Dies ist ein Beitrag zum Thema Lebensversicherung in Vermögensaufstellung? im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Im letzten Jahr wurde die Lebensversicherung meines Mannes (= des Betreuten) fällig und wurde ausgezahlt. Im Jahresbericht wurde dieser Geldzuwachs ...
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#1 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 18.09.2011
Beiträge: 6
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Im letzten Jahr wurde die Lebensversicherung meines Mannes (= des Betreuten) fällig und wurde ausgezahlt. Im Jahresbericht wurde dieser Geldzuwachs angegeben. Das Amtsgericht fragt jetzt nach, woher der Vermögenszuwachs stammt. Ggf. wären für das Vorjahr Gebühren nachzuentrichten, erfuhr ich bei telefonischer Anfrage.
Frage: Hätte diese Lebensversicherung vor Fälligkeit im Vermögensverzeichnis aufgeführt werden müssen? Das heißt, hätten wir auch im Vorjahr dafür schon Gebühren zahlen müssen? Blaustrumpf |
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Stammgast
Registriert seit: 10.09.2010
Ort: Hamburg
Beiträge: 522
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Eine Lebensversicherung hat immer einen Rückkaufswert, und der sollte im VV stehen, da er aktives Vermögen darstellt. Wenn die Angabe gefehlt hat, ist das VV nicht korrekt aufgestellt und muß nachträglich zum Stichtag korrigiert werden.
Dabei kann durchaus rauskommen, daß der Betreute dann als "vermögend" gilt, und zwar vom Stichtag an. Gerichtsgebühren, die gegen die Staatskasse festgesetzt worden sind, gehen dann zu Lasten des Vermögens, auch rückwirkend; denn die tatsächlichen Vermögensverhältnisse waren ja schon vorher so, es war nur nicht korrekt angegeben.
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Es ist kein Ding an sich weder gut noch schlecht. Unser Denken macht es erst dazu. Theophrastus Bombastus von Hohenheim
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