Dies ist ein Beitrag zum Thema Familie vs Betreuer im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Zitat:
Das Bundesverfassungsgericht hat klar formuliert:
"Art. 6, Abs. 1 GG verpflichtet den Staat, die aus Eltern und Kindern bestehende ...
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#1 | |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 08.06.2009
Ort: Berlin
Beiträge: 144
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Zitat:
imBereich für Web-Tips, Literatur, Rechtshinweise (wir hatten bereits darum gebeten Verlinkungen innerhalb eines Threads auf andere Threads zu unterlassen!) hatte ich eingestellt, was das GG und das Bundesverfassungsgericht k o n k r e t zum Thema "Famile" sagt. Dein letzter Thread ist recht witzig und lebensnah. Also, wenn Du diskutieren möchtest, dann bitte hier . Es geht mir nicht darum, gegen BB an Schienbein zu treten, sondern um Diskussion, die den Blickwinkel erweitern soll, auf beiden Seiten. Ich höre hier die BB-Seite und andere Meinungen und suche nach Möglichkeiten, die Interessen unserer Familie zu untermauern und glaube mir, unsere (Rechts)Kenntnisse und Agrumentationsstrategien haben sich sehr verbessert, dank dieses Forums ! Sachdienliche Informationen bin ich weiterhin sehr aufgeschlossen Gruß Ruediger *) Artikel 6 Abs. 1 GG Familienrechtliche Diskussionen in diesem Umfang sollten besser in einem entsprechenden Forum geführt werden. Geändert von Ruediger99 (29.08.2011 um 16:36 Uhr) |
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#2 |
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Stammgast
Registriert seit: 07.03.2011
Beiträge: 560
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Das S(chw)ein bestimmt das Bewußtsein , und deshalb hat der Begriff Familien-Bande ja auch zwei unterschiedliche Bedeutung.
fwu |
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#3 | |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 14.11.2010
Ort: Nürnberg...
Beiträge: 84
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Zitat:
Mal spitzfindig angemerkt - Deine Familie scheint sich aus Parakrafen und Argumentationsstrategien zusammenzusetzen. Sowas ist aber keine Familie im familiären Sinne, sondern eher eine Anwaltssozieättt.
__________________
Es kann Nacht sein in neuhamsterdam...
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#4 | |
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Club 300
Registriert seit: 18.03.2011
Beiträge: 371
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Zitat:
![]() Der grundgesetzliche Schutz der Familie im Betreuungsbereich ist schon verbesserungsbedürftig, oder ? |
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#5 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 14.08.2011
Beiträge: 87
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Na ja neuhamsterdam,
in einer Demokratie dürfte Diskutieren wohl der normale Weg sein. In Nordafrika z.B. wurde noch nie viel diskutiert. Als Familienangehöriger (Familienbande habe ich bis jetzt immer als sehr positiv empfunden fwu) muss man sich nun mal mit Paragraphen auseinandersetzen, wenn man vor Gericht ernst genommen werden will. Insbesondere, wenn da ein Professioneller als Betreuer oder Zusatzbetreuer (aus welchen Gründen oder welche Strategie auch immer dahinter steckt) im Gespräch ist. Gruß Ralf |
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