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Familie vs Betreuer

Dies ist ein Beitrag zum Thema Familie vs Betreuer im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Zitat: Das Bundesverfassungsgericht hat klar formuliert: "Art. 6, Abs. 1 GG verpflichtet den Staat, die aus Eltern und Kindern bestehende ...


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Alt 29.08.2011, 16:22   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 08.06.2009
Ort: Berlin
Beiträge: 144
Standard Familie vs Betreuer

Zitat:
Das Bundesverfassungsgericht hat klar formuliert:

"Art. 6, Abs. 1 GG verpflichtet den Staat, die aus Eltern und Kindern bestehende Familiengemeinschaft als eigenständig und selbstverantwortlich zu respektieren und zu fördern. Dabei garantiert Art. 6 GG den Vorrang der Eltern bei der Verantwortung des Schutzes und der Hilfe bedürftiger Kinder. Diese Verfassungsgrundsätze gebieten eine bevorzugte Berücksichtigung der Familienangehörigen..."

***

Wer gehört zur Familie ?

Alle, die auf längere Zeit in dieser Familie sind (also nicht Blutsverwandte und Adoptierte) und ein familienähnliches Band geknüpft haben. Stiefkinder, Pflegekinder, etc.
Hallo Mungo,

imBereich für Web-Tips, Literatur, Rechtshinweise (wir hatten bereits darum gebeten Verlinkungen innerhalb eines Threads auf andere Threads zu unterlassen!) hatte ich eingestellt, was das GG und das Bundesverfassungsgericht
k o n k r e t zum Thema "Famile" sagt.

Dein letzter Thread ist recht witzig und lebensnah. Also, wenn Du diskutieren möchtest, dann bitte hier .

Es geht mir nicht darum, gegen BB an Schienbein zu treten, sondern um Diskussion, die den Blickwinkel erweitern soll, auf beiden Seiten. Ich höre hier die BB-Seite und andere Meinungen und suche nach Möglichkeiten, die Interessen unserer Familie zu untermauern und glaube mir, unsere (Rechts)Kenntnisse und Agrumentationsstrategien haben sich sehr verbessert, dank dieses Forums !


Sachdienliche Informationen bin ich weiterhin sehr aufgeschlossen

Gruß
Ruediger

*) Artikel 6 Abs. 1 GG

Familienrechtliche Diskussionen in diesem Umfang sollten besser in einem entsprechenden Forum geführt werden.

Geändert von Ruediger99 (29.08.2011 um 16:36 Uhr)
Ruediger99 ist offline  
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Alt 29.08.2011, 22:10   #2
fwu
Stammgast
 
Registriert seit: 07.03.2011
Beiträge: 560
Standard

Das S(chw)ein bestimmt das Bewußtsein , und deshalb hat der Begriff Familien-Bande ja auch zwei unterschiedliche Bedeutung.

fwu
fwu ist offline  
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Alt 29.08.2011, 23:03   #3
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 14.11.2010
Ort: Nürnberg...
Beiträge: 84
Standard

Zitat:
Zitat von Ruediger99 Beitrag anzeigen
sondern um Diskussion, die den Blickwinkel erweitern soll, auf beiden Seiten.
Du scheinst die Welt mit Diskussionen ändern zu wollen.
Zitat:
Zitat von Ruediger99 Beitrag anzeigen
und suche nach Möglichkeiten, die Interessen unserer Familie zu untermauern und glaube mir, unsere (Rechts)Kenntnisse und Agrumentationsstrategien haben sich sehr verbessert, dank dieses Forums !
Mal spitzfindig angemerkt - Deine Familie scheint sich aus Parakrafen und Argumentationsstrategien zusammenzusetzen. Sowas ist aber keine Familie im familiären Sinne, sondern eher eine Anwaltssozieättt.
__________________
Es kann Nacht sein in neuhamsterdam...
neuhamsterdam ist offline  
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Alt 30.08.2011, 09:41   #4
Club 300
 
Registriert seit: 18.03.2011
Beiträge: 371
Standard

Zitat:
Zitat von neuhamsterdam Beitrag anzeigen
Mal spitzfindig angemerkt - Deine Familie scheint sich aus Parakrafen und Argumentationsstrategien zusammenzusetzen. Sowas ist aber keine Familie im familiären Sinne, sondern eher eine Anwaltssozieättt.
Na, ein wenig eindimensional gesehen Neuhamsterdam ?
Der grundgesetzliche Schutz der Familie im Betreuungsbereich ist schon verbesserungsbedürftig, oder ?
stephan1 ist offline  
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Alt 30.08.2011, 16:26   #5
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 14.08.2011
Beiträge: 87
Standard

Na ja neuhamsterdam,

in einer Demokratie dürfte Diskutieren wohl der normale Weg sein.
In Nordafrika z.B. wurde noch nie viel diskutiert.

Als Familienangehöriger (Familienbande habe ich bis jetzt immer als sehr positiv empfunden fwu) muss man sich nun mal mit Paragraphen auseinandersetzen, wenn man vor Gericht ernst genommen werden will.
Insbesondere, wenn da ein Professioneller als Betreuer oder Zusatzbetreuer (aus welchen Gründen oder welche Strategie auch immer dahinter steckt) im Gespräch ist.

Gruß
Ralf
Ralf-J ist offline  
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