Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuerin geht zu weit im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
lesbedu schreibt: "Das Gutachten des Nervenarztes erbrachte das Ergebnis das eine Betreuung zum Wohle der Betroffenen nicht erforderlich ist."
Vielleicht ...
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#31 |
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Club 300
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lesbedu schreibt: "Das Gutachten des Nervenarztes erbrachte das Ergebnis das eine Betreuung zum Wohle der Betroffenen nicht erforderlich ist."
Vielleicht gibt es noch ein anderes - gegenteiliges - Gutachten hinsichtlich ?! Wenn nein, dann hat das Betreuungsgericht die Möglichkeit die Betreuung wieder aufzuheben - ausser die jetzige Betreuerin widerspricht ?! Geändert von stephan1 (09.09.2011 um 16:25 Uhr) |
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