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Welche Folgen muss ich befürchten?

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Mir wurde empfohlen, weil das VA mir keine Hilfe in behördl. Angelegenheiten bewilligen wollte, (da gibt es nen § extra) ...


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Alt 24.09.2011, 22:44   #1
Einsteiger
 
Registriert seit: 05.10.2009
Beiträge: 19
Standard Welche Folgen muss ich befürchten?

Mir wurde empfohlen, weil das VA mir keine Hilfe in behördl. Angelegenheiten bewilligen wollte, (da gibt es nen § extra) dass ich selbst bei Gericht einen Antrag stellen soll auf Betreuung.
Bei mir geht es in erster Linie um die behördl. Papierkram und so....
Welche Folgen muss ich befürchten, wenn ich dieses Fass öffne?
Ich lese immer wieder, dass so viele Menschen "zwangsbetreut" werden, weil man die Betreuer nicht mehr los wird....
Welchen Unterschied gibt es zw. einem der einen Betreuer selbst beantragt und bei einem, wo ein Arzt oder wer auch immer auf die Idee kommt, der muss betreut werden?
Wäre super, wenn ihr mal schreibt was man da beachten muss...
Danke!
Julia_007 ist offline  
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Alt 25.09.2011, 00:47   #2
Gesperrt
 
Registriert seit: 18.08.2005
Ort: im Baumhaus
Beiträge: 624
Standard Julia_007

Wegen so nem lausigen § brauchte man doch nicht gleich ne Betreuung

Wenn Du mit VA das Versorgungsamt meinst, dann kann ich empfehlen bei Hilfestellung in sozialrechtlichen Angelegenheiten die Mitgliedschaft u.a. beim VDK anzustreben.

Bedenke, dass jede Betreuung Geld kostet, früher oder später. Oder nimmst Dir gleich einen Anwalt für Sozialrecht (der auch Geld kostet), hast aber keine Betreuung.

m.
mary ist offline  
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Alt 25.09.2011, 07:13   #3
Admin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,913
Standard

Hallo Julia,

Du schreibst:
Zitat:
Mir wurde empfohlen, weil das VA mir keine Hilfe in behördl. Angelegenheiten bewilligen wollte, (da gibt es nen § extra) dass ich selbst bei Gericht einen Antrag stellen soll auf Betreuung.
Bei mir geht es in erster Linie um die behördl. Papierkram und so....
Eine Betreuung kann nicht eingerichtet werden weil andere Stellen und Institutionen ihren Verpflichtungen nicht ausreichend nachkommen.
Eine Betreuung kann man dann beantragen wenn derjenige zu krank ist um sich um seine Dinge ausreichend zu kümmern.

Es gibt dann aber keinen Unterscheid ob man die Betreuung selbst beantragt hat, ein ärztliches Attest muss in beiden Fällen vorgelegt werden.

Zitat:
Ich lese immer wieder, dass so viele Menschen "zwangsbetreut" werden, weil man die Betreuer nicht mehr los wird....
Auch dazu gibt es klare Regeln, lies Dich hier mal etwas ein:
Hauptseite ? Betreuungsrecht-Lexikon

Gruss Michaela
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden.
michaela mohr ist offline  
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Alt 25.09.2011, 11:20   #4
Stammgast
 
Benutzerbild von mungo
 
Registriert seit: 10.09.2010
Ort: Hamburg
Beiträge: 522
Standard

Zitat:
Zitat von Julia_007 Beitrag anzeigen
Mir wurde empfohlen, weil das VA mir keine Hilfe in behördl. Angelegenheiten bewilligen wollte, (da gibt es nen § extra) dass ich selbst bei Gericht einen Antrag stellen soll auf Betreuung.
Du solltest deine Schwierigkeiten schon genauer beschreiben, damit klar wird, was für eine Form der Hilfe du überhaupt zu brauchen glaubst oder für welches Problem das eine Lösung sein soll.

Zitat:
Zitat von Julia_007 Beitrag anzeigen
Welche Folgen muss ich befürchten, wenn ich dieses Fass öffne?
Ich lese immer wieder, dass so viele Menschen "zwangsbetreut" werden, weil man die Betreuer nicht mehr los wird....
Auch hier gilt, was ich oben schrieb: Ohne einen sachlichen Eindruck von deinen Schwierigkeiten kann hier niemand eine Prognose machen.

Die möglichen Folgen scheinst Du ja eher negativ zu sehen.
Du könntest einerseits einen Betreuer für Behördenangelegenheiten bekommen, der dir eine große Hilfe ist und mit dem du prima klarkommst. Andererseits könntest Du jemanden erwischen, der überfürsorglich ist und dir in alles reinreden möchte; das würde dann evtl. anstrengend.

Man kann sich bei Berufsbetreuern, Betreuungsvereinen oder der Betreuungsstelle informieren kannst, bevor ein Antrag gestellt wird.
Auch der Sozialverband könnte hilfreich sein.
__________________
Es ist kein Ding an sich weder gut noch schlecht.
Unser Denken macht es erst dazu.

Theophrastus Bombastus von Hohenheim
mungo ist offline  
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Alt 25.09.2011, 12:32   #5
Club 300
 
Registriert seit: 18.03.2011
Beiträge: 372
Standard

Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Eine Betreuung kann man dann beantragen wenn derjenige zu krank ist um sich um seine Dinge ausreichend zu kümmern.
Sehe ich genauso!
Es geht nicht darum, ob es "gute" oder "schlechte" Berufsbetreuer gibt. Berufsbetreuer sind nicht manipulierbare Ware, je nach Lust und Laune des Betreuten.
Deshalb überlege gut, wo dein hinsichtlicher Bedarf wirklich liegt.
stephan1 ist offline  
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