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Schonbetrag

Dies ist ein Beitrag zum Thema Schonbetrag im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo, folgender Fall: Ich hatte die Betreuung für einen Wachkomapatienten. Dieser hatte zur Lebzeiten einen Bausparvertrag für seinen Enkel abgeschlossen, ...


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Alt 05.10.2011, 12:11   #1
Ria
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 29.07.2011
Beiträge: 6
Standard Schonbetrag

Hallo,
folgender Fall:
Ich hatte die Betreuung für einen Wachkomapatienten. Dieser hatte zur Lebzeiten einen Bausparvertrag für seinen Enkel abgeschlossen, die Eltern haben unterschrieben. Der Betrag ist derzeit 2600 Euro hoch und es wird nicht mehr vom Patienten einbezahlt.

Mein Betreuter ist nun leider verstorben und es müssen die Beerdigungskosten bezahlt werden. Die Familienangehörogen verdienen gerade so viel, das es zum Leben reicht. Der Betreuter verfügt über kein Vermögen, außer dem Bausparvertrag der so eine Art Schenkung für den Enkel ist.

Wenn ich jetzt einen Antrag auf Ersattung der Beerdigungskosten stelle, kann man Hoffnung haben, das etwas übernommen wird?
Bzw. kann und wird das Sozialamt auf die 2600 Euro verweisen?
Muss das Geld für die Beerdigung dienen?

Für eure Hilfe wäre ich sehr dankbar!
Ria ist offline  
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Alt 05.10.2011, 12:19   #2
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 07.03.2011
Ort: Sachsen
Beiträge: 50
Standard

Hallo Ria,

wieso möchtest Du dich um die Beerdigung kümmen? Mit dem Tod des Betreuten endet die Betreuung. Die Eltern sind nun am Zug.
Ich würde die Häne davon lassen. Arbeit die nicht bezahlt wird und ein wichtiger Grund dagegen die Haftungsgeschichte.

Vor kurzem hatten wir hier auch einen Beitrag, in dem die/der Betreuer/in (?) sich aus Gefälligkeit um die Beerdigung kümmern wollte, da die Angehörigen im Ausland wohnen. Sie/Er hat sich im nachhinein über ihre/seine Gutmüdigkeit ganz schön geärgert, da dann doch mehr Arbeit auf sie/ihn zukam als gedacht.

Viele Grüße.
Frau Keil ist offline  
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Alt 05.10.2011, 13:10   #3
agw
Admin/Dipl. Sozialarbeiter / Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Hessen
Beiträge: 1,157
Standard

Hallo Ria,

wenn die Angehörigen die Bestattungskosten nicht zahlen können müssten sie einen Antrag auf Kostenübernahme ( vor der Bestattung) beim zuständigen Sozialhilfeträger stellen.

Gruß,
Andreas
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agw ist offline  
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Alt 05.10.2011, 15:21   #4
agw
Admin/Dipl. Sozialarbeiter / Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Hessen
Beiträge: 1,157
Standard

Zitat:
Zitat von Ria Beitrag anzeigen
Der Betreuter verfügt über kein Vermögen, außer dem Bausparvertrag der so eine Art Schenkung für den Enkel ist.
Hallo Ria,

also das erinnert mich an ein bißchen schwanger sein, das geht auch nicht. Ein bißchen Schenkung gibt es nicht.

Wenn du klären willst wem der Vertrag gehört musst du ihn dir anschauen auf wen er denn läuft und ob es evtl. Bezugsberechtigungen im Todesfall gibt.

P.S. In welcher Funktion möchtest du denn diese Dinge nun eigentlich regeln? Das Betreueramt ist ja bereits mit dem Tod erloschen.

Gruß,
Andreas
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agw ist offline  
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Alt 05.10.2011, 16:59   #5
Ria
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 29.07.2011
Beiträge: 6
Standard Angehörige

Viell. hätte ich sagen sollen, dass ich Angehörige bin.

Ich hatte für den Betreuten während seiner Lebzeit Anspruch auf das Geld, mit der Unterschrift der Eltern des Enkels.
Diese haben zur damaligen Zeit NICHT unterschrieben und somit konnte ich über das Geld nicht verfügen.

Nun meine Frage: wird sich das Sozialamt auf dieses Geld berufen? bzw. darauf "hinweisen" (eher pochen), den Vertrag aufzulösen um einen Teil der Beerdigung zahlen zu können??
Im Brief des Sozialamts stand damals schwarz auf weiß, dass ich das Geld zurück verlangen kann (da es eine Schekung ist).

Was zahlt das Sozialamt an Maximum für einen Betrag für die Beerdigung?
Ria ist offline  
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Alt 05.10.2011, 17:21   #6
agw
Admin/Dipl. Sozialarbeiter / Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Hessen
Beiträge: 1,157
Standard

Zitat:
Zitat von Ria Beitrag anzeigen
Was zahlt das Sozialamt an Maximum für einen Betrag für die Beerdigung?
Hallo Ria,

das ist örtlich sehr unterschiedlich. Du solltest dich jedoch sowieso dringend mit dem Sozialamt in Verbindung setzen, da es in der Regel vor der Bestattung geklärt werden muss ob und wieviel das Sozialamt zahlt.

Falls die Bestattung bereits beauftragt oder gar bezahlt wurde dürfte die Angelegenheit recht schwierig werden.

Gruß,
Andreas
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agw ist offline  
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Alt 05.10.2011, 18:04   #7
Ria
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 29.07.2011
Beiträge: 6
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Hallo Andreas,

die Sozialarbeiterin war bis heute im Urlaub.
Ich werde sie morgen anrufen mit mir dieses abklären. VIELEN DANK für Eure TIPPS!
Ria ist offline  
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Alt 05.10.2011, 18:47   #8
Ria
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 29.07.2011
Beiträge: 6
Standard ...und noch eine Frage!

Wo wird der Antrag auf Kostenübernahme gestellt?
Der Betreute hatte vor Übernahme in ein Pflegeheim in einem anderen Bundesland gelebt.
Ria ist offline  
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Alt 05.10.2011, 19:34   #9
Admin
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 1,585
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Moin Ria

Ich weiß zwar nicht in welchem Bundesland Du lebst bzw. der Betreute gelebt hat, aber hier in Niedersachen ist es üblicherweise so, dass - wenn keiner die Bestattung anleiert, weil nicht bekannt oder kein Geld da ist - das Ordnungsamt die Bestattung in Auftrag gibt und erst mal bezahlt. Danach geht das Ordnungsamt aber auch erst mal los und sucht im Nachlass und in der Familie, bis es jemanden mit Geld gefunden hat, der die Rechnung an die Backe bekommt. Bis ins 5te Glied. D.h. z.B.:
der Verstorbene - dessen Eltern - dessen Großeltern - deren Kinder (=Onkel od. Tanten) - die Kinder von Onkels oder Tanten (=Cousins/Cousinen) - die Kinder von Cousins oder Cousinen.

Wenn schon jemand die Bestattung in Auftrag gegeben hat, wird sich das Sozialamt oder Ordnungsamt (auf jeden Fall das Amt) gepflegt zurücklehnen und die Hände in den Schoß legen. Der Auftraggeber hat dann die Pappnase auf und die Kosten an der Backe. Von einer Erstattungspflicht durch ein Amt ist mir in diesem Fall nichts bekannt.

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 05.10.2011, 19:39   #10
Ria
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 29.07.2011
Beiträge: 6
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Bitte nicht falsch verstehen, wenn das Geld da wäre, würde ich die Rechnung aus eigener Hand bezahlen. Aber so eine Beerdigung kostet natürlich etwas. Ich danke euch trotzdem für eure Hilfe.
Ria ist offline  
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