Dies ist ein Beitrag zum Thema Nachlassverzeichnis bei Tod des Betreuten im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Wer muss bei Beendigung der Betreuung durch den Tod des Betreuten das Nachlassverzeichnis erstellen? Obliegt diese Aufgabe noch dem Betreuer ...
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Registriert seit: 13.09.2010
Ort: BaWü
Beiträge: 8
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Wer muss bei Beendigung der Betreuung durch den Tod des Betreuten das Nachlassverzeichnis erstellen? Obliegt diese Aufgabe noch dem Betreuer für Vermögensangelegenheiten oder ist das die Pflicht des Erben?
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Admin
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 1,585
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Moin Ellen
Das Nachlassverzeichnis ist Sache der Erben. Als Betreuerin mußt Du allerdings eine abschließende Rechnungslegung gegenüber dem Gericht erstellen. Wenn Du die Erben kennst (bzw. sogarüberhaupt) hast Du Ihnen alle Unterlagen herauszugeben. Der abschliessenden Rechnungslegung können die Erben den Vermögensstand für das Nachlassverzeichnis entnehmen, das ja auch zum Zeitpunkt des Todestages erstellt werden muss. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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