Zitat:
Zitat von Ruediger99
dass Betreuter beim Betreuungsgericht war und nun wissen möchte, wie es weiter geht und wie er es rüberbringen kann, dass eine Person seines Vertrauens mit angehört wird, ihm hilft, seine Interessen durchzusetzen. fragt Ruediger
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Hallo Rüdiger ,
die Interessen des Betreuten vertritt der gerichtlich bestellte Betreuer innerhalb seiner Aufgabenkreise. Genau dafür wird er ja bestellt. Reichen die Aufgabenkreise nicht aus, können die erweitert werden. Gibt es Schwierigkeiten mit der Vertretung der rechtlichen Interessen des Betreuten, sollte man sich mit konkreten Angaben an das Gericht wenden und hier Hilfe einfordern. Können Probleme oder Konflikte nicht behoben werden, hilft manachmal auch ein Betreuerwechsel.
Gruß andre
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Innerhalb seines Aufgabenkreises hat der Betreuer dazu beizutragen, dass Möglichkeiten genutzt werden, die Krankheit oder Behinderung des Betreuten zu beseitigen, zu bessern, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder ihre Folgen zu mildern.(§ 1901 Abs. 4 BGB)
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