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tochter im koma..

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hallo, ich habe ein grosses problem. meine 27 jährige tochter liegt im koma nach einem selbstmordversuch. sie wird auch nicht ...


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Alt 22.08.2011, 10:30   #1
Neuer Gast
 
Registriert seit: 21.08.2011
Beiträge: 1
Standard tochter im koma..

hallo, ich habe ein grosses problem. meine 27 jährige tochter liegt im koma nach einem selbstmordversuch. sie wird auch nicht mehr wach werden da sie reanimiert wurde und das gehirn länger al 15 minuten ohne sauerstoff versorgt wurde. nun habe ich eine frage. meine tochter hat eine gesetzliche betreuerin( die sich kaum um sie gekümmert hat). nun wurde meiner tochter eine künstliche magensonde und ein luftröhrenschnitt gemacht. die betreuerin hat das alleine entschieden ohne mal ein gespräch mit mir zu haben und darüber zu reden. nun möchte ich beim gericht die betruung für meine tochter beantragen. was muss ich alles tun und beachten und gibt es da überhaupt chancen das ich die weitere betreung bekomme. vielen dank im vorraus claudia
claudi64 ist offline  
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Alt 22.08.2011, 10:56   #2
Admin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,905
Standard

Hallo claudi,

zu allererst: es tut mir leid, was Dir bzw. Deiner Tochter widerfahren ist.

Natürlich ist es in einer solchen Situation für Angehörige bitter zu erleben, dass "Fremde" wichtige Entscheidungen treffen.

Allerdings wird es sicher auch im Vorfeld bereits Gründe gegeben haben warum die Betreuung an einen Berufsbetreuer ging. Der Unfall jetzt, wenn man das so bezeichnen kann, ist sicher kein Grund die damalige Entscheidung für den Berufsbetreuer wieder aufzuheben.

Vielleicht kannst Du Kontakt zum Betreuer deiner Tochter aufnehmen und mit ihm das weitere Vorgehen besprechen. Das wäre sicher im Moment am sinnvollsten.

Gruss Michaela
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden.
michaela mohr ist offline  
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Alt 22.08.2011, 10:57   #3
agw
Admin/Dipl. Sozialarbeiter / Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Hessen
Beiträge: 1,155
Standard

Hallo Claudi64,
zuerst einmal willkommen im Forum.

Zitat:
die betreuerin hat das alleine entschieden ohne mal ein gespräch mit mir zu haben und darüber zu reden.
Im Prinzip entscheidet die Betreuerin alleine darüber. Hast du denn bereits mal Kontakt mit der Betreuerin aufgenommen?

Zitat:
nun möchte ich beim gericht die betruung für meine tochter beantragen. was muss ich alles tun und beachten und gibt es da überhaupt chancen das ich die weitere betreung bekomme.
Also im Prinzip geht eine ehrenamtliche Betreuung durch Familienangehörige einer Betreuung durch einen Berufsbetreuer vor. Hier wird dies in der Regel auch so gehandhabt, außer es sprechen massive Gründe gegen einen Angehörigen als Betreuer. Bist du denn dem Gericht als Angehörige überhaupt bekannt.

Du kannst natürlich einen Antrag bei Gericht stellen das du zur Betreuerin für deine Tochter bestellt wirst.
Dies kannst du formlos machen.

Gruß,
Andreas
__________________
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agw ist offline  
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Alt 22.08.2011, 11:45   #4
Einsteiger
 
Registriert seit: 19.01.2009
Ort: Sarstedt
Beiträge: 10
Standard

Hallo Claudi
Ich vermute das in dieser akuten Situation die Betreuerin schnell entscheiden mußte und dies bestimmt mit den Ärzten zusammen entschieden hat. Ich würde Kontakt zu der Betreuerin aufnehmen und ein klärendes Gespräch führen. Vorallem wie soll es nach dem Klinikauffenthalt weiter gehen, welche Einrichtung ist geeignet deine Tochter zuversorgen , da ist jetzt soviel zu regel das ich dies der BBerufsbetreuerin überlassen würde. Selbstverständlich kannst du auch einen Antrag auf Betreuerwechsel beim Betreuungsgericht einreichen , bedenke aber das dies Verfahren dauern kann .
Gruß Kalberlah
kalberlah ist offline  
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