, entspricht den Tatsachen, wie ich sie wahrgenommen habe, wie sie mir erzählt wurden. Grundsätzlich schreibe ich beim Erzählen sofort alles mit ( ich kann Steno !!! ), wenn mir wichtige Informationen genannt werden. Natürlich mit Datum und Handzeichen. Also Stephan, Du hast mich richtig verstanden, ich höre genau zu und schreibe ... Erst später frage ich nach.... um den Erinnerungsfluß nicht zu unterbrechen oder zu beeinflussen. Michaela: Zum Zeitpunkt meines ersten Treads, hatte ich keine Infos, was das Amtsgericht gesagt/getan hat. Wenn ich warte, bis dass Amtsgericht entschieden hat, dann denke ich, ist es (wieder) zu spät. Deshalb meine Frage an dieses Forum: was muß man bedenken .... Und was der Betreute denkt und fühlt und dazu sagt, dass kann er leider hier im Forum nicht darstellen, all die weil er nicht computern kann, im Wohnheim lebt, dort keinen Computerzugang und Hilfe zum Computern hat und sowieso nicht lesen und schreiben kann. Alles klar ? Ich kann aber versichern, dass ich immer den Betreuten frage: Was möchtest Du ? Wie wäre es, wenn .... Was möchtest Du nicht ? Ist es in Ordnung, wenn ....was postives .... Ist es in Ordnung, wenn ....was negatives ..... Michaela: Es geht niemals um meine Interessen, sondern immer die des Betreuten. Da, wo meine Interessen tangieren, wie z. B. Urlaub mit Betreuten, da mache ich meine Meinung gegenüber dem Betreuer kund, klar und deutlich und gerade dies ist wieder der punctus cnactus, wenn ein Betreuer meint, er habe alle Reche und Betreuter muß sich fügen und Familie ist unerwünscht, sogar eine persona non grada. Der Betreuer soll HELFEN, nicht über'n Kopf hinweg entscheiden !! Das hat sogar das Bundesministerium in seinem Heft über Betreuungen geschrieben !!! Und ich spreche mit anderen Heimbewohnern und deren Familien und gebe meine Rechtskenntnisse an sie weiter und versuche sie zu stärken, dahingehend, ihre Ansprüche, Wünsche deutlich zu arikulieren. "Sag was Du willst - dann kriegst Du was Du willst " Klar, solche Personen stoßen ín manchen Kreisen nicht auf Sympathie Und wieder sind mir beim Thema: Rollenverständnis ...KONKRETE FRAGE im Ablaufverfahren: Betreuter war beim AG, Betreuer wurde einbestellt und dieser hat Betreuten informiert, siehe oben - allererster Eintrag. Wie geht es jetzt weiter ? Nach meinen Infos geht die Akte jetzt zur Betreuungsbehörde wg. Betreuerwechsel ... Ganz nebenbei meine ganz persönlich menschliche Meinung: Der direkte Weg vom AG zum Betreuten mit der Auswirkung, dass Betreuter völlig aufgelöst ist, es bereut, aufs Amt gegangen zu sein, weil die Tragweite vorher nicht erfaßt wurde und es jetzt mit pychischem Druck lebt .... das stimmt mich bedenklich und erfüllt schon fast den TAtbestand einer Einschüchterung. Beim Betreuten ist es so angekommen, dass Betreuer stink sauer ist, inklusiv das Wohnheim. Wir erínnern uns: Wohnheim und Betreuer arbeiten eng zusammen und die Familie kommt dabei gar nicht gut weg (gesprochen wurde mit ihr nicht ! ). Nun hoffe ich auf kontruktive Beiträge, vor allem zum Verfahrensablauf. In wie weit wird Familie einbezogen ? Erfahrungsgemäß wurde dem Betreuten schoneinmal das Wort im Munde verdreht und seine Äußerungen nicht ernst genommen (ich möchte, dass meine ....Vertrauensperson ... dabei ist) (Nein, das geht nicht, dass mußt Du jetzt mit uns besprechen...). LG |
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#22 | |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 08.06.2009
Ort: Berlin
Beiträge: 144
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Hallo Heiner,
ja, auf dieses Gespräch hoffe ich, denn dann könnten alle mal die Karten auf den Tisch legen und klar aussprechen, was wer möchte und was davon zu realisieren wäre..... LG Ruediger99 Zitat:
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#23 | |
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Club 300
Registriert seit: 18.03.2011
Beiträge: 371
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Zitat:
Der rechtliche Betreuer haftet für vorsätzlich und fahrlässig verursachte Schäden beim Betreuten, wenn sich dieses als Pflichtverletzung darstellt (§ 1833 BGB i.V.m. § 1908i Abs. 1 BGB). |
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#24 | |
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Club 300
Registriert seit: 18.03.2011
Beiträge: 371
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Zitat:
Bei dieser Art der Fragestellung hat der Arzt für den Betreuten (zumindest bei mir als Betreuer) immer Zeit, bekommt diese von der Krankenkasse bezahlt und kann seine diesbezüglichen Fachkenntnisse zum Wohle des Betreuten anbringen. |
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#25 | |
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Club 300
Registriert seit: 18.03.2011
Beiträge: 371
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Zitat:
ich bin zugelassener ehrenamtlicher Betreuer, von der hiesigen Betreuungsbehörde dem Betreuungsgericht empfohlen und in einem Betreuungsverein integriert. Ich kenne auch die Arbeitsanforderungen von Berufsbetreuern und kann keinen Unterschied zwischen Berufsbetreuern und ehrenamtlichen Betreuern erkennen. Allein, dass Berufsbetreuer nur für Geld arbeiten ist für mich kein Qualitätmerkmal. Auch der ehrenamtliche Betreuer ist sehr "professionell" im Umgang mit Betreuten. |
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#26 | |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 17.05.2011
Beiträge: 135
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Zitat:
gruss efb |
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#27 | |
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Club 300
Registriert seit: 18.03.2011
Beiträge: 371
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Zitat:
GG betreffende Fragen sind z.B.: Darf ich mich als Betreuter frei bewegen, d.h. darf ich zu meinen Eltern (Rüdiger) in Urlaub? Dies ist nun x-te Beitrag in diesem Thread zu diesem Thema und ich weis immer noch nicht, warum der Betreute nicht im Urlaub zu Rüdiger darf?! Der Vorteil eines Sachverständigen in diesem (und anderen) Fällen ist evident, denn er schreibt auf warum der Betreute nicht zum Urlaub zu den Eltern darf. |
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#28 | |
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Admin/Dipl. Sozialarbeiter / Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Hessen
Beiträge: 1,155
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Zitat:
ich gehe auch nicht davon aus das du diese Frage hier in diesem Forum beantwortet bekommst. Warum irgendeine Person wie handelt lässt sich nicht hier klären. Es ist auch nicht der Anspruch dieses Forums. Es geht hier um einen konstruktiven Austausch über das Thema Betreuungsrecht und nicht um die Lösung individueller zwischenmenschlicher Probleme. Gruß, Andreas
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Die Nutzung der Suchfunktion verursacht weder kurz- noch langfristige Schäden , führt aber oft zu Erhöhung des Wissensstandes.
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#29 |
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Stammgast
Registriert seit: 10.09.2010
Ort: Hamburg
Beiträge: 522
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Na, ich denke es geht schon auch um individuelle Schwierigkeiten.
An denen macht sich oft der eigentliche Konflikt fest - wenn es denn einen gibt. Ob das in diesem Fall hier zu klären ist, wage ich zu bezweifeln: Wir sind hier nämlich nicht vor dem Internetbetreuungsgericht, sondern eben in einem Forum. Und es ist gut, wenn jemand darauf achtet, daß die Angelegenheit nicht zu sehr polarisiert wird. Mein Vorschlag: Den ganzen thread nochmal in Ruhe lesen und dann überlegen, was wir hier sachlich klären können.
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Es ist kein Ding an sich weder gut noch schlecht. Unser Denken macht es erst dazu. Theophrastus Bombastus von Hohenheim
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#30 | |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 14.11.2010
Ort: Nürnberg...
Beiträge: 84
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Zitat:
Wenn Du von den "DENEN" als querulatorsch eingestuft wirst, dann ist das sicher durch das Mitstenografieren "wichtiger Informationen" von Dir gewiss beabsichtigt. Aber als pädagoisch geschulte Fachfrau wirst Du sicher von Deinen Wirkungen informiert sein und kannst nicht behaupten, Du wüsstest nicht und könntest nicht anders. Obwohl... natürlich kannst Du das behaupten.
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Es kann Nacht sein in neuhamsterdam...
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