Dies ist ein Beitrag zum Thema Was mache ich mit dem privaten Papierkram? im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
eine Mitarbeiterin des Sozialamtes hat mir erst kürzlich mitgeteilt, dass Sterbegeldversicherungen nicht zum anrechenbaren Vermögen gehören.
Gruß
heiner...
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#11 |
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Berufsbetreuer
Registriert seit: 11.05.2009
Beiträge: 567
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Hallo,
eine Mitarbeiterin des Sozialamtes hat mir erst kürzlich mitgeteilt, dass Sterbegeldversicherungen nicht zum anrechenbaren Vermögen gehören. Gruß heiner |
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#12 |
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Admin/Dipl. Sozialarbeiter / Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Hessen
Beiträge: 1,155
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Hallo Heiner,
das mag bei euch zutreffen sei froh drum. In der Regel werden diese Versicherungen hier nicht als Schonvermögen gewertet wenn sie noch zu Lebzeiten wieder aufgelöst werden können, leider ist genau dies ja bei den meisten Versicherungen der Fall. Das wäre ja auch ungefähr so wie wenn ich ein Sparbuch nehme und draufschreibe das es für den Todesfall ist. Dafür gilt ja auch kein besonderer Schutz. Gruß, Andreas
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