Dies ist ein Beitrag zum Thema begleitung zum arzt im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
darf ein betreuer einem zum arzt begleiten. meine letzten beiden betreuerinnen haben immer gesagt, sie wären nicht versichert und dürften ...
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#1 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 11.04.2011
Beiträge: 5
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darf ein betreuer einem zum arzt begleiten. meine letzten beiden betreuerinnen haben immer gesagt, sie wären nicht versichert und dürften mich nicht im auto mitnehmen.
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Berufsbetreuer
Registriert seit: 11.05.2009
Beiträge: 567
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Hallo,
Stimmt. Begleiden schon aber nicht transportieren. Ist jedoch nicht notwendigermaßen die Aufgabe des rechtlichen Betreuers. Ich mache das nur, wenn Entscheidungen anstehen, ich die Gesundheitsfürsorge habe und ein Gepräch mit dem Arzt für meine Meinungsfindung notwendig ist. Gruß Heiner |
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#3 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 07.03.2011
Ort: Sachsen
Beiträge: 50
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Hallo,
ich sage gleich zu Beginn der Betreuung, dass dies nicht meine Aufgabe ist. Ich biete immer an die Fahrten zu organisieren. Wenn ich an die Wartezeit beim Arzt denke, nein danke. Ich habe einen ortsansässigen Seniorenbegleitdienst gefunden, den ich kurz über den anstehenden Termin informiere, der holt die Klienten ab und bringt sie sicher wieder zurück und schickt mir dann eine Rechnung. Ich habe mich bei ihm vorgestellt und auch dass die Betreuten leider nicht immer die saubersten sind. Er hat damit kein Problem. Klappt super, kann ich nur empfehlen. Er macht auch Pauschalpreise für Wartezeiten. So dass die Beträge auch für die Klienten bezahlbar bleiben. Liebe Grüße. |
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#4 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 12.07.2011
Ort: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 65
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Ich weise auch immer darauf hin, daß ich keine Begleitung übernehme; wenn Entscheidungen notwendig sind, fahre ich separat zum Arzt, vieles kann man auch per Telefon/Fax erledigen; Diskussionen gibt es immer wieder mit Krankenhäusern, weil die Ärzte in jedem Fall den Betreuer vor Ort haben wollen, auch wenn der Betreute einwilligungsfähig ist; dann weise ich darauf hin, daß ich die Zustimmung für den Betreuten nur dann ersetzen darf, wenn er nicht einwilligungsfähig ist; dies muß der Arzt selbst feststellen und mir schiftlich vorlegen, ansonsten sehe ich mich nicht zuständig; eine ganze Reihe meiner Betreuten kann durchaus selbst über ärztl. Behandlung entscheiden;
zu den Arztfahrten im Heim gibt es ein aktuelles Urteil vom LG Stuttgart (AZ finde ich gerade nicht); das Heim muß den Transport (kostenlos) übernehmen, gern wird versucht, auch das auf den Betreuer abzuwälzen; sorge am besten von Anfang an für Klarheit und laß dich auf keine Diskussion ein; daß Betreuer bei Fahrten mit Betreuten nicht versichert sind, stimmt ebenfalls. |
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#5 |
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"Nervensäge" vom Dienst
Registriert seit: 08.12.2008
Beiträge: 441
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Na da darf ich wohl dem Himmel danken, dass meine Betreuerin das alles macht!
![]() Sie begleitet mich zum Arzt, holt mich von daheim ab und bringt mich auch wieder zurück. Sie hat übrigens ne Zusatzversicherung abgeschlossen und darf Betreute transportieren. Derzeit fährt sie sogar 1x Woche mit mir einkaufen, da wir iMo mit dem Pflegedienst im Clinch liegen, der nicht ausreichend Getränke einkaufen will. Manche stellen sich hier aber auch an .... Kopfschüttelnde Grüsse, MurphysLaw |
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#6 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 12.07.2011
Ort: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 65
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handelt es sich um eine ehrenamliche oder Berufsbetreuerin?
Wenn man von seiner Arbeit leben muß, kann man sich das gar nicht leisten; die Pauschale deckt so schon kaum alles ab, was man leistet; ich führe im Schnitt immer so ca. 45 Betreuungen, wenn ich da noch mit den Betreuten einkaufen wollte, oder Ärzte aufsuchen.... das geht gar nicht. genieße deinen Sonderstatus und das Wochenende |
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#7 |
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Admin
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 1,585
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Hallo Murphy
Omadoros Frage nach der Ehrenamtlichkeit/Professionalität Deiner Betreuerin ist durchaus berechtigt. Die ganzen Dienste, die Du von Deiner Betreuerin schilderst, kann sich ein Berufsbetreuer, der von seiner Arbeit leben muss einfach nicht leisten - oder er will unbedingt hungern. Ein anderer Gedanke ist allerdings: Wenn eine Betreuung abgearbeitet ist und kaum noch was zu arbeiten anliegt, dann sind wir Berufsbetreuer gehalten dem Gericht mitzuteilen, ob die Betreuung nicht auch ehrenamtlich geführt werden kann. Die Pauschalisierung hat zwar das Mitteilungsbedürfnis ordentlich gebremst, aber die Gerichte sagen auch: Halt, nicht so viel, wir haben keine Ehrenamtlichen, die diesen Job übernehmen wollten. Noch ein Gedanke: Ich habe eigentlich gerne Betreuungen an Ehrenamtliche abgegeben. Insbesondere dann, wenn diese nicht oder nicht mehr in ihrer Wohnung leben konnten und in ein Heim umgezogen sind. Da gab es nach einer Weile nicht mehr viel zu tun - und gemütliches Kaffeetrinken wurde vom Gericht nicht bezahlt. In diesen Fällen waren die Betreuten wirklich besser bei Ehrenamtlichen aufgehoben, die viel mehr Zeit hatten und haben um sich zu kümmern. Die Betreuung wurde/wird dadurch ein wenig zu einem Geben und Nehmen bzw. gegenseitigen Betreuen, weil auch die Ehrenamtlichen nicht nur was für Ihre Pfadfinderehre (1 gute Tat...) sondern auch für die eigenen Sozialkontakte tun konnten. Ich hoffe, das nimmt mir jetzt keiner Übel wg. der etwas blumigen Formulierung, aber das Faktum an sich finde ich durchweg positiv. Ein schönes Wochenende wünscht Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#8 |
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"Nervensäge" vom Dienst
Registriert seit: 08.12.2008
Beiträge: 441
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Hallo!
Es handelt sich um eine Berufsbetreuerin mit rund 60 Betreuten und sie fährt mit allen ständig zu Ärzten (auch mit 3 und mehr Std Wartezeit). Um dem allen gerecht zu werden, hat sie im Laufe der Zeit 2 Schreibkräfte angestellt, die ihr viel Schreibarbeit abnehmen und so das Büro am Laufen halten. Ihr Arbeitstag beginnt in der Regel um 6 Uhr früh und ist gegen 20 Uhr ohne Pause zuende. Gruss, MurphysLaw P.S.: Wie handhabt ihr es, wenn der MDK zur Pflegestufeneinstufung kommt? Seid ihr dann vor Ort oder glänzt ihr auch hier durch Abwesenheit? Geändert von MurphysLaw (20.08.2011 um 15:39 Uhr) |
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#9 | |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 06.02.2009
Beiträge: 116
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Zitat:
Es ist genausowenig Auftrag des gerichtlich bestellten Betreuers, Betreute zum Arzt zu fahren oder für sie Einkaufen zu gehen, wie es beispielsweise Aufgabe eines Arztes ist, den Wohngeldantrag für seine Patienten auszufüllen. Und bei der MDK- Begutachtung sollte jemand anwesend sein, der davon Ahnung hat, in der Regel ein Vertreter des Pflegedienstes. Wenn zwingende Gründe oder ein besonderes Interesse vorliegen, die die Anwesenheit des Betreuers sinnvoll erscheinen lassen - bitteschön. Dies ist aber, wenn wir ehrlich sind, die Ausnahme und nicht die Regel. Genau jener Typus "Berufsbetreuer", der nicht weiß, wo seine Profession beginnt und wo sie endet, der sich in alles reinhängt und danach giert, Arzt, Apotheker, Fahrdienst und Friseur in einem zu sein, trägt leider nicht wenig zum halbseriösen Schmuddelimage unseres Berufszweiges bei. v. |
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#10 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 12.07.2011
Ort: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 65
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Damit hast du den Nagel auf den Kopf getroffen!!!
Solche Betreuer schüren auch die falsche Erwartungshaltung anderer Betreuter und Einrichtungen; immer wieder bekommen ich vorgehalten: aber andere Betreuer machen dies, und das.... aus meiner Sicht ist das ein ganz unprofessionelles und ungesundes Verhalten; wenn die Betreuerin auch noch die Bürokräfte zahlt und ihre Freizeit opfert, hat sie definitiv ihre eigentliche Aufgabe nicht verstanden; |
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