Dies ist ein Beitrag zum Thema tochter im koma.. im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
hallo, ich habe ein grosses problem. meine 27 jährige tochter liegt im koma nach einem selbstmordversuch. sie wird auch nicht ...
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Neuer Gast
Registriert seit: 21.08.2011
Beiträge: 1
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hallo, ich habe ein grosses problem. meine 27 jährige tochter liegt im koma nach einem selbstmordversuch. sie wird auch nicht mehr wach werden da sie reanimiert wurde und das gehirn länger al 15 minuten ohne sauerstoff versorgt wurde. nun habe ich eine frage. meine tochter hat eine gesetzliche betreuerin( die sich kaum um sie gekümmert hat). nun wurde meiner tochter eine künstliche magensonde und ein luftröhrenschnitt gemacht. die betreuerin hat das alleine entschieden ohne mal ein gespräch mit mir zu haben und darüber zu reden. nun möchte ich beim gericht die betruung für meine tochter beantragen. was muss ich alles tun und beachten und gibt es da überhaupt chancen das ich die weitere betreung bekomme. vielen dank im vorraus claudia
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,905
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Hallo claudi,
zu allererst: es tut mir leid, was Dir bzw. Deiner Tochter widerfahren ist. Natürlich ist es in einer solchen Situation für Angehörige bitter zu erleben, dass "Fremde" wichtige Entscheidungen treffen. Allerdings wird es sicher auch im Vorfeld bereits Gründe gegeben haben warum die Betreuung an einen Berufsbetreuer ging. Der Unfall jetzt, wenn man das so bezeichnen kann, ist sicher kein Grund die damalige Entscheidung für den Berufsbetreuer wieder aufzuheben. Vielleicht kannst Du Kontakt zum Betreuer deiner Tochter aufnehmen und mit ihm das weitere Vorgehen besprechen. Das wäre sicher im Moment am sinnvollsten. Gruss Michaela
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. |
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Admin/Dipl. Sozialarbeiter / Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Hessen
Beiträge: 1,155
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Hallo Claudi64,
zuerst einmal willkommen im Forum. Zitat:
Zitat:
Du kannst natürlich einen Antrag bei Gericht stellen das du zur Betreuerin für deine Tochter bestellt wirst. Dies kannst du formlos machen. Gruß, Andreas
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#4 |
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Einsteiger
Registriert seit: 19.01.2009
Ort: Sarstedt
Beiträge: 10
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Hallo Claudi
Ich vermute das in dieser akuten Situation die Betreuerin schnell entscheiden mußte und dies bestimmt mit den Ärzten zusammen entschieden hat. Ich würde Kontakt zu der Betreuerin aufnehmen und ein klärendes Gespräch führen. Vorallem wie soll es nach dem Klinikauffenthalt weiter gehen, welche Einrichtung ist geeignet deine Tochter zuversorgen , da ist jetzt soviel zu regel das ich dies der BBerufsbetreuerin überlassen würde. Selbstverständlich kannst du auch einen Antrag auf Betreuerwechsel beim Betreuungsgericht einreichen , bedenke aber das dies Verfahren dauern kann . Gruß Kalberlah |
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