Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuerin geht zu weit im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
war grad beim Arzt wollte mir ein Rezept für die Pille holen meinte der Arzt er darf mir keine ...
|
|||||||
| Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
|
|
#1 |
|
Forums-Gesellen-Anwärter
Registriert seit: 23.06.2010
Ort: DUISBURG
Beiträge: 57
|
Hallo,
war grad beim Arzt wollte mir ein Rezept für die Pille holen meinte der Arzt er darf mir keine Rezepte mehr ausstellen weil er ein Schreiben meiner Betreuerin erhalten hat indem sie ausdrücklich verbietet das der Arzt mir Rezepte lediglicher Art ausstellt. Darf die das ???!!!! Ich finde die geht zu weit ... |
|
|
|
|
|
#2 |
|
Stammgast
Registriert seit: 10.09.2010
Ort: Hamburg
Beiträge: 522
|
Das finde ich auch, jedenfalls was das angeht.
__________________
Es ist kein Ding an sich weder gut noch schlecht. Unser Denken macht es erst dazu. Theophrastus Bombastus von Hohenheim
|
|
|
|
|
|
#3 |
|
Forums-Azubi
Registriert seit: 02.02.2011
Ort: Südwestfalen
Beiträge: 32
|
Deine Betreuerin darf gar nichts gegen Deinen Willen verbieten, sofern kein Einwilligungsvorbehalt vorliegt! Aufgabe des Betreuers ist es ja gerade die Interessen und den Willen des Betreuten umzusetzen und ihm beratend zur Seite zu stehen.
In Deinem Fall halte ich dieses Vorgehen für mehr als fahrlässig. Schließlich ist der Arzt Fachmann in medizinischen Angelegenheiten und nicht der Betreuer. Wenn der Arzt das Verschreiben von Medikamenten für notwendig hält, hat ein Betreuer sich hieran zu halten. Und bei Dir gehts um die Pille... Vielleicht möchte Deine Betreuerin ja gerne Unterhalt für ein zu erwartendes Kind übernehmen ??? Du solltest bei dem für Dich zuständigen Rechtspfleger beim Amtsgericht anrufen und um Rat fragen, hier solltest Du Rückendeckung bekommen! Viel Erfolg Marsupilami |
|
|
|
|
|
#4 |
|
Forums-Gesellen-Anwärter
Registriert seit: 23.06.2010
Ort: DUISBURG
Beiträge: 57
|
hallo,
die frau ist einfach nur krank..... aber der arzt meinte er müsste sich daran halten was die schreibt ansonsten riskiert er zur verantwortung gezogen zu werden... ein ev liegt nur im bereich der finanzen vor gesundheitsfürsorge hat sie auch |
|
|
|
|
|
#5 |
|
Admin
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 1,585
|
Moin lesbedu
Unterhalte Dich doch mal mit Deiner Betreuerin. Vielleicht findet sie das mit der Pille ja gut und unterstützt Dich dabei. Ich habe eine Betreute, bei der ich auch Arzt und Apotheke angeschrieben habe, weil dermaßen viele Medikamente verschrieben wurden, dass von der Sozialhilfe nichts mehr zum Essen übrig geblieben ist. Und ganz unbegründet ist die Sorge des Arztes nicht: In dem oben beschriebenen Fall habe ich ihm ordentlich Feuer unter dem Hintern angeboten, als er meinte, ich hätte nicht in seine ärztliche Entscheidungsfreiheit einzugreifen. (Ich habe da auch nicht einzugreifen, aber sein Hintern hätte an anderer Stelle gebrannt) MfG Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
|
|
|
|
|
#6 | |
|
Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,905
|
Hallo zusammen,
Zitat:
Natürlich muss ich diesen Unfug verhindern ohne Fachmann/frau zu sein denn mit 8 Rezepten besteht teilweise schon wieder eine Eigengefährdung. Auch beim verschreiben der Pille ist wichtig, dass der jeweilige Arzt über den Rest (der Medis) Bescheid weiss. Was genau in dem von lesbedu beschriebenen Fall alles zu Grunde liegt wissen wir nicht. Wir kennen auch nicht die Gründe für die Einrichtung der Gesundheitssorge. Wir haben aber alle gelesen dass an dieser Front ein (sinnloser) Krieg herrscht. So abwiegelnd es klingen mag, aber viele Dinge hängen tatsächlich vom jeweilgen Einzelfall ab. Ich finde es wichtiger einem Betreuten dringend zu raten sich mit seinem Betreuer offen zu unterhalten als ihm zu sagen, der Betreuer darf dies und das nicht. Unter Umständen darf der Betreuer der sich wirklich verantwortlich verhält eben genau doch dieses. Gruss Michaela
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. |
|
|
|
|
|
|
#7 |
|
Stammgast
Registriert seit: 10.09.2010
Ort: Hamburg
Beiträge: 522
|
Also, sorry Imre, aber mit einer Betreuerin, die unbesehen und pauschal einem Arzt das Ausstellen von Rezepten verbietet, würde ich gar nicht mehr sprechen, sondern einen sofortigen Betreuerwechsel aus wichtigem Grund beantragen.
Und was Regreß angeht - das ist ein anderes Blatt. Was wäre denn, wenn jemand lebensbedrohlich krank ist und keine Medikamente bekommt? Oder: Wer trägt die Folgen - ich meine nicht bloß die finanziellen - wenn lesbedu nu wirklich schwanger wird? Ich halte das für extrem bedenklich.
__________________
Es ist kein Ding an sich weder gut noch schlecht. Unser Denken macht es erst dazu. Theophrastus Bombastus von Hohenheim
|
|
|
|
|
|
#8 |
|
Forums-Azubi
Registriert seit: 03.06.2011
Beiträge: 49
|
Wir wissen doch gar nichts von unbesehen und pauschal.
,lesbedu, was hat die Betreuerin denn gesagt warum sie das so gehandhabt hat? Hanne |
|
|
|
|
|
#9 | |
|
Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,905
|
Hallo mungo
Zitat:
Ich habe an einem meiner Klienten erklärt wie es dazu kommen kann dass der Betreuer erst mal grundsätzlich Halt und Stopp sagt. Ich will nicht, dass meine Klienten in ihrer Krankheit die Möglichkeit hätten sich die 7fache Dosis einzupfeifen nur weil sie 7 Rezepte haben. Was ist daran falsch? Ich habe auch deutlich gemacht dass es immer auf den Einzelfall bei Entscheidungen ankommt. Manchmal bleibt gar nichts anderes übrig. Und nochmal, auch das Zusammenwirken der Pille mit Neuroeleptika und Psychopharmaka muss offengelegt und besprochen werden. wen der Betreute das nicht macht weil er gerne Geheimnisse (vor der Betreuerin)hat? Was dann? Gruss Michaela
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. |
|
|
|
|
|
|
#10 |
|
Forums-Geselle
Registriert seit: 14.08.2011
Beiträge: 87
|
Das auch Betreute ein Recht auf eine Beziehung und/oder Sex haben dürfte wohl unumstritten sein.
Wenn aber schon wegen DER schnöden Pille so ein Aufstand gemacht wird, wundert es mich nicht, dass weitergehende Verhütungsmethoden im Betreuungsgesetz gar nicht erst angedacht werden. Ich stelle mir da gerade folgende ganz normale Situation vor. Betreute lernt einen Mann kennen, mit dem sie gerne ….. sie muss vorher aber erst mit ihrem Betreuer reden, der vielleicht erst beim zuständigen Rechtspfleger nachfragen muss ….. Darf man im 3ten Monat eigentlich noch abtreiben, oder steht in unserem Betreuungsgesetz diesbezüglich einfach nur „Schwamm drüber“, weil für das Kind dann das Jugendamt zuständig ist? Gruß Ralf |
|
|
|
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
|
|