Dies ist ein Beitrag zum Thema Schonbetrag im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Moin Ria
Versteh' mich auch nicht falsch. Mir geht es nicht darum irgendwem die Rechnung unterzujubeln.
Hier ist es nur ...
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Admin
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Moin Ria
Versteh' mich auch nicht falsch. Mir geht es nicht darum irgendwem die Rechnung unterzujubeln. Hier ist es nur ein Risiko die Bestattung in Auftrag zu geben. Wer die Musik bestellt, der zahlt auch. D.h. für Dich: hoffentlich hast Du das nicht schon getan, weil Du dann zahlen mußt (und das Amt läßt Dich zappeln...). anders herum: Wenn keiner den Auftrag erteilt, dann muss das Amt die Bestattung in Auftrag geben und darf hinterher selber suchen, wie es das Geld erstattet bekommt. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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