Dies ist ein Beitrag zum Thema Was mache ich mit dem privaten Papierkram? im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Mein Vater (58) muss in Kürze von der Reha in ein Pflegeheim umziehen und ich muss seine Wohnung auflösen.
Das ...
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#1 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 09.08.2011
Ort: Schleswig-Holstein
Beiträge: 5
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Mein Vater (58) muss in Kürze von der Reha in ein Pflegeheim umziehen und ich muss seine Wohnung auflösen.
Das ist sehr belastend für mich, da ich das Gefühl habe, sein Leben auszuradieren. Aber es führt kein Weg daran vorbei. Natürlich werde ich möglichst viel Privates in Heim mitgeben, damit er sich gut einleben kann. Aber was mache ich mit dem ganzen "Papierkram"? Er hat bestimmt 15 Aktenordner voller Unterlagen - was sich eben so in einem Leben ansammelt. (Berufsleben, Behören..) In meiner Studentenbude kann ich die nicht einlagern und ein Berufsbetreuer würde das ja auch nicht tun. Aber im Heim ist kein Platz dafür und ich kann wegen zukünftiger Anträge etc. doch nichts einfach so entsorgen.. Bin wirklich ratlos. |
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#2 |
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Einsteiger
Registriert seit: 27.04.2011
Beiträge: 19
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Dass ein Berufsbetreuer so etwas nicht aufbewahrt, stimmt so nicht.
Ich nehme in solch einer Situation alle Ordner mit, verbringe ein Wochenende damit, alles zu sichten: wichtige Dinge werden behalten und in "mein" Ordnungssystem gebracht, so dass ich sie jederzeit wiederfinde, persönliche wichtig erscheinende Dinge (Erinnerungen, Zeugnisse, etc.) gebe ich den Angehörigen und lasse die dann entscheiden, ob sie es aufbewahren wollen. Wenn Dein Vater nicht ganz unvermögend ist und Du Dich wirklich nicht entscheiden kannsr, etwas wegzuwerfen: Schließfächer bei Banken zu mieten ist gar nicht teuer.... Wenn Du ansonsten selbst gern die gesetzliche Betreuung des Vaters übernehmen willst, scheitert das dann nicht am Platzproblem einer Studentenbude |
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#3 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 09.08.2011
Ort: Schleswig-Holstein
Beiträge: 5
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Hallo Hirni
![]() Leider hat mein Vater keine Rücklagen und so werden ihm im Heim nur die ~95 € Taschengeld des Sozialamtes bleiben. Ich würde gerne eine Garage o.ä. anmieten und seine halbe Wohnung einlagern, damit er mir selbst mitteilen kann, was er behalten will, sobald er wieder sprechen kann (falls das irgendwann passiert) - aber dafür ist leider einfach kein Geld da. Gut, also werde ich gezwungenermaßen großzügig aussortieren und den "wichtigen Rest" bei mir unterbringen. |
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#4 |
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Stammgast
Registriert seit: 29.12.2010
Ort: OWL
Beiträge: 512
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Moin,
alternativ zu Deiner Wohnung könntest Du die Sachen auch bei Verwandten, oder guten Freunden zwischenlagern. Wenn das Heim und dessen Hausmeister "nett" sind, könnten dort im Keller bestimmt auch 10 Bananenkisten für 3-4 Monate abgestellt werden. Je nach dem wie das Heim gestaltet ist, können in den Gemeinschaftsräumen auch zB eigene Sessel gestellt werden, so dass nicht nur das Zimmer mit vertrauten Gegenständen möbliert ist. In Bezug auf den gragenfüllenden Hausrat solltest Du schauen, wie es mit Deinem Vater weitergehen wird und ob es Sinn macht die Möble kostenintensiv in einer Garage einzulagern - so schwer dies auch ist. Viele Grüße! |
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#5 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 04.02.2011
Beiträge: 41
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Wichtig wäre
-der aktuelle Rentenbescheid ( Falls schon Rente besteht ) - oder Rentenverlauf ( Auch die, die jeder Arbeitnehmer ca alle 2 Jahre zugeschickt bekommt ) kann wertvoll sein, wenn eine Rente beantragt werden muss - Hausratversicherung kann gekündigt werden, vielleicht ist der Versicherungsschein noch da ? - Lebensversicherung ? Bei einer eventuellen Kündigung wollen die manchmal den Orginalversicherungsschein oder den Vertrag ruhen lassen weil die Beiträge meist nicht mehr bezahlt werden können. - Unfallversicherung ? Sehen ob die überhaupt was geben würden, wenn sich der Versicherte im Heim mit einer Pflegestufe befindet - Sterbekasse ? -Bestehen noch Vereinsmitgliedschaften ? z.B. Gewerkschaft . Je nachdem kann der monatliche Beitrag gesenkt werden. Manche Gewerkschaften geben im Sterbefall etwas Geld für Beerdigungskosten, daher würde ich das nicht kündigen. Das Tresorfach welches mein Vater hat, kostet ca 35 Euro im Jahr.. |
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#6 |
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Einsteiger
Registriert seit: 02.08.2011
Beiträge: 12
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Das ist wirklich eine schwierige Situation. Ich würde bei dem Papierkram so vorgehen, offensichtlich bedeutungsloses - wie z.B. Werbeschreiben oder ähnl. - entsorgen.
Alles, bei dem Du nicht sicher bist einscannen und auf CD speichern. Am besten auch die Papiere, bei denen du sicher bist, dass sie noch gebraucht werden. Das ist am Ende wahrscheinlich einfacher als das "vielleicht benötigte" nochmal von dem "auf jeden Fall benötigte" zu trennen. Aber das, was offensichtlich wichtig ist in Papierform erhalten und alles auf wenige Ordner komprimieren. So, würde ich es machen. |
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#7 |
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Einsteiger
Registriert seit: 19.01.2009
Ort: Sarstedt
Beiträge: 10
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Hallo
Sterbekasse ? betreff Sterbeversicherung kann ich mitteilen das die Sterbegeldversicherung meiner Schwiegermutter bei Heimunterbringung sofort von der Berufsbetreuerin gekündigt wurde.Aus der Wohnung hat sie nur das wichtigste in den neuen Lebensabschnitt mitbekommen ,die Wohnung wird nun vom Ordnungsamt geräumt. Den privaten Papierkram hab ich der Berufsbetreuerin ausgehändigt nur das Stammbuch hab ich behalten. Gruß kalberlah |
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#8 |
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Einsteiger
Registriert seit: 27.04.2011
Beiträge: 19
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Mit welcher Begründung wurde die Sterbegeldversicherung gekündigt ? Wurde das Geld fürs Heim benötigt ?
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#9 |
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Einsteiger
Registriert seit: 19.01.2009
Ort: Sarstedt
Beiträge: 10
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Hallo
laut Betreuerin hat das Sozialamt die Kündigung der Sterbegeldversicherung verlangt da das Geld mit in die Heimkosten fließt nur das Schonvermögen 2600 Euro verbleiben. Ich habe jetzt da wir keine Bestattungsvorsorge treffen können im Heim angeordnet das das Ordnungsamt zuständigt ist. Gruß kalberlah |
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#10 | ||
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Admin/Dipl. Sozialarbeiter / Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Hessen
Beiträge: 1,155
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Zitat:
das Problem bei Sterbegeldversicherungen ist, das sie auch vorzeitig wieder aufgelöst werden können. Sie werden daher von vielen Behörden als nicht geschütztes Vermögen gerechnet, wenn das Gesamtvermögen 2600 € überschreitet. Sinniger ist in solchen Fällen ein Treuhandvertrag mit dem Bestatter da dieser nicht mehr aufgelöst werden kann. Zitat:
Gruß, Andreas
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