Dies ist ein Beitrag zum Thema Besuchsdienst für Heimbewohner im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Sehr gute Information:
§ 87b SGB XI Vergütungszuschläge für Pflegebedürftige mit erheblichem allgemeinem Betreuungsbedarf ( § 87b SGB XI Vergütungszuschläge für ...
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#11 |
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Club 300
Registriert seit: 18.03.2011
Beiträge: 371
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Sehr gute Information:
§ 87b SGB XI Vergütungszuschläge für Pflegebedürftige mit erheblichem allgemeinem Betreuungsbedarf (§ 87b SGB XI Vergütungszuschläge für Pflegebedürftige mit erheblichem allgemeinem Betreuungsbedarf) |
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#12 |
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Held der Arbeit
Registriert seit: 25.08.2010
Ort: Düsseldorf
Beiträge: 420
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Moin!
Beim § 87b muss m.E. das Vermögen unter EUR 10.000 sein...ist das richtig? Thorsten
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#13 |
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Admin/Dipl. Sozialarbeiter / Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Hessen
Beiträge: 1,155
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Hallo Thorsten,
Soweit mir bekannt ist besteht keine derartige Einschränkung. Woraus sollte die sich ergeben. Es handelt sich ja nicht um Sozialleistungen sondern um Leistungen der Pflegekasse. Gruß, Andreas
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#14 |
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Einsteiger
Registriert seit: 15.08.2011
Beiträge: 21
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(2) Der Vergütungszuschlag ist von der Pflegekasse zu tragen ... Die Heimbewohner und die Träger der Sozialhilfe dürfen mit den Vergütungszuschlägen weder ganz noch teilweise belastet werden.
Interessant was Ihr hier so schreibt, ich spiele schon länger mit dem Gedanken im Altersheim nebenan ehrenamtlich tätig zu werden. bye Myri |
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#15 | |
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Held der Arbeit
Registriert seit: 25.08.2010
Ort: Düsseldorf
Beiträge: 420
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Zitat:
...wenn nicht, werde ich nächste Woche doch mal den Antrag stellen!
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#16 | |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 04.02.2011
Beiträge: 41
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Zitat:
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#17 |
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Club 300
Registriert seit: 18.03.2011
Beiträge: 371
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Bei uns gibt es Heime für Demenzkranke.
Bekommen die dann nichts, weil im Preis All-Inklusiv ? |
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#18 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 17.05.2011
Beiträge: 135
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@stephan 1
Eher im Gegenteil. Die Heime, die sich auf Demenzkranke spezialisieren, sind meist diejenigen, die diese Alltagsbetreuer als Vollzeitkräfte einstellen, bzw. Altenpflegerinnen in Richtung Demenzbetreuung spezialisieren lassen, damit sie hier auch "therapeutisch" arbeiten können, wie z.B. Biographiearbeit, Ergotherapeutisch, Alltagsbegleitung. Mit "mal eben ein bisschen plaudern mit den Senioren" ist es bei Demenzkranken nun mal nicht getan, in der Ausbildung der Alltagsbegleiter wird intensiv gelernt, wie der Zugang zu den Menschen gefunden werden kann, wie das Krankheitsbild aussieht und sich entwickelt usw. Geändert von EFB (16.08.2011 um 23:01 Uhr) |
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#19 | |
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Held der Arbeit
Registriert seit: 25.08.2010
Ort: Düsseldorf
Beiträge: 420
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Zitat:
Hast Recht!...in der RUB kannte das auch Niemand! Dort war die Vermutung, dass die Einrichtung den Antrag mit dem auf Pflegewohngeld verwechselt haben könnte...dort soll es die 10T-EUR-Regelung geben! Schönen Feierabend allerseits! Thorsten
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