Dies ist ein Beitrag zum Thema Sanktionen für Betreuten, weil er sich beschwert, bei Gericht im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
ich schildere mal ganz kurz so klar wie möglich den Sachverhalt:
Betreuter wohnt im Wohnheim, geht von sich aus ...
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#1 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 08.06.2009
Ort: Berlin
Beiträge: 144
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Hallo,
ich schildere mal ganz kurz so klar wie möglich den Sachverhalt: Betreuter wohnt im Wohnheim, geht von sich aus zum Amtsgericht und sagt, er will eine andere Betreuerin, mit der jetzigen sei er nicht zufrieden. Betreuer wird zu Gericht einbestellt und trifft sich anschließend mit dem Betreuten im Wohnheim und eröffnet ihm: Du mußt jetzt aus dem Wohnheim ausziehen, so geht es nicht weiter, Deine Eltern nerven Du kommst jetzt woanders hin, sowohl Arbeit als auch wohnen. Was wäre jetzt aus der Sicht des Betreuten zu bedenken ? und aus der Sicht der Eltern zu bedenken ? All diese Fragen hat Ruediger99 |
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#2 |
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Stammgast
Registriert seit: 07.03.2011
Beiträge: 560
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hallo Rüdiger,
da wäre doch der erste Schritt, das Amtsgericht über diese Äußerungen des Betreuers zu informieren. Außerdem sollte der Betreute die Leitung des Wohnheimes und der "Arbeit" Behinderten-werkstatt informieren. Wenn der betreute in beiden Instituionen gut integriertist, gibt es ja keinen sachlichen Grund die Einrichtung zu wechseln . Dies könnten die Einrichtungen auch dem Gericht mitteilen. wären doch gute Argumente für einen Betreuerwechsel. Der Betreuerwechsel ist durchzuführen, wenn der Betreute einen gleich geeigneten Betreuer vorschlägt, der zur Übergabe der Betreuung bereit ist. Vielleicht kann ja das Heim dem Betreuten eine person benennen, die der Betreut dann unverzüglich dem Betreuungsgericht mitteilen sollte. schöne Grüße fwu |
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#3 | |||
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,905
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Hallo zusammen,
bevor es etwas zu bedenken gibt wäre doch die gerichtliche Entscheidung zum gewünschten Betreuerwechsel abzuwarten meine ich. Der Teil fehlt hier. Wenn man sich zu der hier im Forum wiederholt gestellten Frage quer durchliest stellt sich der Sachverhalt so dar: Unfrieden zwischen den Eltern und dem Betreuer, nicht nur einmal sondern mehrmals. Stellenweise dann auch Betreuerwechsel. Problem ändert sich nicht, taucht immer wieder auf. Zitat:
Zitat:
Zitat:
Im "Betreuerhopping" liegt wohl nicht die Lösung des eigentlichen Problems. Gruss Michaela
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. |
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#4 |
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Berufsbetreuer
Registriert seit: 11.05.2009
Beiträge: 567
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Hallo,
ich sehe die Situation genau so wie Michaela. Ohne alle Fakten und Meinungen zu kennen, ist es sehr schwer eine objektive Beurteilung abzugeben. Wenn der Betreute sich "nur" über den Betreuer beschwert, wird das bei Gericht anders gewertet, als wenn er einen Antrag auf Ablösung stellt. Die Frage stellt sich mir natürlich auch, weshalb übernehmen nicht die Eltern die Betreuung? Vielleicht sollte man eine Gespräch aller Bedeiligten suchen. Betreuer, Eltern, Heim und Betreuter. Wenn möglich im Beisein des Rechtspflegers oder Betreuungsrichter. Gruß Heiner |
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#5 | |
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Club 300
Registriert seit: 18.03.2011
Beiträge: 371
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Zitat:
Im Übrigen Rüdiger, r u h i g B l u t, auch wenns schwer fällt! Was soll eigentlich ein Wohn-/Arbeitsplatzwechsel für den Betreuten bringen ? Der Betreute sollte wieder zum Betreuungsgericht gehen und fragen ! Am Besten jeden Tag - falls jeden Tag diesbezügliche Fragen sind ! Und immer durch den Rechtspfleger aufnehmen lassen. Dann irgendwann eine "Untätigkeitsklage" gegen das Betreuungsgericht. Geändert von stephan1 (12.08.2011 um 11:54 Uhr) |
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#6 |
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Club 300
Registriert seit: 18.03.2011
Beiträge: 371
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Der Betreute war beim Betreuungsgericht und hat sein Anliegen zur gerichtlichen Würdigung und Lösung dargelegt. Der Rechtspfleger hat hinsichtlich schreibende Hilfestellung geleistet.
Ob er ein ergänzendes Vorsingen oder Vortanzen des Betreuten hilfreich ist, sei bezweifelt. ![]() Selbstverständlich können Betreuungsgericht und Betreuer sich auf den Standpunkt stellen: "Wir verstehen dein Anliegen [des Betreuten] nicht". Dann aber bitte entsprechend schriftlich festhalten, dass man sich nicht in der Lage sieht entsprechend zu verfahren. Damit bekommt der Betreute ein Beschwerderecht eingeräumt und kann sich dorthin wenden. Unerträglich ist, dass man nichts macht ! Geändert von stephan1 (12.08.2011 um 12:30 Uhr) |
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#7 | |||
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Admin
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 1,585
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Moin Rüdiger
Zitat:
Das ist die Reaktion des Gerichtes darauf. Zitat:
Am besten nix, was die zwei Sachen durcheinander bringt. zu a: abwarten, weil das Gericht ihn wahrscheinlich noch mal anhören wird. zu b: den Betreuer nach den Gründen des Heimwechsels und nach Vorschlägen bzgl. der angedachten neuen Einrichtung fragen. Zitat:
Sollte man also besser lassen. Und zu Deiner Überschrift "Sanktionen für Betreuen, weil er sich beschwert, bei Gericht": Die Überschrift ist völlig irreführend, weil sie getrennt anzusehende Sachen miteinander in Verbindung bringt. Da solltest Du mit Deinen Fragen und Überschriften dazu schon etwas sorgfältiger umgehen, sonst helfen Dir die Antworten nicht weiter. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#8 | |
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Club 300
Registriert seit: 18.03.2011
Beiträge: 371
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Zitat:
Insofern macht bis zur Klärung m.E. keinen Sinn eine weitere Vorgehensweise mit der derzeitigen Betreuerin zu diskutieren. |
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#9 | |
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Admin/Dipl. Sozialarbeiter / Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Hessen
Beiträge: 1,155
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Zitat:
ich finde es mutig wenn du meinst hier für alle 3923 User des Forums sprechen zu können. Ich würde doch vorschlagen eigene Meinungen auch als solche in eine Diskussion einzubringen. Gruß, Andreas
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#10 |
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Club 300
Registriert seit: 18.03.2011
Beiträge: 371
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