Dies ist ein Beitrag zum Thema Besuchsdienst für Heimbewohner im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Die Hauptbetreuerin hat für den Betreuten, der an Demenz vom Typ Alzheimer erkrankt ist und in einem Pflegeheim lebt, einen ...
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#1 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 13.09.2010
Ort: BaWü
Beiträge: 8
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Die Hauptbetreuerin hat für den Betreuten, der an Demenz vom Typ Alzheimer erkrankt ist und in einem Pflegeheim lebt, einen Besuchsdienst vorgeschlagen, da sich die Demenz in den letzten Monaten verschlechtert hat.
Meine Fragen dazu: 1.Welche berufliche Qualifikation hat der Besuchsdienst? 2.Wie wird gegenüber der Betreuerin nachgewiesen, dass der Besuchsdienst auch wirklich vor Ort war? Welche Kontrolle hat die Betreuerin? |
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Angehörige mit Vorsorgevollmacht
Registriert seit: 12.11.2008
Beiträge: 285
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Hallo Ellen,
ein Besuchsdienst ist doch eine feine Sache. Im Heim meines Vaters gab es eine Tabelle, darin wurde der Besuchsdienst täglich aufgeführt. Eine Qualifikation? Was benötigt man um mit Menschen zu erzählen, spazieren zu gehen und vorzulesen? Außer natürlich viel Zeit. ![]() Liebe Grüße Lisa |
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#3 |
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Club 300
Registriert seit: 18.03.2011
Beiträge: 371
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Hallo Lisa,
klasse Sache. Weist, wie man das finanzieren kann (wer zahlt für sowas?) ? Liebe Grüsse |
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#4 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 04.02.2011
Beiträge: 41
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In dem Heim wo ich arbeite, gibt es auch Ehrenamtliche die so einen Besuchsdienst tätigen..
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#5 | |
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Club 300
Registriert seit: 18.03.2011
Beiträge: 371
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Zitat:
Könntest du mehr Informationen geben ? Z.B. - Welche "Besuchsrechte" haben diese ehrenamtliche Besuchsdienste ? - Gibt es auch "BerufsBesuchsDienstleister"? - Dürfen Besuchsdienste auch was mitbringen (Zeitung, Lebensmittel, ...) ? - Dürfen Betreute das Heim mit dem Besuchsdienst verlassen (z.B. Kinobesuch) ? |
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#6 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 04.02.2011
Beiträge: 41
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> Welche "Besuchsrechte" haben diese ehrenamtliche Besuchsdienste
Das sind zumeist Leute die Freizeit haben und fest im Heimbetrieb eingebunden sind, das Personal weiß ja wer entsprechend eine Begleitung annehmen würde. Manchmal machen diese ehrenamtlichen Damen auch mit dem Bewohner einen Arztbesuch. - > Gibt es auch "BerufsBesuchsDienstleister"? Wüßte ich nicht, wäre vielleicht eine Marktlücke ? -> Dürfen Besuchsdienste auch was mitbringen (Zeitung, Lebensmittel, ...) ? Ja, das wird dann mit dem Bewohner abgesprochen, meistens bittet ja der Bewohner um diese Gefälligkeit. - > Dürfen Betreute das Heim mit dem Besuchsdienst verlassen (z.B. Kinobesuch) ? Ja oder einfach mal in die Innenstadt fahren. In dem Heim sind seit Jahren diese ehrenamtlichen Leute dabei, leider werden das auch immer weniger. Oft liegt es aber auch am Heim solche Strukturen zuerhalten. |
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#7 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 13.09.2010
Ort: BaWü
Beiträge: 8
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Ich habe die Hauptbetreuerin in Vermögensangelegenheiten so verstanden, dass der Besuchsdienst aus dem Vermögen des Betreuten bezahlt wird, deshalb meine Frage nach der Qualifikation des Besuchsdienstes. Bei einem rein ehrenamtlichen Besuchsdienst (wie z.B. die "Grünen Damen" im Krankenhaus) würde ich nicht nach der Qualifikation fragen, weil es ja im Grunde ein Nachbarschaftsdienst ist.
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#8 |
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Admin/Dipl. Sozialarbeiter / Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Hessen
Beiträge: 1,155
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Hallo Ellen S.,
da ein Besuchsdienst keine festgelegten Vorraussetzungen hat macht es wenig Sinn im Forum zu fragen welche Qualifikation der konkrete Besuchsdienst mitbringt. Da solltest du mal die Betreuerin fragen welche den Besuchsdienst organisiert hat. Sie sollte es ja wissen. Auch den Nachweis der Besuchsstunden muss sie ja irgendwie nachweisen wenn sie bei der Rechnungslegung die Ausgaben begründen will. Gruß, Andreas
__________________
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#9 |
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Club 300
Registriert seit: 18.03.2011
Beiträge: 371
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Eine ev. Finanzierung über Eingliederungshilfe kann ich erst am Donnerstag klären.
Das DRK teilt mit, dass es berufmässig Besuchsdienste über den Topf Verhinderungspflege macht. Das MDK spielt dabei eine Rolle. |
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#10 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 17.05.2011
Beiträge: 135
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Es gibt auch den besonders ausgebildeten
Alltagsbegleiter/in (Dementenbetreuung/Präsenzkraft nach § 87b SGB XI) der durchaus auch selbstständig tätig sein kann, und seine Dienste auf Honorarbasis zur Verfügung stellt. Zu m Berufsbild und Ausbildung siehe hier: Alltagsbegleiter nach § 87b - DPP | Deutsches Pflegeportal Einige Heime haben in Teilzeit oder als 400 € Kraft diese Alltagsbegleiter bereits eingestellt, wenige in Vollzeit. |
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