Dies ist ein Beitrag zum Thema Wohnen im Haus der Betreuten im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
ich habe nun die Betreuung meiner Mutter übernommen und da ich nun im Wohnhaus meiner Mutter lebe, wurde mir ...
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#1 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 18.08.2011
Beiträge: 3
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Hallo,
ich habe nun die Betreuung meiner Mutter übernommen und da ich nun im Wohnhaus meiner Mutter lebe, wurde mir diesbezüglich eine Ergänzungsbetreuerin zur Seite gestellt. Das ist für mich auch in Ordnung. Es soll ja alles korrekt laufen. Meine Mutter hatte gesagt, das ich im Haus wohnen darf, als ich sie Anfang des Jahres fragte, ob ich übergangsweise, (da war von meiner Betreuerschaft noch keine Rede), in mein Elternhaus ziehen dürfe, weil es ja nun, seit Mama im Seniorenheim wohnt, leer steht und sowieso von mir und/oder meiner Schwester (die aber mit der Betreuerschaft nichts zutun haben möchte und diese beim Betreuungsgericht abgelehnt hat) gekümmert werden muss. Ich bräuchte auch keine Miete zahlen, da ich mich ja schließlich um Haus und Grundstück kümmere. Ich trage aber natürlich die entstehenden Kosten für HeizÖl, Wasser, Müll etc. Für das Haus soll sowieso für die Zukunft der Verkauf in die Wege geleitet werden. Dies geht aber nicht, wie mir die Ergänzungsbetreuerin nun mitteilte, ich müsse für das Objekt ganz normal Miete + plus der Nebenkosten tragen. Darf meine Mutter nicht mehr über ihr Eigentum bestimmen? Geändert von MonaS363 (20.08.2011 um 12:40 Uhr) |
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#2 |
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Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 948
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Hallo Mona
Bei der Beantwortung deiner Frage kommt es auf den psychischen Gesundheitszustand deiner Mutter an - also ob sie in ihrer Willensbildung noch frei ist oder nicht. Letzteres z.B. durch eine Demenz oder ähnliches. Fakt ist, dass, wenn die Ergänzungsbetreuerin für deine Mutter entscheiden muss, sie auf den Mietzins nicht verzichten darf. Abgesehen davon, dass sie darauf zu achten hat, dass ihre Einnahmen (die der Mutter) ungeschmälert bleiben, darf sie als Vertreterin deiner Mutter keine Schenkungen vornehmen. Und meiner Meinung nach - ich kann mich auch irren - handelt es sich genau darum: dir monatlich den geschuldeten Mietzins zu schenken. Natürlich könnte man jetzt prüfen, ob die durch dich zur Pflege und dem Erhalt des Hauses gegen gerechnet werden können, aber das ist ne Einzelfallentscheidung. Unter Umständen kommt dazu auch noch, dass der Heimaufenthalt deiner Mutter evtl. ergänzend durch das Sozialamt finanziert wird. Das Sozialamt wird mit Sicherheit die Einnahmen aus dem Haus auf die Sozialleistung mit anrechnen. Soweit meine Meinung. Gr. Rudi
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"Wenn jeder akzeptiert, was ich tue, mache ich irgendwas falsch!" |
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#3 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 18.08.2011
Beiträge: 3
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Hallo Rudi,
die Kosten für das Seniorenheim, werden von meiner Mutters Rente und Witwenrente gezahlt. Sie bekommt nur den Pflegegeldanteil von der Krankenkasse/Pflegekasse. Meine Mutter weiß schon noch, was sie möchte und was nicht, auch wenn ihr von dem Gutachter/Psychologen eine mittlere Demenz bescheinigt wurde. Die einzige, der es so gar nicht passt, dass ich wieder in meinem Elternhaus wohne ist meine ältere Schwester. Geändert von MonaS363 (20.08.2011 um 14:17 Uhr) |
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#4 |
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Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 948
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Nun, wenn es so ist wie du schreibst, dann würde ich mit dem Problem zur zuständigen Rechtspflegerin gehen.
Sie entscheidet, ob deine Mutter sich in dieser Sache noch klar äußern kann und wird sie dann sicherlich anhören. Viel Erfolg. Gr. Rudi
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