Dies ist ein Beitrag zum Thema Kirchenaustritt im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo zusammen,
ich hoffe, ich schreibe meinen ersten Beitrag nicht gleich im falschen Unterforum.
Ich stehe unter gesetzlicher Betreuung für ...
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Neuer Gast
Registriert seit: 09.09.2011
Beiträge: 2
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Hallo zusammen,
ich hoffe, ich schreibe meinen ersten Beitrag nicht gleich im falschen Unterforum. Ich stehe unter gesetzlicher Betreuung für Behördenangelegenheiten und würde gern aus der Kirche austreten. Diesen Wunsch hege ich schon länger, aber aus aktuellem Anlass kam es mir nun wieder in den Sinn. Ich konnte mittlerweile recherchieren, dass "die Erklärung des Kirchenaustritts [...], anders als oft angenommen, keine stets höchstpersönliche und daher vertretungsfeindliche Willenserklärung" ist. (Quelle: Online-Lexikon - Betreuungsrecht) Danach bin ich ausgestiegen und es fällt mir leichter, einfach hier im Forum ganz konkret zu fragen. Könnte mein Betreuer mir die Austrittserklärung abnehmen, wenn ich darum bitte, oder muss ich notwendigerweise selbst beim Standesamt vorsprechen? Wieviel Arbeit würde ich meinem Betreuer damit aufbürden? |
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Stammgast
Registriert seit: 07.03.2011
Beiträge: 560
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hallo surrender,
die grundsätzliche Aussage im Online-Lexikon - Betreuungsrecht ist bezogen auf Deine Frage in der Tat etwas verwirrend. In der Tat kann der Betreuer unter bestimmten Umständen für den Betreuten den Kirchenaustritt erklären . ( Nicht aber einen "höchst-persönlichen" Scheidungsantrag stellen.) Wenn der Betreute geschäftsfähig ist, kann er den Kirchenaustritt selbst erklären. Die zuständige Behörde weiss ja offiziell gar nix von der Betreuerbestellung, außer die Meldebehörde bei Betreuung für "alle Angelegenheiten". Die für den Austritt zuständige Behörde kann den Antrag nur ablehnen, wenn sie der Ansicht ist , daß der Antragsteller zB gar nicht weiß , was eigentlich ein Kirchenaustritt ist . (Antragsteller hat zB nur Zettel mit "will aus Kirche austreten", kann aber nicht erklären was das bedeutet. Kompliziert wird es erst, wenn Du möchtest, daß Dein Betreuer den Austritt für Dich erklären soll. Dann muß er nämlich Deine Geschäftsunfähigkeit nachweisen und zusätzlich den Willen, daß Du austreten willst. Also nichts wie hin zum Standesamt oder aufs Gericht. lieber Heidenspaß , statt Höllenqual ![]() fwu |
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#3 | |||
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Neuer Gast
Registriert seit: 09.09.2011
Beiträge: 2
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![]() Vielen Dank für deine ausführliche Antwort, jetzt bin ich schlauer! |
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#4 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 22.08.2009
Beiträge: 36
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Bei mir ist es so, dass die Leute mich übergehen und nur mit dem Betreuer sprechen, warscheinlich weil das mich was kostet. Ich zahle ja den Betreuer selbst. Das geht sogar soweit, dass Sie persönliche Unterlagen an ihn zuschicken, obwohl sie das gar nicht dürfen, und der Betreuer das so gar nicht möchte. Er hätte selbst genug Post. Deshalb ja.
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