Dies ist ein Beitrag zum Thema Mögliche Umzugskostenbeihilfe im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
und zwar,bin ich die betreuung meiner mutter,nachdem die amtsbetreuung ihre betreuung nieder legte.meine frage jetzt.ich habe den platz im pflegeheim ...
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#1 |
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Einsteiger
Registriert seit: 24.09.2011
Ort: augsburg
Beiträge: 11
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und zwar,bin ich die betreuung meiner mutter,nachdem die amtsbetreuung ihre betreuung nieder legte.meine frage jetzt.ich habe den platz im pflegeheim gekündigt,und möchte meine mutter zu mir holen,nur da ist ein umzug dann fällig,da meine mutter im rollstuhl sitzt,gibt es da eine möglichkeit der finanziellen hilfe für den umzug,da meine mutter eine kleine rente bezieht,und im pflegeheim nur taschengeld vom bezirk schwaben?für ihre hilfe bedanke ich mich schon im vorraus.
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#2 |
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Admin/Dipl. Sozialarbeiter / Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Hessen
Beiträge: 1,157
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Hallo kirschschnute,
da der Umzug nicht aufgrund einer medizinischen oder anderen Notwendigkeit vorgenommen wird fällt mir jetzt erst einmal kein Kostenträger für einen Umzug ein. Gruß, Andreas
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#3 |
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Stammgast
Registriert seit: 07.03.2011
Beiträge: 560
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hallo Kirchschnute,
ich würde es mal nicht ganz so pauschal wie Andreas sehen. Nachdem in den ganzen SGBs immer der Rehabilitierungsgrundsatz rumschwirrt, könnte man da ganze dahingehend interpretieren, daß sich der Hilfebedarf reduziert hat, und die angemessene Versorgung zu Hause jetzt ausreicht. Bekommt Deine Mutter gegenwärtig vom Bezirk Schwaben Hilfe zur Pflege ? Wenn ja , würde ich mal dort die Kostenübernahme für die Umzugskosten beantragen. Frage ist allerdings wie hoch die Rente deiner Mutter ist. schöne Grüße fwu |
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#4 |
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Einsteiger
Registriert seit: 24.09.2011
Ort: augsburg
Beiträge: 11
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hallo andreas,vielen dank für deine antwort.naja aus bzw.wegen mangelder pflege,und geistiger verkümmerung,und wegen laufender stürze,die sie in dem pflegeheim hat,sind das denn keine gesundheitliche gründe,oder daß sie nur noch 45kg hat(von 55kg beim einzug vor 10monaten),weil sie meine mutter ncht richtig füttern(sorry ist leider so,ich weiß,daß die dort sehr unter besetzt sind,aber nicht auf kosten meiner mutter),sind das keine gründe um einen umzug anzuleiern?gibt es da keine unterstützung?
mgf kirshschnute |
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#5 |
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Admin/Dipl. Sozialarbeiter / Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Hessen
Beiträge: 1,157
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HAllo kirschschnute,
fwu hat ja bereits geschrieben das du einen Antrag stellen kannst und als Begründung ja probieren kannst damit zu argumentieren das ambulante Versorgung vor stationäre Versorgung geht. Viel Erfolg dabei, Andreas
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#6 |
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Einsteiger
Registriert seit: 24.09.2011
Ort: augsburg
Beiträge: 11
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hallo fwu,
auch dir ein dankeschön,daß du dich mit meinem problem auseinander setzt.meinemutter bekommt derzeit taschengeld (monatlich ca.90euro)vom bezirk,da sie ja noch bis 31.10.2011im pflegeheim ist,danach ist der vertrag gekündigt.rente bekommt sie normal um die 780euro monatlich.aber wie gesagt,ich würde sie gerne wieder heim holen,nur da müßte ich umziehen,da sie sturz gefährdet ist,alzheimer demenz hat,fast blind ist,und ich alleine weder den umzug finanziell, noch mit meiner hände arbeit alleine vollziehen kann.und da ich m moment im 1.stock lebe,und sie die treppe nicht rauf kommt,außerdem ist meine badewanne zu hoch,da hat sie beim einstieg schwierigkeiten.hoffe sie können mit den informationen etwas anfangen,und mir eventuell einen ratschlag geben.lg.kirschschnute |
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#7 |
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Stammgast
Registriert seit: 07.03.2011
Beiträge: 560
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hallo kirchschnute,
ich dachte zuerst an die Kosten des Umzugs der Mutter . Ich würde mich mal an das Sozialamt bei der Stadt oder Landratsamt wegen kostenloser Beratung im Bereich Altenhilfe wenden. Das Problem ist ja wohl mal erstrangig , eine mehr oder weniger rollstuhlgerechte Wohnung zu finden. Sozialhilferechtlich fällt mir "Hilfe in besonderen Lebenslagen" ein, möglicherweise auch auf darlehensweise. Kommt unter Umständen auch auf Deine wirtschaftlichen Verhältnisse an. Bezüglich Badewanne gäbe es möglicherweise von der Kranken- /Pflegekasse Hilfsmittel wie Badewannenlifter, außerdem gibt es noch einen Zuschuß von bis zu 2500 (?) von der Pflegekasse für Baumaßnahmen : Rampe, ebenerdige Duschwanne fwu |
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#8 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 04.02.2011
Beiträge: 41
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Aber das ist doch Umstände die nicht so fix gelöst werden können, wäre da nicht ein Umzug nach Hause besser, wenn alles geregelt ist.
Eine 24 Stunden- Pflege ist keine einfache Sache !!! Und wenn Bewohner abnehmen, muss das nicht immer ein Pflegefehler sein! |
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#9 |
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Admin
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 1,585
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Moin Kirschschnute
Da hast Du Dir möglicherweise ja eine gute Portion Stress ins Haus geholt, so ab dem 1.11.11, wenn der Heimvertrag beendet ist. Bis dahin müßtest Du eine Wohnung haben, in der Deine Mutter leben kann - und Du natürlich auch. Wenn das in Deiner aktuellen Wohnung nicht geht wg. 1. Etage etc. wird das nicht lustig. Wg. der Umzugskosten kannst Du ja mal mit dem Bezirk (Sozialamt) reden: Wenn Deine Mutter 780,00 € Rente bekommt, dann zahlt das Amt immer noch eine ordentliche Portion (500,00 - 700,00 €) zu den Heimkosten dazu. Die werden entfallen, wenn sie bei Dir wohnen kann. Das ist doch schließlich ein Anreiz, die Umzugskosten zu übernehmen, oder etwa nicht?). MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#10 |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,913
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Na dann will ich auch nochmal- und mich dabei den Vorschreibern anschliessen.
Die Heimplatzkündigung würde ich- auch unter Berücksichtigung der persönlichen Beweggründe- versuchen schnellstens rückgängig zu machen. Heute ist schon der 4.10. ! Eine fast blinde Frau mit Demenz und Alzheimer in eine unbrauchbare Wohnung - weil nicht behindertengerecht - zu schleppen ist nicht nur ziemlich mutig sondern fast schon fahrlässig. Wie soll sie zum Arzt oder sonst mal aus dem Haus kommen? Wäre es nicht sinvoller der Kontaktarmut durch regelmässige Besuche im Heim- da ist wenigstens eine Grundversorgung gewährleistet- zu begegnen bis eine geeignete Wohnung gefunden und angemietet ist? Sowas dauert nämlich oft länger wie einige Tage. Die Frage ist weiterhin wovon Du, kirschschnute, lebst? Wenn ihr zusammen wohnt seid ihr, unter Umständen, eine Bedarfsgemeinschaft und gehts jetzt um Deinen Umzug oder den der Mutter? Das macht dann auch bei den Möglichkeiten finanzielle Unterstützung zu bekommen einen riesengrossen Unterschied. Nicht böse sein aber das alles hört sich gar nicht gut, und vor allem nicht so wie wenn es machbar wäre- auf jeden Fall nicht bis zum 1.11. Gruss Michaela
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. |
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