Dies ist ein Beitrag zum Thema Welche Folgen muss ich befürchten? im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Mir wurde empfohlen, weil das VA mir keine Hilfe in behördl. Angelegenheiten bewilligen wollte, (da gibt es nen § extra) ...
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#1 |
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Einsteiger
Registriert seit: 05.10.2009
Beiträge: 19
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Mir wurde empfohlen, weil das VA mir keine Hilfe in behördl. Angelegenheiten bewilligen wollte, (da gibt es nen § extra) dass ich selbst bei Gericht einen Antrag stellen soll auf Betreuung.
Bei mir geht es in erster Linie um die behördl. Papierkram und so.... Welche Folgen muss ich befürchten, wenn ich dieses Fass öffne? Ich lese immer wieder, dass so viele Menschen "zwangsbetreut" werden, weil man die Betreuer nicht mehr los wird.... Welchen Unterschied gibt es zw. einem der einen Betreuer selbst beantragt und bei einem, wo ein Arzt oder wer auch immer auf die Idee kommt, der muss betreut werden? Wäre super, wenn ihr mal schreibt was man da beachten muss... Danke! |
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#2 |
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Gesperrt
Registriert seit: 18.08.2005
Ort: im Baumhaus
Beiträge: 624
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Wegen so nem lausigen § brauchte man doch nicht gleich ne Betreuung
![]() Wenn Du mit VA das Versorgungsamt meinst, dann kann ich empfehlen bei Hilfestellung in sozialrechtlichen Angelegenheiten die Mitgliedschaft u.a. beim VDK anzustreben. Bedenke, dass jede Betreuung Geld kostet, früher oder später. Oder nimmst Dir gleich einen Anwalt für Sozialrecht (der auch Geld kostet), hast aber keine Betreuung. m. |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,913
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Hallo Julia,
Du schreibst: Zitat:
Eine Betreuung kann man dann beantragen wenn derjenige zu krank ist um sich um seine Dinge ausreichend zu kümmern. Es gibt dann aber keinen Unterscheid ob man die Betreuung selbst beantragt hat, ein ärztliches Attest muss in beiden Fällen vorgelegt werden. Zitat:
Hauptseite ? Betreuungsrecht-Lexikon Gruss Michaela
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. |
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Stammgast
Registriert seit: 10.09.2010
Ort: Hamburg
Beiträge: 522
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Zitat:
Zitat:
Die möglichen Folgen scheinst Du ja eher negativ zu sehen. Du könntest einerseits einen Betreuer für Behördenangelegenheiten bekommen, der dir eine große Hilfe ist und mit dem du prima klarkommst. Andererseits könntest Du jemanden erwischen, der überfürsorglich ist und dir in alles reinreden möchte; das würde dann evtl. anstrengend. Man kann sich bei Berufsbetreuern, Betreuungsvereinen oder der Betreuungsstelle informieren kannst, bevor ein Antrag gestellt wird. Auch der Sozialverband könnte hilfreich sein.
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Es ist kein Ding an sich weder gut noch schlecht. Unser Denken macht es erst dazu. Theophrastus Bombastus von Hohenheim
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#5 | |
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Club 300
Registriert seit: 18.03.2011
Beiträge: 372
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Zitat:
Es geht nicht darum, ob es "gute" oder "schlechte" Berufsbetreuer gibt. Berufsbetreuer sind nicht manipulierbare Ware, je nach Lust und Laune des Betreuten. Deshalb überlege gut, wo dein hinsichtlicher Bedarf wirklich liegt. |
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