Dies ist ein Beitrag zum Thema Wer informiert Betreute über deren Rechte / Verfahrensabläufe ? im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo alle zusammen,
Wer informiert Betreute über ihre Rechte / Verfahrensabläufe ?
Es ist schon für mich schwer, mich zu ...
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#1 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 08.06.2009
Ort: Berlin
Beiträge: 144
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Hallo alle zusammen,
Wer informiert Betreute über ihre Rechte / Verfahrensabläufe ? Es ist schon für mich schwer, mich zu informieren, wie die Verfahrensabläufe sind, welche Gesetze wann und ob überhaupt greifen. Deshalb stelle ich meine Fragen hier an das Forum. § 279 FamG: (1) Das Gericht hat die sonstigen Beteiligten vor der Bestellung eines Betreuers oder der Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts anzuhören. (3) Auf Verlangen des Betroffenen hat das Gericht eine ihm nahestehende Person anzuhören, wenn dies ohne erhebliche Verzögerung möglich ist. Der Betroffene muß wissen, dass er verlangen kann, dass ..... anzuhören ist. Woher soll er das wissen, wer sagt ihm das ? Wer erklärt ihm den Verfahrensablauf ? Und letztendlich, wenn er sprachlich nur stolperig rüberkommt, sich dabei verheddert, zwar weiß, was er sagen will, aber z. B. vor Aufregung konfus ist. Und dann die Frage, wie teilt er der Betr.behörde oder Betr.Gericht mit, wenn er immobil (Rollstuhl) ist, nicht lesen und schreiben kann ... Wer geht mit ihm hin ? Wer liest ihm die Post vom Betr.Gericht / Betr.Behörde vor und stellt sicher, dass dies auch geschieht ? Aus der Sicht des Betreuten ist es ganz schön schwierig, seine Wünsche ( an der richtigen Stelle) zu äußern und der Möglichkeit einer Bevormundung zu entgehen ... MfG Ruediger |
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#2 |
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Einsteiger
Registriert seit: 27.04.2011
Beiträge: 19
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Bei uns im Kreis arbeiten bei der Betreuungsbehörde fast ausschließlich Sozialarbeiter. Die erklären dem Betreuten schon recht ausführlich, was auf ihn zukommt und erheben in Absprache mit dem Betreuten/ seiner Familie/ dem Heim - eben seinem Umfeld - sehr genau, welche Bereiche in der Betreuung angeordet werden sollten und in welchen Bereichen er gut selbst handeln kann.
Ich kann jetzt nur von mir reden: wenn die Betreuungsbehörde mich vorschlagen möchte, gehe ich erst einmal hin, stelle mich vor und erkläre nochmals, wie ich in der Betreuung vorgehen möchte und wie sie ganz praktisch aussehen kann/wird. Wenn die "Chemie" zwischen uns stimmt, dann wird das von beiden Seiten (also von mir und dem Betreuten separat)der Betreuungsbehörde mitgeteilt. Diese schlagen mich dann vor und dann ist ja auch noch der Anhörungstermin mit dem Notar, der nochmals alles erklärt. Ich denke, das sind schon mal ganz gute Anfangsvoraussetzungen für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit. Was dann im Einzelfall vielleicht auch gegen den Willen des Betreuten vom Betreuer gemacht werden muss, das kann man natürlich zu dem Zeitpunkt noch nicht voraussehen. Bisher konnte ich solche Dinge zum Glück immer erklären, der Betreute wusste, dass ich dabei sein Wohl im Auge habe und ihm keins "reinwürgen " will und es belastete unser Verhältnis dadurch zum Glück nicht. Wenn dem einmal so wäre, so würde ich auf jeden Fall den Betreuten darauf aufmerksam machen, dass er sich "gegen mich wehren" kann, dass er jederzeit beim Notar nachfragen oder im schlimmsten Fall einen Betreuerwechsel beantragen kann. Denn wenn der Betreute einem ständig misstraut, wird die Arbeit auch für den Betreuer sehr schwierig. Wenn sich jemand nicht (mehr) äußern kann, ansonsten aber bei klarem Verstand ist: schwierig !!! Wenn ein Umfeld da ist, kann man ja leichter in Erfahrung bringen, was der mutmaßliche Wille ist. Wenn dieses Umfeld jedoch ganz fehlt, hilft nur Einfühlungsvermögen. Ich hatte diese Situation zum Glück noch nie, aber ich denke, ich würde mich dann auch fragen "Was würde ich wollen." Ob das richtig ist, weiß ich nicht, aber wessen Maßstäbe sollte ich da sonst ansetzen ??? Ich denke aber, dass diese Fall wirklich eher selten ist. Mit ein bißchen Phantasie ist doch nur selten gar keine Kommunikation möglich. |
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#3 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 12.07.2011
Ort: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 65
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Ich habe die Erfahrung gemacht, daß die Betreuten nur unzulänglich informiert sind; deshalb führe ich bei Übernahme eine neuen Betreuung selbst noch ein Gespräch hinsichtlich der Rechte/Pflichten;
vor allem müssen die vermögenden Betreuten vorher wissen, daß sie die Kosten der Betreuung tragen; anfangs hat das sehr unangenehme Situationen mit sich gebracht, wenn der erste Vergütungsbeschluß an die Betreuten gesandt wurde, manche Betreuten wollten dann nicht zahlen, weil sie davon keine Kenntnis hatten; eine Kollegin ist gerade 6 Wochen im Urlaub (na ja, ausnahmsweise, wegen der großen Entfernung des Urlaubszieles); ihre vermögende Betreute weigert sich deshalb, für diese Zeit die Vergütung zu zahlen, weil sie tatsächlich nicht "tätig" ist; allerdings ist dieser Umstand nun mal der Pauschale geschuldet; das gleiche trifft bei Krankheit des Betreuers zu, auch da muß der Betreute zahlen; und letztendlich ist es Sache des Betreuers, wie er seine Arbeit organisiert, es fragt auch keiner, ob wir am Wochenende arbeiten.... außerdem stelle ich auch vorher klar, daß ich kein "Dienstleister" bin und dementsprechend den Betreuten nicht zu Terminen fahre, auch keine Wäsche in die Einrichtung/Heim bringe, nicht einkaufe usw.; das ist auch für Angehörige wichtig, die oft in dem Betreuer einen "Rundum-Versorger" sehen; sie sollten wissen, daß Betreuer nur rechtliche Dinge klären; durch den Personalabbau in Heimen, Krankenhäusern usw. wird verstärkt versucht, soziale Aufgaben auf den Betreuer abzuwälzen; - wehret den Anfängen - |
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#4 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 08.06.2009
Ort: Berlin
Beiträge: 144
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Hallo Omadoro,
Nein, BB sollen keine sozialen Aufgaben übernehmen, denke ich. § 279 besagt, dass auf Verlangen .... der Betreute sich weitere Personen seines Vertrauens hinzuziehen darf. WEM soll er das sagen ? Und wer leitet dies in die Wege bzw. weiter ? fragt Ruediger |
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#5 |
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Berufsbetreuer
Registriert seit: 21.02.2008
Ort: Dieburg
Beiträge: 252
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Wer eine Betreuung bekommt, wird auch vom Gericht angehört. Auch wenn dies zuweilen erst nachträglich passiert. Da kann er sagen, was seine Wünsche sind. Er kann auch sonst jederzeit in seiner Betreuungssache beim Gericht vorsprechen. Der Betroffene ist auf jeden Fall verfahrensfähig. Man wird ihm zuhören, gleich, ob er sich telefonisch, schriftlich oder telefonisch meldet. Wer sich nicht äussern kann, bekommt auf alle Fälle einen Verfahrenspfleger. |
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#6 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 12.07.2011
Ort: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 65
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genau; der Verfahrenspfleger ist "das Sprachrohr" des Betreuten;
allerdings kann er nicht tatsächlich tätig werden, sondern nur das Anliegen des Betreuten weiterleiten. |
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#7 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 08.06.2009
Ort: Berlin
Beiträge: 144
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Hallo Omadoro,
es gibt keinen Verfahrenspfleger. Stand der Dinge ist nach wie vor, dass Betreuter beim Betreuungsgericht war und nun wissen möchte, wie es weiter geht und wie er es rüberbringen kann, dass eine Person seines Vertrauens mit angehört wird, ihm hilft, seine Interessen durchzusetzen. BB scheint "verschnupft" zu sein, außerdem ist er ja auch Ziescheibe der Kritik. Es soll einen Brief geben, vom Betreuungsgericht an Betreuten ins Wohnheim, in welchem der momentane Verfahrensablauf beschrieben stünde ... Nur wurde dieser Brief bis jetzt "veschwiegen" und nicht weitergeleitet. Konkrete Frage: kann die Vertrauensperson sich direkt mit Betreuungsbehörde i. V. setzen, ohne sich dem Verdacht der Manipulation auszusetzen ? fragt Ruediger |
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#8 | |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 14.11.2010
Ort: Nürnberg...
Beiträge: 84
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Zitat:
Wenn ich mal eine Meinung loslassen darf: Deine Frage ist sehr naiv. Ich hoffe wenigstens, das war Absicht. Sei einfach nur Mutter, Rüdiger99.
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Es kann Nacht sein in neuhamsterdam...
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#9 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 14.08.2011
Beiträge: 87
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Meine Vermutung, wie BB mit dem Briefgeheimnis (natürlich ganz legal) so umgehen dürften, habe ich beim Thema Telekommunikation …. heute zum besten gegeben neuhamsterdam.
Also ganz locker bleiben ![]() Gruß Ralf |
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#10 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 08.06.2009
Ort: Berlin
Beiträge: 144
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Hallo,
also, der bisher "unterschlagene" Brief vom Betreuungsgericht wurde aufgrund meiner Intervention an den Betreuten ausge- händigt.... Drin steht nur, dass die Sache der Betreungsbehörde übergeben wurde. Mehr nicht. Über den Verfahrensablauf wird nix berichtet. Betreuter hängt also nach wie vor "in der Luft" und muß abwarten .... Ich habe als Familie Antrag auf Anhörung bei der Betreuungsbehörde gestellt und noch keine Reaktion erhalten. BB will (natürlich) nicht mit mir sprechen (hatte BB brieflich um ein Gespräch gebeten, vor über einem Monat).... Was läuft jetzt ab ? Wie geht es weiter ? Hier fehlen mir einfach die Praxis-Kenntnisse im Betreuungsverfahren. Hoffe auf Antwort Gruß Ruediger |
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