Dies ist ein Beitrag zum Thema Mit Zwang in einer betreuten Wohneinrichtung? im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Morgen,
hab mal eine Frage und zwar meine gesetzliche Betreuerin wollte das ich in einer betreuten Wohngemeinschaft einziehe ich würde ...
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#1 |
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Forums-Gesellen-Anwärter
Registriert seit: 23.06.2010
Ort: DUISBURG
Beiträge: 57
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Morgen,
hab mal eine Frage und zwar meine gesetzliche Betreuerin wollte das ich in einer betreuten Wohngemeinschaft einziehe ich würde aufs Leben nicht klar kommen und sie meinte sie könnte das weiterhin nicht mehr mit an sehen. Erst fragte die mich immer ob ich nicht dahin möchte , ich sagte immer NEIN dann meinte die immer zu mir ich kann dich ja nicht zwingen. Gestern war ich bei ihr unterhielten uns und sie meinte auf einmal das sie nun ein Aufnahmetermin dort in der WG macht und das ich da jetzt hingehe egal was ich sage. Daraufhin meinte ich das ich dort nicht hingehe und sie meinte das sie das Aufenthatsbestimmungsrecht hat und dieses ihr die Möglichkeit gibt mich in ein Heim oder in einer solchen WG unterzubringen. Ist das mit Zwang denn einfach so möglich? |
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#2 |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,905
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hallo lesbedu,
da irrt Deine betreuerin. Das Aufenthaltsrecht gibt ihr zwer die Möglichkeit zu sagen, Du sollt dich da und da aufhalten aber faktisch durchsetzen lässt sich das nur mit eiem richterlichen Beschluss. Der müsste beantragt und genehmigt werden- wobei die Träger des Betreuten Wohnen im allgemeinen auf Freiwilligkeit setzen und Du somit den Platz- mit Beschluss- wahrscheinlich nicht bekommen könntest. Ich rate Dir aber dringend an dieser Stelle zur Kooperation und zu Gesprächen mit Deiner Betreuerin. Ich kenne deinen Fall und vor allem die Einzelheiten dazu nicht näher. Wenn aber die Möglichkeit besteht, dass einem Antrag auf Unterrbingung stattgegeben würde dann wärst Du mit dem betreuten Wohnen sicher deutlich besser bedient. Ich will Dir damit wirklich keine Angst machen- überleg nochmal gut wie die Situation ist. Gruss Michaela
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#3 |
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Einsteiger
Registriert seit: 19.01.2009
Ort: Sarstedt
Beiträge: 10
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Guten Morgen
ich kann dir von meiner Tochter berichten das hier schon lange vom Betreuer aus versucht wird sie in eine Einrichtung unterzubringen . Zuletzt wurde ein Gutachten vom Betreuungsgericht in Auftrag gegeben , ob es aus medizinischer Sicht sinnvoll bzw.vertretbar erscheint das sie weiter bei der Familie wohnt. Zwang sollte es nicht geben vielleicht kannst du dich ja auf eine Probezeit in so einer Einrichtung mit der Betreuerin einigen ? da du laut Betreuerin nicht klar kommst gibt es nicht ambulante Dienste die dich in deiner gewohnten Umgebung betreuen können ? Kalberlah |
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#4 |
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Forums-Gesellen-Anwärter
Registriert seit: 23.06.2010
Ort: DUISBURG
Beiträge: 57
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heyyy,
also die betreuerin hat momentan folgende aufgabengebiete wohnungsangelegenheiten gesundheitsfürsorge aufenthaltsbestimmung EV im Vermögen Vermögenssorge Postangelegenheiten nur so als info. Sie meint ich wäre krankheitseinsichtig und es würde nicht zu meinen wohle sein das ich weiterhin bei meinen eltern wohne da diese mir in den arsch kriegen und ich dort nie selbstständig werden kann. ebenfalls schliesse ich verträge und bestellungen im internet und sie meinte gestern auch ich sollte dort also da in der wg internet verbot haben und das ich unbedingt engmaschig unter beobachtung sollte. zwangseinweisen kann sie ja nur bei selbstmord gefahr etc das weiss ich. aber was ist wenn sie wirklich einen entsprechenden beschluss bekommt vom gericht? |
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#5 |
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Forums-Gesellen-Anwärter
Registriert seit: 23.06.2010
Ort: DUISBURG
Beiträge: 57
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hab mcih verschrieben nicht krankheitseinsichtig sondern uneinsichtig
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#6 | |
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Forums-Gesellen-Anwärter
Registriert seit: 23.06.2010
Ort: DUISBURG
Beiträge: 57
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Zitat:
Eine Kostenzusage vom LVR ist für das HEIM auch schon da die bewilligen eine Kostenübernahme von maximal 1500 Euro im Monat , und dazu gab es ein Gutachten von meinen Neurologen das dieser dieses auch befürwortet das ich in einer betreuten wg (heim) ziehe da dieser das auch skeptisch ansieht das ich in einer wohnung alleine wohne und bei meinen eltern wäre es nach seiner ansicht auch keine option. Außerdem meinte die Betreuerin gestern noch frech das sie mich auch in einer normalen Klinik schicken könnte bla bla |
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#7 | ||
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,905
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hallo lesbedu,
das ist ein Irrtum: Zitat:
Aber bevor Du jetzt sagst: halt, stopp, ich weis ja was ich will, könntest Du hier im Forum über die Suchfunktion nachlesen oder hier: Freier Wille ? Betreuungsrecht-Lexikon und hier: Unterbringung ? Betreuungsrecht-Lexikon Zitat:
Gruss Michaela
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#8 | |
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Forums-Gesellen-Anwärter
Registriert seit: 23.06.2010
Ort: DUISBURG
Beiträge: 57
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kein freier wille = krankheitsuneinsichtig?
Zitat:
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#9 | ||
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,905
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Das verstehe ich jetzt nicht:
Zitat:
Zitat:
Gruss Michaela
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#10 | |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,905
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Zitat:
![]() Gruss Michaela
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