Forum Betreuung

Diskussionsforum zum Thema

gesetzliche Betreuung

 

Stammbuch

Dies ist ein Beitrag zum Thema Stammbuch im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo Wofür benötigt die gesetzliche Betreuerin das Stammbuch? reicht es nicht wenn Kopien herausgegeben werden ? wird das Stammbuch zur ...


Zurück   Forum Betreuung > Offenes Forum gesetzliche Betreuung > Forum für Angehörige und betreute Menschen

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Suchen Heutige Beiträge Alle Foren als gelesen markieren
Alt 02.09.2011, 18:51   #1
Einsteiger
 
Registriert seit: 19.01.2009
Ort: Sarstedt
Beiträge: 10
Standard Stammbuch

Hallo
Wofür benötigt die gesetzliche Betreuerin das Stammbuch? reicht es nicht wenn Kopien herausgegeben werden ? wird das Stammbuch zur auflösung der Sterbegeldversicherung benötigt?
Kalberlah

kalberlah ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 02.09.2011, 19:29   #2
Admin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,905
Standard

Hallo kalberlah,

für die meisten Dinge reichen Kopien. Aber da nicht klar ist warum überhaupt jetzt die Betreuerin das Stammbuch braucht- gab es vielleicht eine Todesfall?- lässt sich die Farge schwer beantworten.

Wenn die Betreuerin meint das Stammbuch im Original zu benötigen wäre es vielleicht sinnvoll sie persönlich zu fragen wofür und warum?

Gruss Michaela
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden.
michaela mohr ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 02.09.2011, 20:02   #3
Einsteiger
 
Registriert seit: 19.01.2009
Ort: Sarstedt
Beiträge: 10
Standard Stammbuch

Hallo
die Betreuerin gibt keine Antwort auf die Frage wofür sie das Stammbuch benötigt sie mahnt nur immer wieder an.Trauerfall gab es nicht. Kalberlah
kalberlah ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 03.09.2011, 05:35   #4
Admin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,905
Standard

Hallo kalberlah,

mir ist immer noch nicht klar in welchem Verhältnis Du zur Betreuerin und zu dem Betreuten stehst, und auch um was es bei der Betreuung geht, wie die Aufganekreise sind.
Solange es darüber keine Infos gibt kann ich Dir leider auch nichts raten.

Gruss Michaela
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden.
michaela mohr ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 03.09.2011, 09:50   #5
Einsteiger
 
Registriert seit: 15.08.2011
Beiträge: 21
Standard

Wenn Du selbst ein Anrecht auf das Stammbuch hast gib es halt nicht raus wenn die Betreuerin ihren Wunsch nicht begründet. Hast Du allerdings kein Anrecht auf das Stammbuch weil Du z.B. treusorgende Nachbarin der Betreuten bist, würde ich es tunlichst herausgeben.

bye Myri
Myri ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 03.09.2011, 20:41   #6
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 14.11.2010
Ort: Nürnberg...
Beiträge: 84
Standard

Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
für die meisten Dinge reichen Kopien. [...] Wenn die Betreuerin meint das Stammbuch im Original zu benötigen
Zitat:
Zitat von http://de.wikipedia.org/wiki/Familienstammbuch
Das Familienstammbuch enthält die beglaubigten Abschriften der staatlichen Personenstandsbücher (seit 1. Januar 2009 aus dem Personenstandsregister).
Wobei anzumärken wäre, dass das Stammbuch selber lediglich eine Sammlung von Abschriften ist und in diesem Sinne eigentlich kein Original. Diese Abschriften (oder eine davon) könnte sich also die Betreuerin mit genug Vollmacht und Notwendigkeit für ihre gemeinten Zwecke eigens ausstellen lassen.

Nicht sagen warum sie das braucht *grübel* vielleicht meint sie das zu brauchen oder will es fordern, um zu sehen ob sie es kriegt.
Zitat:
Zitat von kalberlah Beitrag anzeigen
Den privaten Papierkram hab ich der Berufsbetreuerin ausgehändigt nur das Stammbuch hab ich behalten.
Zitat:
Zitat von http://de.wikipedia.org/wiki/Familienstammbuch
Ausgestellt wird es, wenn gewünscht, am Tag der Eheschließung oder der Lebenspartnerschaft und dabei den frisch verheirateten Eheleuten (früher nur dem Ehemann) bzw. in einigen Bundesländern auch Lebenspartnerinnen und Lebenspartnern übergeben.
Dann gehört das Stammbuch Deiner Schwiegermutter - sofern sie es nicht Dir überlassen hat und die Betreuerin fordert es einfach nur anstelle von ihr.
__________________
Es kann Nacht sein in neuhamsterdam...

Geändert von neuhamsterdam (03.09.2011 um 21:10 Uhr)
neuhamsterdam ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 10:41 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2012, vBulletin Solutions, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS

SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27