Dies ist ein Beitrag zum Thema Wozu Amtsbetreuung? im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo!
Ich habe im Moment ein echtes Problem. Seit 11 Jahren leben mein Ex-Mann und ich getrennt. Die gemeinsame Sorge ...
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#1 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 05.09.2011
Beiträge: 5
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Hallo!
Ich habe im Moment ein echtes Problem. Seit 11 Jahren leben mein Ex-Mann und ich getrennt. Die gemeinsame Sorge um unsere 3 Kinder lief katastrophal. Die Kinder leben bei mir, er holte sie zwar regelmäßig, legte mir aber ansonsten nur Steine in den Weg. Die Kinder wurden manipuliert, es kamen in regelmäßigen Abständen Briefe von Anwälten und er rief immer mal wieder das Jugendamt auf den Plan, welches mich dann fragte, was sie eigentlich bei mir sollen. Kurz und gut. Mein geistig behinderter Sohn wird nun 18 und ich dachte schon, der Terror hätte ein Ende. Jetzt besteht mein Ex auf alleinige Betreuung! Wobei mein Sohn aber bei mir lebt. Die Richterin hat sich jetzt für eine Amtsbetreuung entschieden. Das ist aber doch Blödsinn. Mein Sohn lebt in geordneten Verhältnissen und bekommt viel Zuwendung. Ich selbst bin Lehrerin in ein Internat für behinderte Kinder-also quasi 'Fachfrau'. Hat hier vielleicht jemand eine Idee, was ich tun kann? Würde mich über Antworten sehr freien! LG |
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#2 |
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Admin/Dipl. Sozialarbeiter / Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Hessen
Beiträge: 1,155
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Hallo Nordwind,
zuerst einmal willkommen im Forum. Zu deiner Frage: Offensichtlich besteht ja zwischen den Eltern ein massiver Konflikt der über allerlei Nettigkeiten ( Jugendamt, etc. ) ausgetragen wird. Du kannst natürlich (auch) einen Antrag an das Gericht stellen das du zur Betreuerin bestellt werden möchtest. Ich gehe aber mal davon aus das das Gericht aufgrund des Steites unter den Eltern eine neutrale Person zum Betreuer für deinen volljährigen Sohn bestellt, damit dessen Rechte gewahrt werden. Das hat ja erst einmal nichts damit zu tun das hier unterstellt wird das dein Sohn in ungeordneten Verhältnissen leben würde. Deine persönliche Zuwendung wird dir auch sicher niemand streitig machen wollen. Ist denn der Amtsbetreuer schon bestellt worden oder ist das ganze noch in der Planung? Gruß, Andreas
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Die Nutzung der Suchfunktion verursacht weder kurz- noch langfristige Schäden , führt aber oft zu Erhöhung des Wissensstandes.
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#3 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 05.09.2011
Beiträge: 5
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Hallo Andreas!
Ich habe ja Antrag auf Betreuung gestellt. Aber Die Richterin sagte, sie wolle 'ja keinen von uns bevorzugen'. Aber muß nicht der Fokus auf meinen Sohn liegen? Und der hat nunmal den Lebensmittelpunkt bei mir. Das wird sich sicher Auch in ein paar Jahren ändern. Aber es ist für Ich wirklich ein unerträgliches Gefühl, einerseits alle Pflichten für meinen Sohn übernehmen zu müssen, aber keinerlei Rechte zu haben. Es geht nicht darum, ihn zu bevormunden. Aber ich darf ja dann nicht mal mehr Werbesendungen für ihn öffnen, Unterschriften für die Schule geben, einfach über das Wochenende wegfahren etc. Und das soll im Interesse meines Sohnes sein? Ich habe hier irgendwo etwas über Familienverbund im Sinne des Gesetzes gelesen. Im Moment bin ich einfach total wütend und traurig. |
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#4 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 17.05.2011
Beiträge: 135
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Ich weiss ja nicht, ob es Dich momentan tröstet: jeder Berufsbetreuer ist von Gesetz her gehalten, dem Gericht mitzuteilen, wenn er erlebt, dass die Betreuung (wieder) einem Familienmitglied übertragen werden kann.
Wenn Du dem Berufsbetreuer signalisierst, dass Du dies anstrebst und mit ihm gemeinsam die Betreuung machst, dann könntest du vielleicht auf diesem Wege nach einiger Zeit wie gewünscht die Betreuung bekommen. Benutze einfach die konstruktive Zusammenarbeit mit dem Betreuer, um so in deine Richtung hinzuwirken. Eine (heute verständliche) Haltung: dann schau ich dem mal auf die Finger, und weise dem täglich nach, dass ich als Mutter besser wäre, wäre in diesem Falle kontraproduktiv. Was nicht heisst, dass du immer begeistert sein musst, aber vielleicht geht es gemeinsam in die Richtung, die Du möchtest. Ich kann aber deine Enttäuschung und deine Wut im Moment gut verstehen. |
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#5 | |
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Admin/Dipl. Sozialarbeiter / Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Hessen
Beiträge: 1,155
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Zitat:
nur zur Klarstellung, es geht um einen Amtsbetreuer laut Nordwind und nicht um einen Berufsbetreuer. Für den gilt natürlich das gleiche bezüglich der Mitteilung an das Gericht. Gruß, Andreas
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#6 |
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Angehörige mit Vorsorgevollmacht
Registriert seit: 12.11.2008
Beiträge: 285
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Hallo agw,
kannst Du mir den Unterschied zwischen Amts - und BErufsbetreuer erklären. Diesen Begriff kannte ich noch nicht. Vielen Dank Lisa |
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#7 |
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Admin/Dipl. Sozialarbeiter / Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Hessen
Beiträge: 1,155
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Hallo Lisa,
also Amtsbetreuung ist dann gegeben wenn beispielsweise die Betreuungsbehörde zum Betreuer bestellt wird. Damit nehmen die Mitarbeiter der Behörde die Betreueraufgaben wahr. Gruß, Andreas
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#8 |
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Admin/Dipl. Sozialarbeiter / Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Hessen
Beiträge: 1,155
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Wobei es mich aber auch wundert das ein Amtsbetreuer bestellt worden sein soll. Dies ist eigentlich nur in Ausnahmefällen vorgesehen.
Aber vielleicht hat Nordwind sich auch nur vertan und kann ja noch was dazu schreiben. Gruß, Andreas
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#9 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 05.09.2011
Beiträge: 5
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Uups.Das kann aber auch an meiner noch sehr mangelhaften Erfahrung liegen. Möglicherweise habe ich die Begriffe verwechselt. Da ich meinen Termin bei der Richterin erst letzte Woche hatte, habe ich auch noch nichts schriftliches. Also bitte entschuldigt, falls ich das durcheinander bringe.
Positiv gesehen kann es gut gehen, wenn eine neutrale Person die wesentlichen Entscheidungen trifft. Das wäre in jedem Fall besser, als dieses Dauergezergel mit meinem Ex. Ich kann nur sehr hoffen, daß wir eine nette Betreuerin bekommen.... |
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#10 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 17.05.2011
Beiträge: 135
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Ich drück dir die Daumen, dass das Ganze positiv weitergeht, ich finde Deine positive Einstellung sehr gut, und ich wünsche Dir und Deinem Sohn (und Eurer Betreuerin/Betreuer) eine gute gemeinsame Zusammenarbeit.
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