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Mit Zwang in einer betreuten Wohneinrichtung?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Mit Zwang in einer betreuten Wohneinrichtung? im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Morgen, hab mal eine Frage und zwar meine gesetzliche Betreuerin wollte das ich in einer betreuten Wohngemeinschaft einziehe ich würde ...


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Alt 03.09.2011, 08:09   #1
Forums-Gesellen-Anwärter
 
Registriert seit: 23.06.2010
Ort: DUISBURG
Beiträge: 57
Standard Mit Zwang in einer betreuten Wohneinrichtung?

Morgen,
hab mal eine Frage und zwar meine gesetzliche Betreuerin wollte das ich in einer betreuten Wohngemeinschaft einziehe ich würde aufs Leben nicht klar kommen und sie meinte sie könnte das weiterhin nicht mehr mit an sehen.

Erst fragte die mich immer ob ich nicht dahin möchte , ich sagte immer NEIN dann meinte die immer zu mir ich kann dich ja nicht zwingen.

Gestern war ich bei ihr unterhielten uns und sie meinte auf einmal das sie nun ein Aufnahmetermin dort in der WG macht und das ich da jetzt hingehe egal was ich sage.

Daraufhin meinte ich das ich dort nicht hingehe und sie meinte das sie das Aufenthatsbestimmungsrecht hat und dieses ihr die Möglichkeit gibt mich in ein Heim oder in einer solchen WG unterzubringen.

Ist das mit Zwang denn einfach so möglich?
lesbedu ist offline  
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Alt 03.09.2011, 08:43   #2
Admin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,905
Standard

hallo lesbedu,

da irrt Deine betreuerin. Das Aufenthaltsrecht gibt ihr zwer die Möglichkeit zu sagen, Du sollt dich da und da aufhalten aber faktisch durchsetzen lässt sich das nur mit eiem richterlichen Beschluss.

Der müsste beantragt und genehmigt werden- wobei die Träger des Betreuten Wohnen im allgemeinen auf Freiwilligkeit setzen und Du somit den Platz- mit Beschluss- wahrscheinlich nicht bekommen
könntest.

Ich rate Dir aber dringend an dieser Stelle zur Kooperation und zu Gesprächen mit Deiner Betreuerin.

Ich kenne deinen Fall und vor allem die Einzelheiten dazu nicht näher. Wenn aber die Möglichkeit besteht, dass einem Antrag auf Unterrbingung stattgegeben würde dann wärst Du mit dem betreuten Wohnen sicher deutlich besser bedient. Ich will Dir damit wirklich keine Angst machen- überleg nochmal gut wie die Situation ist.

Gruss Michaela
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden.
michaela mohr ist offline  
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Alt 03.09.2011, 08:43   #3
Einsteiger
 
Registriert seit: 19.01.2009
Ort: Sarstedt
Beiträge: 10
Standard

Guten Morgen
ich kann dir von meiner Tochter berichten das hier schon lange vom Betreuer aus versucht wird sie in eine Einrichtung unterzubringen . Zuletzt wurde ein Gutachten vom Betreuungsgericht in Auftrag gegeben , ob es aus medizinischer Sicht sinnvoll bzw.vertretbar erscheint das sie weiter bei der Familie wohnt. Zwang sollte es nicht geben vielleicht kannst du dich ja auf eine Probezeit in so einer Einrichtung mit der Betreuerin einigen ? da du laut Betreuerin nicht klar kommst gibt es nicht ambulante Dienste die dich in deiner gewohnten Umgebung betreuen können ?
Kalberlah
kalberlah ist offline  
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Alt 03.09.2011, 08:48   #4
Forums-Gesellen-Anwärter
 
Registriert seit: 23.06.2010
Ort: DUISBURG
Beiträge: 57
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heyyy,

also die betreuerin hat momentan folgende aufgabengebiete

wohnungsangelegenheiten
gesundheitsfürsorge
aufenthaltsbestimmung
EV im Vermögen
Vermögenssorge
Postangelegenheiten

nur so als info.

Sie meint ich wäre krankheitseinsichtig und es würde nicht zu meinen wohle sein das ich weiterhin bei meinen eltern wohne da diese mir in den arsch kriegen und ich dort nie selbstständig werden kann.

ebenfalls schliesse ich verträge und bestellungen im internet und sie meinte gestern auch ich sollte dort also da in der wg internet verbot haben und das ich unbedingt engmaschig unter beobachtung sollte.

zwangseinweisen kann sie ja nur bei selbstmord gefahr etc das weiss ich.

aber was ist wenn sie wirklich einen entsprechenden beschluss bekommt vom gericht?
lesbedu ist offline  
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Alt 03.09.2011, 08:58   #5
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Ort: DUISBURG
Beiträge: 57
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hab mcih verschrieben nicht krankheitseinsichtig sondern uneinsichtig
lesbedu ist offline  
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Alt 03.09.2011, 09:06   #6
Forums-Gesellen-Anwärter
 
Registriert seit: 23.06.2010
Ort: DUISBURG
Beiträge: 57
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Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
hallo lesbedu,

da irrt Deine betreuerin. Das Aufenthaltsrecht gibt ihr zwer die Möglichkeit zu sagen, Du sollt dich da und da aufhalten aber faktisch durchsetzen lässt sich das nur mit eiem richterlichen Beschluss.

Der müsste beantragt und genehmigt werden- wobei die Träger des Betreuten Wohnen im allgemeinen auf Freiwilligkeit setzen und Du somit den Platz- mit Beschluss- wahrscheinlich nicht bekommen
könntest.

Ich rate Dir aber dringend an dieser Stelle zur Kooperation und zu Gesprächen mit Deiner Betreuerin.

Ich kenne deinen Fall und vor allem die Einzelheiten dazu nicht näher. Wenn aber die Möglichkeit besteht, dass einem Antrag auf Unterrbingung stattgegeben würde dann wärst Du mit dem betreuten Wohnen sicher deutlich besser bedient. Ich will Dir damit wirklich keine Angst machen- überleg nochmal gut wie die Situation ist.

Gruss Michaela
BEWO wäre für die Betreuerin keine Option da sie meint ich sollte engmaschig unter Betreuung stehen , und ich wäre nicht reif und erwachsen genug um in eine eigene Wohnung mit BEWO zu wohnen hatte ja ne Wohnung gehabt bzw hätte ich haben können diese habe die Betreuerin nicht genehmigt und hatte den Mietvertrag rückgängig gemacht.

Eine Kostenzusage vom LVR ist für das HEIM auch schon da die bewilligen eine Kostenübernahme von maximal 1500 Euro im Monat , und dazu gab es ein Gutachten von meinen Neurologen das dieser dieses auch befürwortet das ich in einer betreuten wg (heim) ziehe da dieser das auch skeptisch ansieht das ich in einer wohnung alleine wohne und bei meinen eltern wäre es nach seiner ansicht auch keine option.

Außerdem meinte die Betreuerin gestern noch frech das sie mich auch in einer normalen Klinik schicken könnte bla bla
lesbedu ist offline  
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Alt 03.09.2011, 09:08   #7
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hallo lesbedu,

das ist ein Irrtum:
Zitat:
zwangseinweisen kann sie ja nur bei selbstmord gefahr etc das weiss ich.
Man spricht nicht mehr von Zwangseinweisung sondern von Unterbringung zum Schutz des Betroffenen bei Eigengefährdung. dazu müsste noch kommen, dass kein freier Wille mehr vorhanden ist und ein Gutachten würde über Dich eingeholt werden müssen.

Aber bevor Du jetzt sagst: halt, stopp, ich weis ja was ich will, könntest Du hier im Forum über die Suchfunktion nachlesen oder hier: Freier Wille ? Betreuungsrecht-Lexikon und hier:
Unterbringung ? Betreuungsrecht-Lexikon

Zitat:
aber was ist wenn sie wirklich einen entsprechenden beschluss bekommt vom gericht?
dann könntest Du in die Beschwerde gehen, wenn aber das Landgericht deiner Beschwerde nicht abhilft, also den Beschluss des Betreuungsgericht nicht abändert oder aufhebt dann wirds sehr kompliziert und schwer werden zu verhindern dass die Unterbringung nicht durchgesetzt wird. D.h. dann müsstest Du in eine geschlossenen Einrichtung, betreutes Wohnen kommt dann nicht mehr in Frage.

Gruss Michaela
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Alt 03.09.2011, 09:10   #8
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kein freier wille = krankheitsuneinsichtig?

Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
hallo lesbedu,

das ist ein Irrtum:

Man spricht nicht mehr von Zwangseinweisung sondern von Unterbringung zum Schutz des Betroffenen bei Eigengefährdung. dazu müsste noch kommen, dass kein freier Wille mehr vorhanden ist und ein Gutachten würde über Dich eingeholt werden müssen.

Aber bevor Du jetzt sagst: halt, stopp, ich weis ja was ich will, könntest Du hier im Forum über die Suchfunktion nachlesen oder hier: Freier Wille ? Betreuungsrecht-Lexikon und hier:
Unterbringung ? Betreuungsrecht-Lexikon



dann könntest Du in die Beschwerde gehen, wenn aber das Landgericht deiner Beschwerde nicht abhilft, also den Beschluss des Betreuungsgericht nicht abändert oder aufhebt dann wirds sehr kompliziert und schwer werden zu verhindern dass die Unterbringung nicht durchgesetzt wird. D.h. dann müsstest Du in eine geschlossenen Einrichtung, betreutes Wohnen kommt dann nicht mehr in Frage.

Gruss Michaela
lesbedu ist offline  
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Alt 03.09.2011, 09:12   #9
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Das verstehe ich jetzt nicht:
Zitat:
BEWO wäre für die Betreuerin keine Option
weil Du ja gleichzeitig geschrieben hast:

Zitat:
meine gesetzliche Betreuerin wollte das ich in einer betreuten Wohngemeinschaft einziehe
Um was genau, welche Einrichtung? Heim? Soziotherapie gehts denn jetzt eigentlich?

Gruss Michaela
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Alt 03.09.2011, 09:13   #10
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Zitat:
kein freier wille = krankheitsuneinsichtig?
Lies Dir doch mal in aller Ruhe den Link den ich Dir zu diesem Thema gegeben habe durch, Schnellschüsse bringen keinen weiter

Gruss Michaela
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